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VG Arnsberg, 23.02.2021 - 4 K 7832/17 |
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 11 B 13/20
Vorliegen der Voraussetzungen der innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG
Auszug aus VG Arnsberg, 23.02.2021 - 4 K 7832/17
vgl. zur - hier nicht einmal fristgerecht erhobenen - pauschalen Rüge, die behördliche Entscheidung leide an "zahlreichen rechtlichen Fehlern": OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 11 B 13/20 -, juris Rn. 32.vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 11 B 13/20 -, juris Rn. 45 ff.
- BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
Einbeziehung in ein Revisionsverfahren; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; …
Auszug aus VG Arnsberg, 23.02.2021 - 4 K 7832/17
Denn der zwischenzeitliche Änderungsbescheid vom 00.00.0000, der dem zuvor genehmigten Plan zunächst zugewachsen war und den der Kläger daher zulässigerweise im Wege der Klageänderung in das Verfahren einbezogen hatte, vgl. hierzu etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 -, abrufbar in juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 31. August 2020 - 20 A 1923/11 -, juris, ist gegenstandslos geworden, nachdem der Beklagte diesen (den Kläger belastenden) Änderungsbescheid in der mündlichen Verhandlung rückwirkend aufgehoben hat, so dass der Ausgangsbescheid wieder seinen ursprünglichen Inhalt (einschließlich der Nebenbestimmung Nr. 42) aufweist. - BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
Auszug aus VG Arnsberg, 23.02.2021 - 4 K 7832/17
vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8/17 -, juris Rn. 13 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11
Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung, …
Auszug aus VG Arnsberg, 23.02.2021 - 4 K 7832/17
Denn der zwischenzeitliche Änderungsbescheid vom 00.00.0000, der dem zuvor genehmigten Plan zunächst zugewachsen war und den der Kläger daher zulässigerweise im Wege der Klageänderung in das Verfahren einbezogen hatte, vgl. hierzu etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 -, abrufbar in juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 31. August 2020 - 20 A 1923/11 -, juris, ist gegenstandslos geworden, nachdem der Beklagte diesen (den Kläger belastenden) Änderungsbescheid in der mündlichen Verhandlung rückwirkend aufgehoben hat, so dass der Ausgangsbescheid wieder seinen ursprünglichen Inhalt (einschließlich der Nebenbestimmung Nr. 42) aufweist.