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   VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536   

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VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536 (https://dejure.org/2022,6852)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01.02.2022 - Au 8 K 20.536 (https://dejure.org/2022,6852)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - Au 8 K 20.536 (https://dejure.org/2022,6852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 81b Alt. 2; PAG a.F. Art. 15 Abs. 1 Nr. 2; Art. 15 Abs. 3 Nr. 2 PAG a.F. i.V.m. Art. 70 Abs. 1, 71 Abs. 1 Nr. 2, 73, 76 PAG a.F.; BayVwVfG Art. 28; BayVwVfG Art. 45
    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    Die Vorschrift des § 81b Alt. 2 StPO ermächtigt zu präventiv-polizeilichen Maßnahmen und dient der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheides formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war; die Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft entfällt selbst bei einem späteren Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris Rn. 8; B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).

    Eine Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund eines konkreten Sachverhalts die Prognose angestellt werden kann, der Betroffene werde auch in Zukunft in den Kreis Verdächtiger von noch aufzuklärenden anderen Straftaten einbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    Dessen ungeachtet wird die Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung nicht dadurch berührt, dass der Betroffene die Beschuldigteneigenschaft zu einem späteren Zeitpunkt (etwaig) verliert (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39/16 - juris Rn. 17).

    Es könnte an der Auseinandersetzung damit fehlen, aus welchen Gründen insoweit eine erkennungsdienstliche Behandlung trotz - wie an anderer Stelle im streitgegenständlichen Bescheid eingeräumt - "teilweise[r] Einstellung o.g. [Ermittlungs-]Verfahren" vorliegend dennoch notwendig ist (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39/16 - juris Rn. 23).

  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    Der Sinn und Zweck der Anhörung muss indes gewahrt sein, so dass erforderlich ist, dass die Behörde das bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich oder sinngemäß mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.; B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 31 f.).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 10 CS 20.1850

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    Eine Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund eines konkreten Sachverhalts die Prognose angestellt werden kann, der Betroffene werde auch in Zukunft in den Kreis Verdächtiger von noch aufzuklärenden anderen Straftaten einbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

    Dasselbe gilt, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen wurde, der Freispruch aber den Restverdacht nicht vollständig ausgeräumt hat (vgl. nur BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

  • VG München, 27.03.2019 - M 7 K 17.4047

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    b) Die unter Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheids verfügte Vorladung findet in § 81b StPO (quasi als Annex) oder jedenfalls nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 PAG a.F. eine ausreichende Rechtsgrundlage (vgl. VG München, U.v. 27.3.2019 - M 7 K 17.4047 - juris Rn. 19).
  • VG Augsburg, 21.11.2017 - Au 8 K 17.1422

    Präventive Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    c) Die Zwangsgeldandrohung und -festsetzung finden ihre Rechtsgrundlage in Art. 15 Abs. 3 Nr. 2 PAG a.F. i.V.m. Art. 70 Abs. 1, 71 Abs. 1 Nr. 2, 73 sowie 76 PAG a.F. und begegnen keinen rechtlichen Bedenken (vgl. VG Augsburg, U.v. 21.11.2017 - Au 8 K 17.1422 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 30.07.2021 - 3 K 3110/19
    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    bb) Die noch nicht vollzogene Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung ist zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VG Potsdam, U.v. 30.7.2021 - 3 K 3110/19 - juris Rn. 22) auch "notwendig" im Sinne des § 81b Alt. 2 StPO.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    Dem schließt sich das Gericht an (vgl. zum Ganzen, v.a. zur Herleitung des Zeitraums, nur OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris Rn. 28, 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheides formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war; die Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft entfällt selbst bei einem späteren Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris Rn. 8; B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847

    Erkennungsdienstliche Behandlung erfordert keine strafgerichtliche

    Auszug aus VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheides formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war; die Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft entfällt selbst bei einem späteren Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris Rn. 8; B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 20 CS 15.2677

    Adventskalenderschokolade, Verbraucher, Auskunftsanspruch, Akteneinsicht,

  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

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