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VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 2 K 14.519 |
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- BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 83.88
Widerspruch - Aufhebung eines Bescheides - Vorabhilfe - Notwendigkeit der …
Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 2 K 14.519
Im vorliegenden Fall des Vorgehens gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wegen der hier typischerweise auftretenden schwierigen Sach- und Rechtsfragen und des dadurch entstehenden Beratungsbedarfs durch eine mit dieser Materie vertraute rechtskundige Personen regelmäßig als notwendig anzusehen (BVerwG, U.v. 15.2.1991 - 8 C 83.88 - BayVBl 1991, 599). - BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08
Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung; …
Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 2 K 14.519
Der "Änderungsbescheid" löste den Erschließungsbeitragsbescheid vom 21. Januar 2013 - ohne dass es sich um eine außerhalb des Widerspruchsverfahrens erfolgte Rücknahme nach Art. 48 BayVwVfG gehandelt hat (s. hierzu BVerwG, U.v. 28.4.2009 - 2 A 8.08 - NJW 2009, 2968) - in seinen Rechtswirkungen in vollem Umfang ab mit der Folge, dass der ursprüngliche Bescheid die Klägerin nicht (mehr) in ihren Rechten verletzen konnte (vgl. hierzu z.B. BayVGH, U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - BayVBl 2007, 533 zum Verhältnis des Vorausleistungsbescheids zum endgültigen Beitragsbescheid). - VGH Bayern, 25.03.1988 - 23 B 87.2360
Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 2 K 14.519
Die Klage ist auch in diesen Fällen gegen den Rechtsträger zu richten, dem die Widerspruchsbehörde angehört (BayVGH, U.v. 25.3.1988 - 23 B 87.2360 - BayVBl 1988, 628; U.v. 20.11.1984 - 23 B 84.A.1942 - BayVBl 1985, 350;… Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 10 u. Rn. 15). - VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, …
Auszug aus VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 2 K 14.519
Der "Änderungsbescheid" löste den Erschließungsbeitragsbescheid vom 21. Januar 2013 - ohne dass es sich um eine außerhalb des Widerspruchsverfahrens erfolgte Rücknahme nach Art. 48 BayVwVfG gehandelt hat (s. hierzu BVerwG, U.v. 28.4.2009 - 2 A 8.08 - NJW 2009, 2968) - in seinen Rechtswirkungen in vollem Umfang ab mit der Folge, dass der ursprüngliche Bescheid die Klägerin nicht (mehr) in ihren Rechten verletzen konnte (vgl. hierzu z.B. BayVGH, U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - BayVBl 2007, 533 zum Verhältnis des Vorausleistungsbescheids zum endgültigen Beitragsbescheid).
- VG Augsburg, 19.03.2015 - Au 2 K 14.1729
(Auch) im Bereich der Abrechnungen von Straßen kann vom Entstehen der …
Im vorliegenden Fall des Vorgehens gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wegen der hier typischerweise auftretenden schwierigen Sach- und Rechtsfragen und des dadurch entstehenden Beratungsbedarfs durch eine mit dieser Materie vertraute rechtskundige Personen regelmäßig als notwendig anzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1991 - 8 C 83.88 - BayVBl 1991, 599; VG Augsburg, U.v. 4.11.2014 - Au 2 K 14.519 - juris Rn. 28).