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VG Arnsberg, 17.10.2016 - 4 L 756/16 |
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Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 17.10.2016 - 4 L 756/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 8 B 1303/16
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - 8 B 1013/18
Bestehen eines beim Betrieb der Windenergieanlage signifikant erhöhten …
Der Antrag der Beigeladenen, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. Oktober 2016 - 4 L 756/16 - dahingehend abzuändern, dass die sofortige Vollziehung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung vom 9. März 2016 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 16. Februar 2018 für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-101 mit 99 m Nabenhöhe, 50, 50 m Rotorradius und 3.050 kW Nennleistung auf dem Grundstück Gemarkung F. , Flur X, Flurstück X unter gleichzeitiger Zurückweisung des auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gerichteten Antrags des Antragstellers wieder angeordnet wird, ist zulässig, aber unbegründet.Er rechtfertigt es jedoch nicht, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. Oktober 2016 - 4 L 756/16 - ganz (dazu 1.) oder teilweise (dazu 2.) abzuändern.
- VG Arnsberg, 20.02.2018 - 4 K 1411/16
Klage einer naturschutzzrechtlichen Vereinigung gegen eine …
Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten 4 K 1411/16, 4 L 756/16 sowie 4 L 2422/17 nebst Beiakten Bezug genommen.Stattdessen hat er erst nachträglich in seiner Antragserwiderung vom 14. Juni 2016 zum Verfahren 4 L 756/16 geltend gemacht, dass relevante Erkenntnisse, die für den Bereich N. -F. aufgrund der Untersuchung des Gutachterbüros Dr. M. vom 25. Mai 2015 betreffend das seinerzeit parallel laufende Genehmigungsverfahren "Windpark S1. Land" zum Rotmilanbestand einschließlich Schlafplätze bekannt gewesen seien, bei der naturschutzfachlich getroffenen Einschätzung des streitgegenständlichen Vorhabens Berücksichtigung gefunden hätten.