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   VG Arnsberg, 24.03.2020 - 5 K 2691/19   

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VG Arnsberg, 24.03.2020 - 5 K 2691/19 (https://dejure.org/2020,6338)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 24.03.2020 - 5 K 2691/19 (https://dejure.org/2020,6338)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 24. März 2020 - 5 K 2691/19 (https://dejure.org/2020,6338)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Augsburg, 31.05.2021 - Au 7 K 20.863

    Wohnung, Beitragserhebung, Widerruf, Widerspruch, Beitragsschuldner, Leistung,

    Die Frage, ob dieser Einwand überhaupt die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids als solchen in Frage stellen kann, da es sich um eine Einwendung, die nicht gegen den Beitragsbescheid, sondern im Vollstreckungsverfahren vorzubringen ist (vgl. VG Arnsberg, U. v. 24.3.2020 - 5 K 2691/19 - juris Rn. 31), kann dahingestellt bleiben, da die Klägerin mit diesem Einwand, selbst wenn er beachtet wird, nicht durchdringen kann.

    Durch irrtumsbedingte Zahlung der Rundfunkbeiträge für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen wird der Zahlende (der Fürzahler) nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (VG Arnsberg, U. v. 24.3.2020 - a.a.O. - juris Rn. 53 ff.; VG des Saarlandes, U. v. 18.9.2019 - 6 K 1219/17 - juris Rn. 25 ff.; VG Magdeburg, U. v. 20.8.2018 - 6 A 58/17 - juris Rn. 30).

  • VG Augsburg, 17.08.2020 - Au 7 K 20.72

    Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Beitragspflicht, Erfolgsaussicht, Wohnung,

    Die Frage, ob dieser Einwand überhaupt die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids als solchen in Frage stellen kann, da es sich um eine Einwendung, die nicht gegen den Beitragsbescheid, sondern im Vollstreckungsverfahren vorzubringen ist (vgl. VG Arnsberg, U.v. 24.3.2020 - 5 K 2691/19 - juris Rn. 31), kann dahingestellt bleiben, da die Klägerin mit diesem Einwand, selbst wenn er beachtet wird, nicht durchdringen kann.

    Durch irrtumsbedingte Zahlung der Rundfunkbeiträge für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen wird der Zahlende (der Fürzahler) nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (VG Arnsberg, U.v. 24.3.2020 - a.a.O. - juris Rn. 53 ff.; VG des Saarlandes, U.v. 18.9.2019 - 6 K 1219/17 - juris Rn. 25 ff.; VG Magdeburg, U.v. 20.8.2018 - 6 A 58/17 - juris Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2021 - 2 A 1327/20
    Das Verfahren wird aus Gründen der Klarstellung eingestellt, nachdem die Beteiligten den mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 unterbreiteten gerichtlichen Vergleichsvorschlag gegenüber dem Gericht schriftlich angenommen haben.Ebenfalls zur Klarstellung wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24. März 2020 - 5 K 2691/19 - für wirkungslos erklärt (entsprechend § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 ZPO).
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