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   VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5 K 07.02580   

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https://dejure.org/2008,47076
VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5 K 07.02580 (https://dejure.org/2008,47076)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.01.2008 - AN 5 K 07.02580 (https://dejure.org/2008,47076)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - AN 5 K 07.02580 (https://dejure.org/2008,47076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Irakischer Staatsangehöriger;Voraussetzungen für Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Widerrufsbescheid des Bundesamtes nicht erfüllt;Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren i.S.d. § 26 Abs. 4 AufenthG;Fortgeltungswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 81 Abs. 4
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Fortgeltungsfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 26.04.2007 - Au 1 S 07.232
    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5 K 07.02580
    Gleichwohl geht das Gericht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Gerichts (z. B. Beschluss vom 22.8.2007, AN 19 K 07.01694; Beschluss vom 24.9.2007, 19 K 07.02341) sowie mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 26.4.2007, Au 1 S 07.232) davon aus, dass die Dauer der fiktiven Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG bei der Berechnung der Frist des § 26 Abs. 4 AufenthG nicht zu berücksichtigen ist.
  • VGH Bayern, 18.12.2007 - 19 C 07.1806
    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5 K 07.02580
    Der Bescheid stimmt insoweit überein mit der ständigen Rechtsprechung der Kammer und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. Beschluss vom 18.12.2007, 19 C 07.1806).
  • VG Ansbach, 22.08.2007 - AN 19 K 07.01694
    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5 K 07.02580
    Gleichwohl geht das Gericht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Gerichts (z. B. Beschluss vom 22.8.2007, AN 19 K 07.01694; Beschluss vom 24.9.2007, 19 K 07.02341) sowie mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 26.4.2007, Au 1 S 07.232) davon aus, dass die Dauer der fiktiven Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG bei der Berechnung der Frist des § 26 Abs. 4 AufenthG nicht zu berücksichtigen ist.
  • OVG Sachsen, 29.03.2007 - 3 BS 113/06

    D (A), Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Fortgeltungsfiktion,

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5 K 07.02580
    Die an der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof genannten Fundstelle in ZAR 2007, S. 246, erfolgte indirekte Wiedergabe des Inhalts der Entscheidung des OVG (im Wortlaut ist die Begründung nicht abgedruckt) lässt nämlich nur erkennen, dass das OVG anders als das damit befasste Verwaltungsgericht bei § 81 Abs. 4 AufenthG von einer Fortgeltungswirkung als Folge der Stellung des Verlängerungsantrages ausgeht, während für die in § 81 Abs. 3 AufenthG genannten Fälle eine sog. Erlaubnisfiktion gelte.
  • VG Ansbach, 24.09.2007 - AN 19 K 07.02341
    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5 K 07.02580
    Gleichwohl geht das Gericht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Gerichts (z. B. Beschluss vom 22.8.2007, AN 19 K 07.01694; Beschluss vom 24.9.2007, 19 K 07.02341) sowie mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 26.4.2007, Au 1 S 07.232) davon aus, dass die Dauer der fiktiven Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG bei der Berechnung der Frist des § 26 Abs. 4 AufenthG nicht zu berücksichtigen ist.
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