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   VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407   

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VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407 (https://dejure.org/2022,5875)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407 (https://dejure.org/2022,5875)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - Au 8 K 20.1407 (https://dejure.org/2022,5875)
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  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PAG a.F. Art. 14 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; PAG a.F. Art. 15 Abs. 1 Nr. 2; Art. 15 Abs. 3 Nr. 2 PAG a.F. i.V.m. Art. 70 Abs. 1, 71 Abs. 1 Nr. 2, 73, 76 PAG a.F.; BayVwVfG Art. 28; BayVwVfG Art. 45
    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer (wiederholten) erkennungsdienstlichen Behandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 10 CS 20.1850

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    Die Annahme eines Tatverdachts ist dabei etwas substanziell anderes als eine Schuldfeststellung; demgemäß kann ein ausreichender (Rest-)Verdacht auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung oder einem Freispruch fortbestehen und damit als Anlass zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen des weiter bestehenden Tatverdachts i.S.d. Vorschrift dienen, es sei denn, sämtliche Verdachtsmomente wurden restlos ausgeräumt (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 6.5.2014 - Au 1 K 13.1564 - juris Rn. 28; VG Regensburg, GB.v. 12.5.2021 - RO 4 K 20.995 - juris Rn. 27; vgl. zum Ganzen auch Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 11).

    Eine auf der sog. Anlasstat beruhende Wiederholungsgefahr ist entsprechend den zu § 81b Alt. 2 StPO entwickelten Maßgaben (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2021 - 10 ZB 21.1758 - juris Rn. 7) anzunehmen, wenn aufgrund eines konkreten Sachverhalts die Prognose angestellt werden kann, der Betroffene werde auch in Zukunft in den Kreis Verdächtiger von noch aufzuklärenden anderen Straftaten einbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

    Dasselbe gilt, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen wurde, der Freispruch aber den Restverdacht nicht vollständig ausgeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

    Die Einstellung eines Straf- bzw. Ermittlungsverfahrens schließt eine Wiederholungsgefahr nur dann aus, wenn sie wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5 f.).

  • VG Augsburg, 21.11.2017 - Au 8 K 17.1422

    Präventive Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    c) Die Zwangsgeldandrohung und -festsetzung finden ihre Rechtsgrundlage in Art. 15 Abs. 3 Nr. 2 PAG a.F. i.V.m. Art. 70 Abs. 1, 71 Abs. 1 Nr. 2, 73 sowie 76 PAG a.F. und begegnen keinen rechtlichen Bedenken (vgl. VG Augsburg, U.v. 21.11.2017 - Au 8 K 17.1422 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    d) Ebenso ist die verfügte erneute Fristsetzung zur angeordneten Vorladung nicht zu beanstanden (vgl. VG Augsburg, U.v. 21.11.2017 - Au 8 K 17.1422), insbesondere erweist sich die Frist als angemessen.

  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    Der Sinn und Zweck der Anhörung muss indes gewahrt sein, so dass erforderlich ist, dass die Behörde das bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich oder sinngemäß mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.; B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 31 f.).

    Ferner beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle darauf, ob die nach kriminalistischer Erfahrung anzustellende Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht sowie vertretbar ist (vgl. VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 39).

  • VG Regensburg, 12.05.2021 - RO 4 K 20.995

    Erfolglose Klage gegen polizeiliche Anordnung zur erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    Die Annahme eines Tatverdachts ist dabei etwas substanziell anderes als eine Schuldfeststellung; demgemäß kann ein ausreichender (Rest-)Verdacht auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung oder einem Freispruch fortbestehen und damit als Anlass zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen des weiter bestehenden Tatverdachts i.S.d. Vorschrift dienen, es sei denn, sämtliche Verdachtsmomente wurden restlos ausgeräumt (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 6.5.2014 - Au 1 K 13.1564 - juris Rn. 28; VG Regensburg, GB.v. 12.5.2021 - RO 4 K 20.995 - juris Rn. 27; vgl. zum Ganzen auch Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 11).

    Dass die Identität des Klägers hinsichtlich des Vorfalls am 27. März 2020 bekannt war, weil sich der Kläger (wie er einwendet) "freiwillig gestellt" hat und hierfür mithin eine erkennungsdienstliche Behandlung nicht förderlich gewesen wäre, lässt bereits deshalb nicht den Schluss zu, dass eine Förderung auch für zukünftig zu führende Ermittlungen nicht geeignet wäre (vgl. VG Regensburg, GB.v. 12.5.2021 - RO 4 K 20.995 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    Für die Auslegung der tatbestandlichen Anforderungen können die zu § 81b Alt. 2 StPO entwickelten Maßstäbe zur Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entsprechend herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2021 - 10 ZB 21.1758 - juris Rn. 7).

    Eine auf der sog. Anlasstat beruhende Wiederholungsgefahr ist entsprechend den zu § 81b Alt. 2 StPO entwickelten Maßgaben (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2021 - 10 ZB 21.1758 - juris Rn. 7) anzunehmen, wenn aufgrund eines konkreten Sachverhalts die Prognose angestellt werden kann, der Betroffene werde auch in Zukunft in den Kreis Verdächtiger von noch aufzuklärenden anderen Straftaten einbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726

    Prozesskostenhilfe; erkennungsdienstliche Maßnahmen; fortbestehender Tatverdacht

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    Die Annahme eines Tatverdachts ist dabei etwas substanziell anderes als eine Schuldfeststellung; demgemäß kann ein ausreichender (Rest-)Verdacht auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung oder einem Freispruch fortbestehen und damit als Anlass zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen des weiter bestehenden Tatverdachts i.S.d. Vorschrift dienen, es sei denn, sämtliche Verdachtsmomente wurden restlos ausgeräumt (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 6.5.2014 - Au 1 K 13.1564 - juris Rn. 28; VG Regensburg, GB.v. 12.5.2021 - RO 4 K 20.995 - juris Rn. 27; vgl. zum Ganzen auch Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 11).

    Die Einstellung eines Straf- bzw. Ermittlungsverfahrens schließt eine Wiederholungsgefahr nur dann aus, wenn sie wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5 f.).

  • VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    cc) Die durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen Unterlagen sind auch geeignet, künftige Ermittlungen zu fördern (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 06.05.2014 - Au 1 K 13.1564

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung; präventive Maßnahme;

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    Die Annahme eines Tatverdachts ist dabei etwas substanziell anderes als eine Schuldfeststellung; demgemäß kann ein ausreichender (Rest-)Verdacht auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung oder einem Freispruch fortbestehen und damit als Anlass zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen des weiter bestehenden Tatverdachts i.S.d. Vorschrift dienen, es sei denn, sämtliche Verdachtsmomente wurden restlos ausgeräumt (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 6.5.2014 - Au 1 K 13.1564 - juris Rn. 28; VG Regensburg, GB.v. 12.5.2021 - RO 4 K 20.995 - juris Rn. 27; vgl. zum Ganzen auch Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 11).
  • VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    Dies gilt umso mehr, als der polizeilichen Arbeit einer vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im Bereich von Delikten gegen die körperliche Integrität elementare Bedeutung (vgl. hierzu nur BVerfGE 69, 315, 352) zukommt (vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 12.4.2012 - W 5 K 11.757 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 24 CS 03.3324
    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
    Es sind, wie bereits im Rahmen der Wiederholungsgefahr (vgl. oben Rn. 40) ausgeführt, insbesondere im Hinblick auf die Anlasstat zutreffend Anhaltspunkte für die Prognose gegeben, dass der Kläger (auch) außerhalb von persönlichen (Nähe-)Beziehungen, bei denen ein Täter von der Polizei in der Regel ohne Weiteres ermittelt zu werden vermag, zu Gewalttätigkeiten neigt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 11.3.2004 - 24 CS 03.3324 - juris Rn. 29).
  • VG Potsdam, 30.07.2021 - 3 K 3110/19
  • VG Düsseldorf, 07.02.2014 - 18 K 5188/13

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Beschuldigten in dem

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

  • VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Jugendlichen

  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 10 C 08.2872

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Ermessen

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 20 CS 15.2677

    Adventskalenderschokolade, Verbraucher, Auskunftsanspruch, Akteneinsicht,

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

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