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VG Augsburg, 04.10.2013 - Au 5 V 13.1294 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich zugunsten der öffentlichen Hand;Erneute, erhöhte Zwangsgeldandrohungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Augsburg, 02.03.2009 - Au 5 V 08.1465
Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich zu Gunsten der öffentlichen Hand
Auszug aus VG Augsburg, 04.10.2013 - Au 5 V 13.1294
Auf entsprechenden Antrag des Landratsamts ... vom 9. Oktober 2008 erließ das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg am 2. März 2009 im Verfahren Au 5 V 08.1465 einen Beschluss, durch den der Antragsgegner unter Fristsetzung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vergleich aufgefordert und ihm für den Fall, dass er diesen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkomme, je nicht eingehaltener Verpflichtung ein Zwangsgeld in Höhe von je 500,-- EUR angedroht wurde.Zur weiteren Ergänzung des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den der vorgelegten Behördenakten und den der beigezogenen Gerichtsakten Au 5 K 06.42, Au 5 V 08.1465 und Au 5 V 13.1286 Bezug genommen.
Weil sich der Antragsgegner hartnäckig weigert, seinen Verpflichtungen aus dem Vergleich vom 16. April 2007 nachzukommen und auch die durch Beschluss des Gerichts vom 2. März 2009 im Verfahren Au 5 V 08.1465 erfolgten Zwangsgeldandrohungen nicht zum Erfolg geführt hat, weil der Antragsgegner auch daraufhin seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann das Zwangsgeld erneut angedroht werden.
Wie bereits im Beschluss vom 2. März 2009 im Verfahren Au 5 V 08.1465 ausgeführt, ist das völlig uneinsichtige Verhalten des Antragsgegners in den Behördenakten dokumentiert.
- VG Augsburg, 04.10.2013 - Au 5 V 13.1286
Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich zugunsten der öffentlichen Hand; …
Auszug aus VG Augsburg, 04.10.2013 - Au 5 V 13.1294
Zur weiteren Ergänzung des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den der vorgelegten Behördenakten und den der beigezogenen Gerichtsakten Au 5 K 06.42, Au 5 V 08.1465 und Au 5 V 13.1286 Bezug genommen.Die erneute Androhung ist zulässig, weil das zunächst angedrohte Zwangsmittel erfolglos war, was sich auch daraus ergibt, dass das erkennende Gericht mit Beschluss vom 4. Oktober 2013 in dem Verfahren Au 5 V 13.1286 die durch Beschluss vom 2. März 2009 angedrohten Zwangsgelder festgesetzt hat.
- VGH Bayern, 28.12.2011 - 15 C 09.695
Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich
Auszug aus VG Augsburg, 04.10.2013 - Au 5 V 13.1294
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 28. Dezember 2011 (Az. 15 C 09.695) die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.
- VG Augsburg, 04.10.2013 - Au 5 V 13.1286 Zur weiteren Ergänzung des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den der vorgelegten Behördenakten und den der beigezogenen Gerichtsakten Au 5 K 06.42, Au 5 V 08.1465 und Au 5 V 13.1294 Bezug genommen.