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   VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404   

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https://dejure.org/2023,3463
VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404 (https://dejure.org/2023,3463)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404 (https://dejure.org/2023,3463)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - AN 11 K 21.00404 (https://dejure.org/2023,3463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BNatSchG § 29; GG Art. 20 Abs. 3
    Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteils

  • rewis.io

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Frage der Verkehrssicherungspflicht, Feststellungsinteresse an Klärung der Verkehrssicherungspflicht, Verkehrssicherungspflicht an geschützten Landschaftsbestandteilen (kein) Vertrauensschutz durch langjährige Übernahme der Behörde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschutzstellung des Grundstücks lässt Verkehrssicherungspflicht der WEG nicht untergehen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Genehmigung zur Fällung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Der Eigentümer behält neben seiner Eigentümerstellung die Verfügungsbefugnis über das Grundstück und damit die Verantwortung; er hat dementsprechend das Haftungsrisiko zu tragen (vgl. OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26/93 - NVwZ-RR 1997, 530, 532; BayVGH, B.v. 25.7.2013 - 14 ZB 12.2275 - juris; jeweils zu Unterschutzstellungen durch Baumschutzverordnungen).
  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Nicht dazu gehören jedoch nach Auffassung der Beklagten Bäume, die unauffällig als Bestandteil eines neben dem öffentlichen Weg gelegenen Gehölzbestands stehen und äußerlich nicht der Straße zuzuordnen seien (vgl. BGH VersR 1989, 477).
  • OVG Berlin, 16.08.1996 - 2 B 26.93

    Baumschutz; Verfassungsrecht; Baumerhaltung; Grundstückseigentümer;

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Der Eigentümer behält neben seiner Eigentümerstellung die Verfügungsbefugnis über das Grundstück und damit die Verantwortung; er hat dementsprechend das Haftungsrisiko zu tragen (vgl. OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26/93 - NVwZ-RR 1997, 530, 532; BayVGH, B.v. 25.7.2013 - 14 ZB 12.2275 - juris; jeweils zu Unterschutzstellungen durch Baumschutzverordnungen).
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Zum anderen dienen die Einhaltung der Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO und die Regelung des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayBO den Interessen der Allgemeinheit und haben grundsätzlich keinen nachbarschützenden Charakter; der Eigentümer von Waldflächen kann daher trotz durch die Bebauung möglicherweise steigender Haftungsrisiken nicht die Freihaltung der Baumfallgrenze verlangen (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 33; B.v. 16.12.2019 - 1 ZB 18.268 - juris Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Wo eine Umgehung der für Gestaltungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage ebenso wenig entgegen wie in den Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 06.08.1992 - 3 UE 2486/91

    Baumschutz - hier: Fällgenehmigung für Birke neben einem Flachdachbungalow

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Die mit dem Baumbestand verknüpfte Verkehrssicherungspflicht hält sich ebenso wie die Beachtung der baumschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Sozialbindung des Art. 14 Abs. 2 GG (vgl. HessVGH, U.v. 6.8.1992 - 3 UE 2486/91 - juris zu einer Unterschutzstellung durch Baumschutzsatzung).
  • VGH Bayern, 16.12.2019 - 1 ZB 18.268

    Erfolgloses Rechtsmittel gegen abgewiesene Nachbarklage gegen die Baugenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Zum anderen dienen die Einhaltung der Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO und die Regelung des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayBO den Interessen der Allgemeinheit und haben grundsätzlich keinen nachbarschützenden Charakter; der Eigentümer von Waldflächen kann daher trotz durch die Bebauung möglicherweise steigender Haftungsrisiken nicht die Freihaltung der Baumfallgrenze verlangen (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 33; B.v. 16.12.2019 - 1 ZB 18.268 - juris Rn. 9 f.).
  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 9 U 100/92

    Amtspflichtverletzung der Stadtverwaltung durch Untersagen der Beseitigung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Erst wenn der vom Eigentümer gestellte Antrag auf Ausnahme oder Befreiung unzulässigerweise abgelehnt wurde, haftet die Naturschutzbehörde nach Amtshaftungsgrundsätzen, ohne dass die Verkehrssicherungspflicht auf sie übergegangen ist (vgl. Otto, UPR 2006, 143 mit Verweis auf OLG Hamm, U.v. 8.1.1993 - 9 U 100/92 - juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.04.2003 - 7 K 300/00
    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    Zwar ergibt sich vorliegend eine Zuordnung der Verkehrssicherungspflicht zum öffentlichen Recht nicht bereits aus den Regelungen des - öffentlich-rechtlichen - Naturschutzrechts (in diese Richtung aber VG Frankfurt (Oder), U.v. 29.4.2003 - 7 K 300/00 - juris).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03

    Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
    c) Die Verkehrssicherungspflicht ist auch nicht aufgrund der Unterschutzstellung des streitgegenständlichen Grundstücks als geschützter Landschaftsbestandteil auf die Beklagte übergegangen (ebenso Mühlbauer in Lorz/Konrad/Mühlbauer/Müller-Walter/Stöckel, Naturschutzrecht, 3. Auflage 2013, § 29 BNatSchG Rn. 12; Wittek/Otto, u.a. KommJur 2009, Heft 10, 373; Kraft in Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Auflage 2018, § 60 Rn. 5; Horst, MDR 2000, 1161; in diese Richtung auch BGH, U.v. 17.9.2004 - V ZR 230/03 - juris, in dem eine Verantwortlichkeit der Naturschutzbehörde nicht erörtert wurde; a.A. Wedekind, KommJur 2009, Heft 7, 257; Hötzel, VersR 2004, 1234).
  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 23/88

    Naturkräfte - Schadensereignis - Lebensrisiko - Rechtsweg - Klagegründe

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 5 S 947/21

    Räum- und Streupflicht; grundstücksbezogene Härte bei individuellen

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