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   VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354   

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VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354 (https://dejure.org/2018,5474)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01.03.2018 - Au 5 K 17.354 (https://dejure.org/2018,5474)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01. März 2018 - Au 5 K 17.354 (https://dejure.org/2018,5474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34; BayBO Art. 6, Art. 68 Abs. 1, Art. 71
    Vorbescheid für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes

  • rewis.io

    Vorbescheid für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Bei der Klage eines Dritten - hier eines baurechtlichen Nachbarn - hat dieser aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nämlich nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung des an einen anderen - hier die Beigeladene - gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt, wenn dieser lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum behördlichen Prüfungsumfang gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieses Dritten dienen (sogenannte Schutznormtheorie) (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

    Je verständlicher und unabweisbarer die Interessen des Bauherren sind, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).

  • VGH Bayern, 28.01.1993 - 14 CS 92.3710
    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Zwar ist es in Gemengelagen ausgeschlossen, die Vorschrift des Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO mit einer reduzierten Abstandsflächentiefe von 0, 25 H anzuwenden, wenn sowohl das Baugrundstück als auch das Nachbargrundstück, dem gegenüber die Abstandsfläche einzuhalten ist, durch gewerbliche Nutzung - wie hier - geprägt sind (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.1993 - 14 CS 92.3710 - BayVBl 1993, 278 f.).
  • VGH Bayern, 25.11.2010 - 9 B 10.531

    Vereinfachtes Verfahren (abgelehnt); Sonderbau; Brandschutz; rechtswidrig

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Im Übrigen entfaltet die Frage des Vorliegens des Sachbescheidungsinteresses keine drittschützende Wirkung (BayVGH, U.v. 25.11.2010 - 9 B 10.531 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Eine solche Wirkung wurde ausnahmsweise bejaht für drei 11, 50 m hohe Silos, die auf das Nachbargrundstück "wie eine riesenhafte metallische Mauer wirken" (BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - juris) oder auch für den Neubau eines zwölfgeschossigen Hochhauses neben einem zweigeschossigen Wohnhaus in einem von zwei- und dreigeschossiger Wohnbebauung geprägten Gebiet (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Diesen Anspruch auf die Bewahrung einer Gebietsart hat der Nachbar unabhängig davon, ob das baugebietswidrige Vorhaben im jeweiligen Einzelfall zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führt (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BRS 55 Nr. 110; B.v. 11.4.1996 - 4 B 51.96 - BRS 58 Nr. 82; OVG NRW, U.v. 24.1.2008 - 7 A 270/07 - juris).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Bei der Klage eines Dritten - hier eines baurechtlichen Nachbarn - hat dieser aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nämlich nicht schon dann einen Anspruch auf Aufhebung des an einen anderen - hier die Beigeladene - gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt, wenn dieser lediglich objektiv rechtswidrig ist; vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus solchen Normen ergeben, die zum behördlichen Prüfungsumfang gehören (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO; BayVGH, B.v. 10.10.2013 - 15 ZB 11.1480 - juris Rn. 9) und zugleich auch dem Schutz dieses Dritten dienen (sogenannte Schutznormtheorie) (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    § 34 Abs. 1 BauGB gewährt einen Drittschutz insoweit nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des im Begriff des Einfügens verankerten Gebots der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - BVerwGE 148, 290; B.v. 13.11.1997 - 4 B 195/97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - 2 A 715/10

    Verletzung von Nachbarrechten durch die Errichtung eines Probenraums im Rahmen

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Sie setzt besonders gewichtige Gründe voraus, etwa einen qualifizierten Abstimmungsbedarf benachbarter Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB, und besitzt Ausnahmecharakter (OVG NRW, B.v. 21.4.2010 - 2 A 715/10 - juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 14.4.2010 - 4 B 78.09 - BauR 2010, 1169; U.v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 - juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2015 - 3 S 1695/15

    Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Sie lassen in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und begründen - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis (vgl. OVG NRW, B.v. 30.8.2013 - 7 B 252/13 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 6.10.2015 - 3 S 1695/15 - juris Rn. 21), so dass es für ein Nachbarverfahren regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob sich das streitige Bauvorhaben nach seinem Bauvolumen, der Zahl seiner Geschosse, der Höhe oder der Bebauungstiefe in die nähere Umgebung einfügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2013 - 7 B 252/13

    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung von

    Auszug aus VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.354
    Sie lassen in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und begründen - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis (vgl. OVG NRW, B.v. 30.8.2013 - 7 B 252/13 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 6.10.2015 - 3 S 1695/15 - juris Rn. 21), so dass es für ein Nachbarverfahren regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob sich das streitige Bauvorhaben nach seinem Bauvolumen, der Zahl seiner Geschosse, der Höhe oder der Bebauungstiefe in die nähere Umgebung einfügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 7 A 270/07

    Anspruch auf Gewährleistung der Eigenart eines faktischen reinen Wohngebiets;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • VG Augsburg, 01.03.2018 - Au 5 K 17.353

    Gebietserhaltungsanspruch - Bauvorbescheid

    Der Hinweis auf eine mögliche Abstandsflächenverletzung zum Grundstück des Klägers im Verfahren Au 5 K 17.354 (Fl.Nr. ... der Gemarkung ...) sei im vorliegenden Verfahren rechtlich irrelevant.
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