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   VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330   

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https://dejure.org/2009,24488
VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330 (https://dejure.org/2009,24488)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04.03.2009 - Au 4 K 08.330 (https://dejure.org/2009,24488)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04. März 2009 - Au 4 K 08.330 (https://dejure.org/2009,24488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer Strafe von mindestens 60 Tagessätzen wegen einer vorsätzlichen Tat (hier: Vorteilsgewährung, § 333 Abs. 1 StGB;Gesetzgeberischer Handlungsspielraum;Voraussetzungen einer Ausnahme von der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Zuverlässigkeit bezüglich einer Waffenbesitzkarte bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat bis zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen und Verstreichen von fünf Jahren seit rechtskräftiger Verurteilung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Jäger darf nicht bestechen!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330
    Auf Grund der rechtskräftigen Verurteilung des Klägers im Juni 2007 durch Strafbefehl (vgl. hierzu BVerwG vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245 und vom 4.9.1995, BayVBl. 1996, 313) wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen besteht nach der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 a WaffG (in der Fassung des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes vom 11.10.2002 BGBl. I S. 3969) getroffenen Wertentscheidung des Gesetzgebers ein Fehlverhaltensrisiko, das mit dem Besitz und dem Führen von Waffen nicht vereinbar ist.

    Die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG ist ausgeräumt, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung in einem derart milden Licht erscheinen lassen, dass die regelmäßig begründete Annahme eines Zuverlässigkeitsmangels nicht gerechtfertigt ist; dabei ist die Schwere der konkreten Verfehlung zu würdigen, z.B. dahin, ob sie lediglich Bagatellcharakter hat, sowie die Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG vom 13.12.1994 a.a.O. und vom 16.10.1995 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 74).

  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330
    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. August 2008 (Az. 19 CS 08.1471) wurde die Beschwerde zurückgewiesen.

    Der vom Kläger angenommene Wertungswiderspruch mit der Vorschrift des § 32 Abs. 2 Nr. 5 a BZRG, wonach Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist, nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden, besteht nicht, weil der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift andere Ziele verfolgt (vgl. auch BayVGH vom 15.8.2008, Az. 19 CS 08.1471).

  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 13.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330
    Auf Grund der rechtskräftigen Verurteilung des Klägers im Juni 2007 durch Strafbefehl (vgl. hierzu BVerwG vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245 und vom 4.9.1995, BayVBl. 1996, 313) wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen besteht nach der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 a WaffG (in der Fassung des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes vom 11.10.2002 BGBl. I S. 3969) getroffenen Wertentscheidung des Gesetzgebers ein Fehlverhaltensrisiko, das mit dem Besitz und dem Führen von Waffen nicht vereinbar ist.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330
    Die tatbezogene Prüfung erfordert grundsätzlich nicht die Zuziehung eines Sachverständigen (Nieders. OVG vom 16.12.2008 Az. 11 LB 31/08).
  • VG Augsburg, 26.05.2008 - Au 4 S 08.339

    Geldstrafe von 90 Tagessätzen wegen Vorteilsgewährung; Widerruf von Jagdschein

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330
    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte (auch Au 4 S 08.339), die vorgelegten Verwaltungsakten und die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ... (Bd. IV, ..., beigezogen im Verfahren Au 4 S 08.339).
  • VGH Bayern, 06.10.2006 - 19 CS 06.2377
    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330
    Abgesehen davon, dass die Strafzumessung im Strafbefehlsverfahren eher zu Gunsten des Betreffenden erfolgt, ist auch spekulativ und muss offen bleiben, ob eine Würdigung der Persönlichkeit des Klägers durch das Strafgericht sich ausschließlich zu seinen Gunsten ausgewirkt hätte (vgl. auch BayVGH vom 6.10.2006, Az. 19 CS 06.2377, Az. 19 CS 06.2379).
  • VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. März 2009 Az. Au 4 K 08.330 sowie die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Januar 2010 Az. 21 ZB 09.1171 und vom 27. April 2010 Az. 21 ZB 10.228.
  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 3611/09

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach vorsätzlicher Straftat - zu den

    Ausnahmefälle liegen beispielsweise nicht vor bei einmaligen Verurteilungen zu Geldstrafen von 60 Tagessätzen wegen Nötigung nach § 240 StGB (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.12.2008, 11 LB 31/08, juris), wegen Betruges nach § 263 StGB (VG Würzburg, Urt. v. 2.4.2009, W 5 K 08.1328, juris) und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a Abs. 1 StGB (VG München, Beschl. v. 8.1.2004, M 7 S 03.6134, juris), von 70 Tagessätzen wegen uneidlicher Falschaussage gemäß § 153 StGB (VG Sigmaringen, Urt. v. 31.1.2005, 2 K 978/04, juris), von 80 Tagessätzen wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, Abs. 6 StGB (OVG Münster, Beschl. v. 25.10.2007, 20 A 1881/07, juris) und von 90 Tagessätzen wegen der Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 StGB (VG München, Beschl. v. 8.7.2004, M 7 S 04.3261, juris) und wegen Vorteilsgewährung gemäß § 333 Abs. 1 StGB (VG Augsburg, Urt. v. 4.3.2009, Au 4 K 08.330, juris).
  • VG Augsburg, 26.05.2008 - Au 4 S 08.339
    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte (auch Au 4 K 08.330), die vorgelegten Verwaltungsakten und die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ... (Bd. IV, ...).
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