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   VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975   

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https://dejure.org/2020,45313
VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975 (https://dejure.org/2020,45313)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975 (https://dejure.org/2020,45313)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - AN 19 K 19.01975 (https://dejure.org/2020,45313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ESTG §§ 16, 18, 23; Fremdenverkehrsbeitragssatzung
    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 10.10.2005 - 4 BV 04.1306

    Fremdenverkehrsbeitrag; Einkommensteuerpflichtiger Gewinn; Betriebsaufgabe;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    Der Kläger habe - anders als in dem von der Widerspruchsbehörde zitierten Urteil 4 BV 04.1306, in dem die damalige Beklagte selbst ein Fremdenverkehrsheim betrieben habe - niemals selbst eine Schank- und Speisewirtschaft betrieben, sondern diese verpachtet.

    So können sich beispielsweise im Falle der Betriebsaufgabe im Veräußerungserlös Vorteile aus dem Fremdenverkehr realisieren, die bis dahin als Abschreibungen nicht beim Fremdenverkehrsbeitrag berücksichtigt werden konnten (vgl. dazu BayVGH U.v. 10.10.2005 - 4 BV 04.1306).

  • VG München, 08.12.2016 - M 10 K 15.5363

    Fremdenverkehrsbeitrag für Verkauf einer Immobilie im Gemeindegebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    Bereits zuvor habe das VG München mit Urteil vom 8. Dezember 2016 - M 10 K 15.5363 - entscheiden, dass der Verkäufer einer Immobilie, die vor dem Verkauf durch Mieter (zumindest teilweise) gewerblich genutzt gewesen sei, nach dem Verkauf aber nicht mehr, kein sogenannter Beitragsschuldner im Sinne einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung sei, mangels ausreichend engem Zusammenhang des wirtschaftlichen Vorteils zum Fremdenverkehr.

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des VG München vom 8. Dezember 2016 - M 10 K 15.5363 - führte die Widerspruchsbehörde weiter aus, der Fremdenverkehrsbezug müsse sich nicht aus der vertraglichen Beziehung zum Käufer des Anwesens ergeben.

  • VGH Bayern, 12.06.2002 - 4 CS 02.1220
    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    Aufgrund der Tatsache, dass die Kläger im Bereich der Fremdenverkehrsabgabe bei der Vermietung seines Anwesens als "Selbständiger" tätig sei (Az. 4 CS 02.1220) und nicht als Privatperson betrachtet werde, handele es sich vorliegend beim Verkauf des streitgegenständlichen Anwesens um Verkauf von Betriebsvermögen bzw. damit um die Aufgabe eines Betriebes.
  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    Es werden folglich auch nichtgewerbsmäßige Tätigkeiten erfasst, sofern sie einer nachhaltigen Einnahmenwirtschaft dienen (BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119).
  • VGH Bayern, 01.12.2000 - 4 ZB 99.961
    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    In einer insoweit grundlegenden Entscheidung vom 1. Dezember 2000 - 4 ZB 99.961 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass auch bei der Bemessung des Fremdenverkehrsbeitrags derjenige einkommensteuerpflichtige Gewinn zu berücksichtigen ist, der durch den Verkauf eines Hotels als Veräußerungsgewinn im Sinne von § 16 EStG erzielt wurde.
  • VG München, 29.10.2015 - M 10 K 15.2764

    Veräußerung eines Hotels - Fremdenverkehrsbeitrag 2012

    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    Diese gesetzgeberische Wertung, private Spekulationsgewinne nach Maßgabe der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1, Abs. 3 EStG einkommensteuerrechtlich zu erfassen, lässt sich auf das Fremdenverkehrsbeitragsrecht übertragen und steht auch im Übrigen im Einklang mit dessen Prinzipien (VG München, U.v.29.10.2015, Az.: M 10 K 15.2764).
  • VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.1638

    Veräußerung einer Ferienwohnungsanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    Darin wird mit Bezugnahme auf das Urteil des VG München vom 26.04.2018, Az. M 10 K 17.1638, Rn. 24, ausgeführt, dass Voraussetzung der Beitragspflicht sei, dass sich im Verkaufserlös Vorteile aus dem Fremdenverkehr realisierten, da der Beitragscharakter eine Gegenleistung für die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe verlange.
  • VGH Bayern, 27.03.2003 - 4 B 98.2772

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Tourismus; Sport; Golf; Golflehrer;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    Der Begriff der selbständig tätigen Person dient damit im Wesentlichen nur der Abschichtung gegenüber unselbständiger Tätigkeit von Arbeitnehmern (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayVGH, U. v. 27.03.2003 - 4 B 98.2772).
  • VGH Bayern, 24.01.2005 - 4 ZB 04.2044
    Auszug aus VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975
    Zeitliche Gewinnverschiebungen ändern nichts daran, dass der Gewinn aus Geschäften mit Fremden erwächst, so dass die fremdenverkehrsbeitragsrechtliche Einbeziehung auch des Betriebsaufgabegewinns gerechtfertigt ist (BayVGH, B.v. 24.-1.2005 - 4 ZB 04.2044).
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