Rechtsprechung
VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ESTG §§ 16, 18, 23; Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
- VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.1975
- VGH Bayern, 20.05.2021 - 4 ZB 21.441
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 10.10.2005 - 4 BV 04.1306
Fremdenverkehrsbeitrag; Einkommensteuerpflichtiger Gewinn; Betriebsaufgabe; …
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
Der Kläger habe - anders als in dem von der Widerspruchsbehörde zitierten Urteil 4 BV 04.1306, in dem die damalige Beklagte selbst ein Fremdenverkehrsheim betrieben habe - niemals selbst eine Schank- und Speisewirtschaft betrieben, sondern diese verpachtet.So können sich beispielsweise im Falle der Betriebsaufgabe im Veräußerungserlös Vorteile aus dem Fremdenverkehr realisieren, die bis dahin als Abschreibungen nicht beim Fremdenverkehrsbeitrag berücksichtigt werden konnten (vgl. dazu BayVGH U.v. 10.10.2005 - 4 BV 04.1306).
- VG München, 08.12.2016 - M 10 K 15.5363
Fremdenverkehrsbeitrag für Verkauf einer Immobilie im Gemeindegebiet
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
Bereits zuvor habe das VG München mit Urteil vom 8. Dezember 2016 - M 10 K 15.5363 - entscheiden, dass der Verkäufer einer Immobilie, die vor dem Verkauf durch Mieter (zumindest teilweise) gewerblich genutzt gewesen sei, nach dem Verkauf aber nicht mehr, kein sogenannter Beitragsschuldner im Sinne einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung sei, mangels ausreichend engem Zusammenhang des wirtschaftlichen Vorteils zum Fremdenverkehr.Unter Bezugnahme auf das Urteil des VG München vom 8. Dezember 2016 - M 10 K 15.5363 - führte die Widerspruchsbehörde weiter aus, der Fremdenverkehrsbezug müsse sich nicht aus der vertraglichen Beziehung zum Käufer des Anwesens ergeben.
- VGH Bayern, 12.06.2002 - 4 CS 02.1220
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
Aufgrund der Tatsache, dass die Kläger im Bereich der Fremdenverkehrsabgabe bei der Vermietung seines Anwesens als "Selbständiger" tätig sei (Az. 4 CS 02.1220) und nicht als Privatperson betrachtet werde, handele es sich vorliegend beim Verkauf des streitgegenständlichen Anwesens um Verkauf von Betriebsvermögen bzw. damit um die Aufgabe eines Betriebes.
- VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
Es werden folglich auch nichtgewerbsmäßige Tätigkeiten erfasst, sofern sie einer nachhaltigen Einnahmenwirtschaft dienen (BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119). - VGH Bayern, 01.12.2000 - 4 ZB 99.961
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
In einer insoweit grundlegenden Entscheidung vom 1. Dezember 2000 - 4 ZB 99.961 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass auch bei der Bemessung des Fremdenverkehrsbeitrags derjenige einkommensteuerpflichtige Gewinn zu berücksichtigen ist, der durch den Verkauf eines Hotels als Veräußerungsgewinn im Sinne von § 16 EStG erzielt wurde. - VG München, 29.10.2015 - M 10 K 15.2764
Veräußerung eines Hotels - Fremdenverkehrsbeitrag 2012
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
Diese gesetzgeberische Wertung, private Spekulationsgewinne nach Maßgabe der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1, Abs. 3 EStG einkommensteuerrechtlich zu erfassen, lässt sich auf das Fremdenverkehrsbeitragsrecht übertragen und steht auch im Übrigen im Einklang mit dessen Prinzipien (VG München, U.v.29.10.2015, Az.: M 10 K 15.2764). - VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.1638
Veräußerung einer Ferienwohnungsanlage
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
Darin wird mit Bezugnahme auf das Urteil des VG München vom 26.04.2018, Az. M 10 K 17.1638, Rn. 24, ausgeführt, dass Voraussetzung der Beitragspflicht sei, dass sich im Verkaufserlös Vorteile aus dem Fremdenverkehr realisierten, da der Beitragscharakter eine Gegenleistung für die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe verlange. - VGH Bayern, 27.03.2003 - 4 B 98.2772
Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Tourismus; Sport; Golf; Golflehrer; …
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
Der Begriff der selbständig tätigen Person dient damit im Wesentlichen nur der Abschichtung gegenüber unselbständiger Tätigkeit von Arbeitnehmern (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayVGH, U. v. 27.03.2003 - 4 B 98.2772). - VGH Bayern, 24.01.2005 - 4 ZB 04.2044
Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
Zeitliche Gewinnverschiebungen ändern nichts daran, dass der Gewinn aus Geschäften mit Fremden erwächst, so dass die fremdenverkehrsbeitragsrechtliche Einbeziehung auch des Betriebsaufgabegewinns gerechtfertigt ist (BayVGH, B.v. 24.-1.2005 - 4 ZB 04.2044).