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VG Arnsberg, 12.09.2017 - 8 L 571/17 |
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Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 12.09.2017 - 8 L 571/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2018 - 8 B 1170/17
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - 8 B 1600/19 Der Antrag der Beigeladenen auf Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. September 2017 - 8 L 571/17 - wird abgelehnt.
Der Antrag der Beigeladenen auf Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. September 2017 - 8 L 571/17 - (nachgehend: Senatsbeschluss vom 27. November 2018 - 8 B 1170/17 -) wegen veränderter Umstände im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO hat weder vollständig noch teilweise Erfolg (dazu I. bis III.).
Ausgehend vom Vorstehenden hätte die vom Verwaltungsgericht Arnsberg durch Beschluss vom 12. September 2017 - 8 L 571/17 - zunächst wiederhergestellte aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers jedenfalls am 8. April 2020 geendet.
Der im vorliegenden Verfahren angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. November 2019 - 8 L 1540/19 - hat den Beschluss vom 12. September 2017 - 8 L 571/17 - geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage bereits vorher beendet.
- VG Arnsberg, 10.10.2019 - 8 K 710/17 Mit Beschluss vom 12. September 2017 - 8 L 571/17 - stellte die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage wieder her.
Letzteres treffe insbesondere auf den erstmals in dem Schriftsatz des Klägers vom 3. Juli 2017 im Verfahren 8 L 571/17 erwähnten Horst zu, welcher nach fachgutachterlicher Bewertung keine Hinweise auf eine Besetzung durch einen Rotmilan aufweise.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakten 8 L 571/17 und 8 B 1170/17 sowie der jeweils zu diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
, welche ihrerseits auf die ASP I, die ASP II, den Ergebnisbericht Avifauna und den Ergebnisbericht Fledermäuse sowie im gerichtlichen Eilverfahren - 8 L 571/17 - vorgelegte Gutachten und Stellungnahmen Bezug nimmt.
Ein solcher ergab sich auch nicht aus dem Vorbringen des Klägers im Verfahren 8 L 571/17 zu diesen Horsten.