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   VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419   

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VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419 (https://dejure.org/2020,15390)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419 (https://dejure.org/2020,15390)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - AN 11 S 20.00419 (https://dejure.org/2020,15390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 2 Abs. 2§ 80a, § ... 80 Abs. 5, § 113 Abs. 1 S. 1, § 117 Abs. 5, § 154 Abs. 1, § 162 Abs. 3; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; EEG 2017 § 36e Abs. 2, 2017 § 55 Abs. 1; BauGB § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 14 Abs. 1
    Herstellung der Aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) bzw. Aufhebung der sofortigen Vollziehung (hier: Antragsablehnung)

  • rewis.io

    Sofortvollzug einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage (WEA)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 22 CS 17.1471

    Anfechtung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Windkraftanlagen durch

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Bei der Vorschrift des Art. 82 Abs. 1 BayBO handelt es sich nicht um eine bauordnungsrechtliche Abstandsflächenvorschrift mit drittschützendem Charakter; vielmehr setzt Art. 82 Abs. 1 BayBO eine bauplanungsrechtliche Entprivilegierung von Vorhaben fest, die den Mindestabstand von 10 H zu den genannten Wohngebäuden nicht einhalten (vgl. VG Ansbach, B.v. 5.7.2017 - AN 11 S 17.00474 - juris Rn. 55; nachfolgend BayVGH, B.v. 22.09.2017 - 22 CS 17.1471 - juris; VG München, B.v. 24.8.2016 - M 1 SN 16.3055 - juris Rn. 27).

    Im Rahmen der Anlagengenehmigung im Anwendungsbereich des § 35 BauGB entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass Abwehransprüche einer Nachbargemeinde allenfalls dann entstehen, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken, insbesondere die vorhandene städtebauliche Struktur von Grund auf ändern (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 22 CS 17.1471 - juris Rn. 22; B.v. 18.5.2016 - 22 ZB 16.12 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 - juris Rn. 30).

    Dabei sind allerdings gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 22 CS 17.1471 - juris Rn. 22; B.v. 31.10.2008 - 23 CS 08.2369 - juris Rn. 26).

    Ein lediglich allgemeines Freihaltungsinteresse für bestimmte Gemeindeteile, um sich etwaige Planungsoptionen für die Zukunft oder auch Nutzungsmöglichkeiten Dritter abstrakt offen zu halten, ist nicht schutzwürdig und stellt keinen planungsrechtlich beachtlichen Belang dar (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 22 CS 17.1471 - juris Rn. 22).

  • VG Ansbach, 05.07.2017 - AN 11 S 17.00474

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbargemeinde gegen Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    aa) Unabhängig von der Frage, ob es bei den sogenannten "Dreiecksfällen" nach § 80a VwGO (i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO) auf den Begründungsaspekt im Sinne von § 80 Abs. 3 VwGO überhaupt ankommt (vgl. VG Ansbach, B.v. 5.7.2017 - AN 11 S 17.00474 - juris Rn. 49), genügt die die vorliegende Begründung der Sofortvollzugsanordnung - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - den formellen Anforderungen.

    Bei der Vorschrift des Art. 82 Abs. 1 BayBO handelt es sich nicht um eine bauordnungsrechtliche Abstandsflächenvorschrift mit drittschützendem Charakter; vielmehr setzt Art. 82 Abs. 1 BayBO eine bauplanungsrechtliche Entprivilegierung von Vorhaben fest, die den Mindestabstand von 10 H zu den genannten Wohngebäuden nicht einhalten (vgl. VG Ansbach, B.v. 5.7.2017 - AN 11 S 17.00474 - juris Rn. 55; nachfolgend BayVGH, B.v. 22.09.2017 - 22 CS 17.1471 - juris; VG München, B.v. 24.8.2016 - M 1 SN 16.3055 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Unabhängig von der Frage, ob der Bebauungsplan gegen den Prioritätsgrundsatz verstoßen könnte, wonach eine Planung Rücksicht auf eine konkurrierende Planung nehmen muss, die zeitlichen Vorsprung hat (vgl. BayVGH, U.v. 30.11.2006 - 1 N 05.1665 - juris), kann die Antragstellerin als Nachbargemeinde nur solche Belange einwenden, die sich dem Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zuordnen lassen, etwa ein hiernach geschütztes Selbstgestaltungsrecht, das dem Schutzbereich der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie entnommen wird.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Im Rahmen der Anlagengenehmigung im Anwendungsbereich des § 35 BauGB entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass Abwehransprüche einer Nachbargemeinde allenfalls dann entstehen, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken, insbesondere die vorhandene städtebauliche Struktur von Grund auf ändern (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 22 CS 17.1471 - juris Rn. 22; B.v. 18.5.2016 - 22 ZB 16.12 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 B 19.08

    Klage gegen eine einem Dritten gewährte immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Insofern ist zwar anerkannt, dass sich auch eine Gemeinde auf den Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen berufen kann, jedoch ist dieser Schutz auf konkrete Rechtspositionen wie in deren Eigentum befindliche Grundstücke oder kommunale Einrichtungen begrenzt (vgl. BVerwG U. v. 24.7.2008 - 7 B 19/08 - Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.927

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Ein solches Selbstgestaltungsrecht einer Nachbargemeinde ist bauplanungsrechtlich als ungeschriebener öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu prüfen (vgl. BayVGH, B. v. 27.8.2013 - 22 ZB 13.927 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 22 ZB 16.12

    Erfolglose Klage der Nachbargemeinde gegen Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Im Rahmen der Anlagengenehmigung im Anwendungsbereich des § 35 BauGB entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass Abwehransprüche einer Nachbargemeinde allenfalls dann entstehen, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken, insbesondere die vorhandene städtebauliche Struktur von Grund auf ändern (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 22 CS 17.1471 - juris Rn. 22; B.v. 18.5.2016 - 22 ZB 16.12 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 - juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Dass das Vorhaben in konkreter Weise tatsächlich eine bauplanerische Entwicklung einzelner Ortsteile der Antragstellerin unmöglich machen sollte, wurde nicht ausreichend dargelegt (zur Darlegungspflicht bezüglich der konkreten Planungsabsichten NdsOVG, U.v. 17.8.2006 - 7 KS 81/03 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1919/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Für eine solche ortsbildprägende Wirkung genügt die bloße Sichtbarkeit der Anlage vom Gemeindegebiet aus ebenso wenig wie der Umstand, dass Windenergieanlagen bauartbedingt typischerweise markant in Erscheinung treten (vgl. VGH BW, B.v. 29.1.2019 - 10 S 1919/17 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 9 NE 19.2274

    Normenkontrolleilantrag einer Nachbargemeinde - Sondergebiete für Windenergie

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419
    Dies werde von der Antragstellerin auch mit ihrem Antrag im Verfahren Aktenzeichen 9 N 19.2265 und 9 NE 19.2274 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie in dem Verfahren AN 11 K 19.02549 geltend gemacht.
  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 9 N 19.2265
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310

    Eilantrag eines Umweltverbandes gegen die sofort vollziehbare Genehmigung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • OVG Saarland, 13.11.2019 - 2 B 278/19

    Anforderungen an das formelle Begründungserfordernis von VwGO § 80 Abs 3 S 1;

  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 22 ZB 16.627

    Klagebefugnis einer Nachbargemeinde gegen Genehmigung einer Windkraftanlage

  • VG München, 24.08.2016 - M 1 SN 16.3055

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag einer Nachbargemeinde gegen Genehmigung einer

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 22 CS 14.851

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 9 N 19.2265

    Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde im Normenkontrollverfahren

    Ihren Antrag, deren aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, hat das Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 29. Mai 2020 (Az. AN 11 S 20.00419) abgelehnt.
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