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   VG Augsburg, 01.02.2018 - Au 6 K 16.32648   

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VG Augsburg, 01.02.2018 - Au 6 K 16.32648 (https://dejure.org/2018,7618)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01.02.2018 - Au 6 K 16.32648 (https://dejure.org/2018,7618)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - Au 6 K 16.32648 (https://dejure.org/2018,7618)
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  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2018 - Au 6 K 16.32648
    Eine abweichende Bewertung der Erkenntnislage oder eine geänderte oder neu gebildete Rechtsprechung genügen ebenfalls nicht (BVerwG, U.v. 19.9.2000 - 9 C 12/00 - BVerwGE 112, 80 - 92 - juris Rn. 12, 14).

    Indes genügen eine andere Bewertung der Erkenntnislage, eine abweichende Würdigung der Erkenntnislage oder eine geänderte oder neu gebildete Rechtsprechung nicht (BVerwG, U.v. 19.9.2000 - 9 C 12/00 - BVerwGE 112, 80 - 92 - juris Rn. 12).

  • VG Augsburg, 18.11.2011 - Au 6 K 11.30332

    Afghanischer Asylbewerber aus der Provinz ...; innerstaatlicher Konflikt in der

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2018 - Au 6 K 16.32648
    Die gegen den ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 8. August 2011 erhobenen Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots war erfolgreich (VG Augsburg, U.v. 18.11.2011 - Au 6 K 11.30332).
  • BVerwG, 22.11.2011 - 10 C 29.10

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2018 - Au 6 K 16.32648
    Die Rechtskraft eines Urteils, durch das das Bundesamt zur Zuerkennung internationalen Schutzes bzw. zur Feststellung von Abschiebungsverboten verpflichtet wurde, steht einer Widerrufsentscheidung nicht entgegen, wenn sich die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebliche Sach- und Rechtslage nachträglich entscheidungserheblich verändert hat (sog. zeitliche Grenze der Rechtskraft; BVerwG, U.v. 22.10.2011 - 10 C 29/10 - BVerwGE 141, 161-171 - juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2018 - Au 6 K 16.32648
    a) Das Gericht verkennt nicht, dass sowohl die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als auch des Verwaltungsgerichts Augsburg grundsätzlich davon ausgeht, dass die Opferzahlen in Afghanistan in keiner Provinz die Anforderungen der Rechtsprechung an einen bewaffneten innerstaatlichen Konflikt erfüllen (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2018 - 13a ZB 17.30687 - Rn. 5) und dass ein entsprechend hohes Risiko, im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG, U. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris) Opfer willkürlicher Gewalt zu werden, nicht gegeben ist.
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