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   VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221   

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https://dejure.org/2021,31860
VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221 (https://dejure.org/2021,31860)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221 (https://dejure.org/2021,31860)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Juli 2021 - Au 9 K 20.2221 (https://dejure.org/2021,31860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; WHG § 9 Abs. 1; WHG § 34; WHG § 100 Abs. 1 S. 2; BayWG Art. 58 Abs. 1
    Wasserrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Stauanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221
    Abgesehen davon gibt es keinen eigentums- oder wasserrechtlichen Bestandsschutz für den Gewässerbenutzer, sodass selbst die Verlängerung einer alten Gestattung rechtlich eine Neuerteilung darstellt, bei der die Wasserrechtsbehörde in keiner Weise an ihre frühere Entscheidung gebunden ist, sondern eine völlige Neubewertung vornehmen kann (BayVGH, B.v. 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 8 ZB 16.1851 - juris Rn. 13; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 14 Rn. 33).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221
    Im Übrigen begründet selbst ein Altrecht kein schutzwürdiges Vertrauen, für alle Zukunft uneingeschränkt erhalten zu bleiben oder dem Inhaber nur im Wege der Enteignung genommen werden zu können (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47

    Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221
    Soweit die Klägerin diese fachliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes in Frage stellt, ist darauf hinzuweisen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12).
  • VG Regensburg, 26.04.2010 - RN 8 K 08.2153

    Entnahme von Grundwasser; Einleitung mittels Rohrleitung in oberirdisches

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221
    Da Gewässer dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden sind und damit auch Verbindung zur Ökologie haben, ist für die Anwendung des Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayWG entscheidend, ob das Wasser so aus dem unmittelbaren Zusammenhang des natürlichen Wasserhaushalts gelöst ist, dass es an den Gewässerfunktionen keinen Anteil hat (vgl. VG Regensburg, U.v. 26.4.2010 - RN 8 K 08.2153 - juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 8 ZB 16.1851

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für Triebwerksanlage und

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221
    Abgesehen davon gibt es keinen eigentums- oder wasserrechtlichen Bestandsschutz für den Gewässerbenutzer, sodass selbst die Verlängerung einer alten Gestattung rechtlich eine Neuerteilung darstellt, bei der die Wasserrechtsbehörde in keiner Weise an ihre frühere Entscheidung gebunden ist, sondern eine völlige Neubewertung vornehmen kann (BayVGH, B.v. 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 8 ZB 16.1851 - juris Rn. 13; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 14 Rn. 33).
  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 8 ZB 10.165

    Keine Verletzung eines subjektiven Rechts bei Durchführung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221
    Soweit die Klägerin diese fachliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes in Frage stellt, ist darauf hinzuweisen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12).
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