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   VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803   

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VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803 (https://dejure.org/2020,35842)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803 (https://dejure.org/2020,35842)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - AN 9 K 19.01803 (https://dejure.org/2020,35842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 1 Abs. 5, § 7; BGB § 139; BauGB § 1 Abs. 3, § 13, § 29 Abs. 1; BayBO Art. 47 Abs. 1 S. 1, Art. 55 Abs. 1, § 57 Abs. 4 Nr. 1
    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro

  • rewis.io

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (49)

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Auszug aus VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803
    Der BayVGH hat mit Urteil vom 26. Mai 2020 (Az. 9 B 17.710) zu der betreffenden Regelung Folgendes ausgeführt:.

    Dabei kann die Gemeinde die Ablösung für ein Bauvorhaben selbst dann verweigern, wenn es planungsrechtlich zulässig wäre, da sie im Rahmen ihrer Ermessenentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen darf (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16; U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).

    Ein solches Instrument kann auch die Schaffung von Stellplätzen und damit auch die Entscheidung über den Abschluss einer Ablösevereinbarung sein (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1986 - 4 B 186.86 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.8.2001 - 2 B 98.2905 - juris Rn. 22; U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).

    Damit bewegt sie sich innerhalb des Rahmens ihrer Möglichkeit, Ablösungsverträge nur für Nutzungen anzubieten, die in die von ihr angestrebte und mit der Stellplatzherstellung zu fördernde Nutzungsstruktur passen (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).

  • VG München, 03.03.2016 - M 11 K 14.5658

    Unbegründete Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in ein

    Auszug aus VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803
    Danach erscheint die Festlegung der Richtzahlenwerte bei einer Überschreitung der Zahl der notwendigen Stellplätze nach § 20 GaStellV i.V.m. der Anlage um 100 v.H. - anders als beispielsweise bei einer Verschärfung um 166 v.H. (vgl. VG München, U.v. 3.3.2016 - M 11 K 14.5658 - juris Rn. 51 f.) bzw. dem Vierfachen (vgl. VG Augsburg, U.v. 9.3.2016 - Au 4 K 15.1371 - juris Rn. 67 ff.) - nicht willkürlich (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - VGHE n.F. 50, 153/154 f. = NVwZ 1998, 205/206; VG Würzburg, U.v. 25.3.2014 - W 4 K 13.985 - juris Rn. 22).

    Ob der Stellplatz für die fortbestehende Ladeneinheit zu Recht in die Berechnung mit eingestellt wurde, mag ebenso wie die Frage, auf welcher Grundlage die Stellplätze letztlich zu berechnen sind, offen bleiben, da jedenfalls durch die Klägerin kein konkreter Stellplatznachweis erfolgt ist (vgl. dazu VG München, U.v. 3.3.2016 - M 11 K 14.5658).

  • VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300

    Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Auszug aus VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803
    Damit ist die für ein Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB erforderliche bodenrechtliche Relevanz zu bejahen (vgl. BVerwG U.v. 31.8.1973 - IV C 33/71 - juris; BayVGH B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 32).

    Die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Sitzgruppen oder TV-Bildschirmen, das Bereitstellen von Getränken und Speisen oder das Vorhalten von Unterhaltungsspielen sind keine unabdingbaren Voraussetzungen für das Vorliegen eines als Vergnügungsstätte zu qualifizierenden Wettbüros, aber weitere Indizien hierfür (vgl. zum Ganzen BayVGH B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - juris Rn. 15; B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 8; B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 24).

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