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   VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 4 K 16.399   

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VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 4 K 16.399 (https://dejure.org/2016,49124)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.06.2016 - AN 4 K 16.399 (https://dejure.org/2016,49124)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - AN 4 K 16.399 (https://dejure.org/2016,49124)
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  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 4 K 16.399
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Gewerbe jede nicht sozial unwertige (verbotene), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (BVerwG U. v. 1.7.1987, 1 C 25/85 - juris Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfasst Unterrichtswesen im Sinne des § 6 GewO Unterrichtsveranstaltungen aller Art, soweit sie landesgesetzlich geregelt sind (BVerwG, U. v. 1.7.1987 - 1 C 25/85).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2002 - 7 LA 39/02

    Dienstleistung; Dienstleistung höherer Art; Gewerbe; Gewinnerzielung;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 4 K 16.399
    Dienstleistungen höherer Art liegen dann vor, wenn das Leistungsangebot objektiv einen Hochschulabschluss voraussetzt (B. v. 8.4.2002 - 7 LA 39/02).
  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 4 K 16.399
    So ist nach allgemeiner Meinung für den Bereich des Steuerrechts von einem bereichsspezifisch zweckgebundenen Gewerbebegriff auszugehen, der mit dem Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung "nicht identisch" ist (vgl. auch Landmann /Rohmer, Komm. zu § 1 GewO, Stand: Januar 2016, Rn. 5 u. a. Bezug auf BVerwG, U. v. 24.6.1976 - I C 56.74).
  • VG Stuttgart, 21.01.2011 - 4 K 5220/10

    Gewerbeuntersagung; Privatlehrer; Besitz von kinderpornographischem Material

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 4 K 16.399
    Wie auch das VG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 21. Januar 2011 (4 K 5220/10 - juris Rn. 8) ist auch das Gericht der Auffassung, dass sich Kinder und Jugendliche gegen Übergriffe besonders schwer zur Wehr setzen könnten.
  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 4 K 16.399
    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwG, B. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93, BVerwGE 100, 187).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 4 K 16.399
    Die Prognose ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen gezogener Schluss auf wahrscheinliches zukünftiges Verhalten des Gewerbetreibenden (BVerwG, B. v. 26.2.1997 - 1 B 34.97, GewArch 1997, S. 242 ff.).
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