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VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 4 S 15.00906 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Arbeitszeitregelung, aufschiebende Wirkung, Auswahlermessen, Interessenabwägung, Sofortvollzug
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2006 - 6 S 517/06
Zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 17 Abs 6 ArbZG - Sofortvollzug einer …
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 4 S 15.00906
Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Verdacht von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz liegt ein besonderes öffentliches Interesse an einer raschen Aufklärung vor, um im Interesse des mit dem Gesetz bezweckten Gesundheitsschutzes betroffener Arbeitnehmer ggf. drohenden weiteren Verstößen zeitnah entgegentreten zu können (VGH Baden-Württemberg, B.v. 13.6.2006 - 6 S 517/06 - juris Rn. 13). - VG Augsburg, 28.07.2011 - Au 5 S 11.784
Einstweiliger Rechtsschutz; Sofortvollzug; Begründungserfordernis; …
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 4 S 15.00906
So verhält es sich auch hier, da der mit dem Arbeitszeitgesetz bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer nicht erreichbar wäre, müsste die Aufsichtsbehörde zunächst die Bestandskraft einer auf § 17 Abs. 4 ArbZG gestützten Anordnung abwarten (VG Augsburg, B.v. 28.7.2011 - AU 5 S 11.784 - juris). - VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 4 S 15.00906
Wird der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung voraussichtlich erfolgreich sein, so wird allerdings regelmäßig nur die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in Betracht kommen (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris).
- VG Ansbach, 25.01.2017 - AN 4 K 15.00907
Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitszeitnachweisen und Auskunftserteilung
Die aufschiebende Wirkung (AN 4 S 15.00906) der Klage gegen den Bescheid vom 8. Mai 2015 wurde mit Beschluss der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. Juli 2015 wiederhergestellt.