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   VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559   

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VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559 (https://dejure.org/2023,1877)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559 (https://dejure.org/2023,1877)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. Januar 2023 - AN 3 S 22.02559 (https://dejure.org/2023,1877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a Abs. 3 S. 2; VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 212a; BayBO Art. 59; BayBO Art. 6 Abs. 6 S. 1 Nr. 1
    Nachbarklage, Baugenehmigung, Lage des Vorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, Drittschutz von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, Verstoß gegen Treu und Glauben, Abstandsflächenverstoß, Untergeordnete Bauteile

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    In der Regel vermittelten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zwar keinen Nachbarschutz, dies sei allerdings anders, wenn die planerischen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung insgesamt dazu dienten, den Charakter eines bestehenden Gebietes zu bewahren (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7/17).

    Ein Nachbar könne sich gegenüber einer Baugenehmigung in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung nachbarschützender Vorschriften berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht dieser Vorschrift entspreche und wenn die beiderseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig seien und nicht zu schlechthin untragbaren, als Missstand zur qualifizierenden Verhältnissen führt (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7/17 - juris Rn. 24 ff; BayVGH, U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131 - juris Rn. 37).

    Vorliegend sei in ähnlicher Weise wie in der sogenannte Wannsee-Entscheidung (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7/17) durch die durchgrünte, von großen Freiflächen geprägte, villenartige Anlage des Baugebiets, welches durch die definierten Baugrenzen, die geringe Grundflächen- und Geschossflächenzahl und die Beschränkung hinsichtlich der Geschosse gesichert werde, eine Schicksalsgemeinschaft der Grundstückseigentümer im Plangebiet entstanden, deren Bestehen davon abhängig sei, dass die Festsetzungen im gesamten Plangebiet eingehalten würden.

    Ein Nachbar sei unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nur gehindert, einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften geltend zu machen, wenn er in vergleichbarer Weise, also etwa im selben Umfang gegen diese Vorschriften verstoßen habe (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7/17, Rn. 26).

    Dabei können Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch dann drittschützende Wirkung entfalten, wenn der Bebauungsplan aus einer Zeit stammt, in der man ganz allgemein noch nicht an einen nachbarlichen Drittschutz gedacht hat (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7/17 - juris Rn. 15).

    Dabei ist der Nachbar unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung dann gehindert, einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften geltend zu machen, wenn er in vergleichbarer Weise, d.h. etwa im selben Umfang, gegen diese Vorschriften verstoßen hat (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7/17 - juris Rn. 24, 26).

    Insoweit unterscheidet sich die Situation des vorliegenden Falles von dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt, bei dem sich die gegenüberstehenden Gebäudlichkeiten hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse unterschieden.

  • VG München, 11.07.2022 - M 11 SN 22.2871

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau von Mehrfamilienhäusern

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Aus dem Fehlen des Tatbestandsmerkmals der "Unterordnung" kann nicht gefolgert werden, dass bei der Bemessung der Abstandsflächen auch solche Bauteile außer Betracht bleiben können, die nicht "untergeordnet" sind (BayVGH, U.v. 23.3.2010 - 15 B 08.2180 - juris Rn. 25; VG München, B.v. 11.7.2022 - M 11 SN 22.2871 - juris Rn 29; VG Augsburg, B.v. 20.3.2013 - Au 4 S 13.318 - juris Rn. 56; Kraus in: Busse/Kraus, BayBO Art. 6 Rn. 407; Schönfeld in: BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO Art. 6 Rn. 188).

    Dem entsprechend entfällt die Privilegierung eines prinzipiell unter Art. 6 Abs. 6 Nr. 1 fallende Bauteils dann, wenn es eine zusätzliche eigenständige Nutzungsfunktion aufweist, wie etwa ein als Überdachung eines Stellplatzes oder Lagerplatzes dienender Dachüberstand (VG München, B.v. 11.7.2022 - M 11 SN 22.2871 - juris Rn 29; Schönfeld in: BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO Art. 6 Rn. 187; Kraus in: Busse/Kraus, BayBO Art. 6 Rn. 407).

  • VG Augsburg, 20.03.2013 - Au 4 S 13.318

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Aus dem Fehlen des Tatbestandsmerkmals der "Unterordnung" kann nicht gefolgert werden, dass bei der Bemessung der Abstandsflächen auch solche Bauteile außer Betracht bleiben können, die nicht "untergeordnet" sind (BayVGH, U.v. 23.3.2010 - 15 B 08.2180 - juris Rn. 25; VG München, B.v. 11.7.2022 - M 11 SN 22.2871 - juris Rn 29; VG Augsburg, B.v. 20.3.2013 - Au 4 S 13.318 - juris Rn. 56; Kraus in: Busse/Kraus, BayBO Art. 6 Rn. 407; Schönfeld in: BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO Art. 6 Rn. 188).

    Diese aus Sicht der Kammer offensichtliche zusätzliche Funktion steht einer Untergeordnetheit der Platten entgegen, selbst wenn man die Tiefe der Platten von 1, 5 m der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht als entgegenstehend betrachten wollte (so wohl z.B. VG Augsburg, B.v. 20.3.2013 - Au 4 S 13.318 - juris Rn. 56; Schönfeld in: BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO Art. 6 Rn. 187).

  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Insoweit gilt bereits, dass Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, d.h. Baulinien, Baugrenzen, Baufenster, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl nicht drittschützend sind (vgl z.B. BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 CS 19.1595 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5 und BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16).

    Ob eine solche Festsetzung auch darauf gerichtet ist, dem Schutz eines Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555
    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Unter Bezugnahme auf die Kommentierung bei Busse/Kraus, BayBO, Art. 66 Rn. 614 und die Entscheidung des BayVGH vom 17.06.1994 - 20 CS 94.1555 - werde darauf hingewiesen, dass bei begründeten Zweifeln über die Erfolgsaussichten die aufschiebende Wirkung regelmäßig wiederhergestellt werden müsse beziehungsweise nur dann nicht geboten sei, wenn der Mangel des Vorhabens nachträglich durch relativ geringfügige Veränderungen behoben werden könne.

    Auch steht der Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, falls die auskragenden Bauteile möglicherweise ohne erheblichen Aufwand entfernt werden können und so der rügbarer Mangel durch geringfügige Veränderungen behoben werden kann (BayVGH, B.v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 1 CS 17.918

    Fehlende Klagebefugnis des Wohnungseigentümers wegen Verletzung des

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Im Übrigen ist für das Gericht auch nicht erkennbar, dass die Verwirklichung des Vorhabens zu schlechthin untragbaren, als Missstand zu qualifizierenden Verhältnissen führen würde (BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 1 CS 17.918 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 15 B 08.2180

    Nachbarklage; Abstandsfläche; Außentreppe; Vorbau; Bauteil; Unterordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Aus dem Fehlen des Tatbestandsmerkmals der "Unterordnung" kann nicht gefolgert werden, dass bei der Bemessung der Abstandsflächen auch solche Bauteile außer Betracht bleiben können, die nicht "untergeordnet" sind (BayVGH, U.v. 23.3.2010 - 15 B 08.2180 - juris Rn. 25; VG München, B.v. 11.7.2022 - M 11 SN 22.2871 - juris Rn 29; VG Augsburg, B.v. 20.3.2013 - Au 4 S 13.318 - juris Rn. 56; Kraus in: Busse/Kraus, BayBO Art. 6 Rn. 407; Schönfeld in: BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO Art. 6 Rn. 188).
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Insoweit gilt bereits, dass Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, d.h. Baulinien, Baugrenzen, Baufenster, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl nicht drittschützend sind (vgl z.B. BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 CS 19.1595 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5 und BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 15 B 19.832

    Verwirkung des Schutzanspruchs auf bauordnungsrechtliches Eingreifen

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Der Schutzzweck des Abstandsflächenrechts besteht für den Nachbarn gerade darin, Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie ggf. einen ausreichenden Sozialabstand zu gewährleisten (BayVGH, U.v. 21.7.2020 - 15 B 19.832 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 CS 19.1595

    Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses

    Auszug aus VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
    Insoweit gilt bereits, dass Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, d.h. Baulinien, Baugrenzen, Baufenster, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl nicht drittschützend sind (vgl z.B. BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 CS 19.1595 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5 und BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 15 CS 16.1106

    Kein Drittschutz aus der Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe im

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 1 BV 08.131

    Wechselseitige Nachbarrechtsverstöße - Ausschluss des baurechtlichen Abwehrrechts

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