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   VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785   

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VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785 (https://dejure.org/2016,32856)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.09.2016 - Au 2 S 16.785 (https://dejure.org/2016,32856)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. September 2016 - Au 2 S 16.785 (https://dejure.org/2016,32856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen charakterlicher Nichteignung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Der Entlassungsverfügung ist eine ordnungsgemäße Anhörung des Antragstellers gemäß Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG (BVerwG, U.v. 29.5.1990 - 2 C 35.88 - ZBR 1990, 348; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Mai 2016, § 23 BeamtStG, Rn. 166 ff.) und auch der gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 BayPVG gebotenem Hinweis auf die beabsichtige Maßnahme einschließlich einer Belehrung über das Recht, die Mitwirkung des Personalrats zu beantragen, vorausgegangen.

    Obwohl Art. 23 Abs. 3 BeamtStG als Kannbestimmung ausgestaltet ist, ist dem Dienstherrn kein Handlungsermessen eingeräumt, wenn die mangelnde Bewährung endgültig feststeht, da nach der zwingenden Vorschrift des § 10 BeamtStG ein Beamter nur dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden darf, wenn er sich in der Probezeit bewährt hat (BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177).

  • VG München, 24.06.2013 - M 5 S 13.2475

    Entlassung; Beamter auf Probe; mangelnde Bewährung; Zweifel an der

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Letztere können sich dabei sowohl im dienstlichen als auch im außerdienstlichen Verhalten zeigen (vgl. BayVGH. B.v. 4.8.2016 - 3 CS 16.409 - juris Rn. 5; VG München, B.v. 24.6.2013 - M 5 S 13.2475 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 04.08.2016 - 3 CS 16.409

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Letztere können sich dabei sowohl im dienstlichen als auch im außerdienstlichen Verhalten zeigen (vgl. BayVGH. B.v. 4.8.2016 - 3 CS 16.409 - juris Rn. 5; VG München, B.v. 24.6.2013 - M 5 S 13.2475 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 3 CS 11.2397

    Entlassung einer Polizeibeamtin auf Widerruf; fehlende charakterliche Eignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Auch dieses - nicht mehr als jugendtypisch zu wertendes -Verhalten belegt dessen Ungeeignetheit in besonderem Maß, da es zeigt, dass der Antragsteller dienstliche Anordnungen nicht beachtet und er sich dabei auch über die Rechte Dritter, hier der Personen, deren Daten er unberechtigt aufgenommen hat, hinwegzusetzen bereit ist (zum Missbrauch der polizeilichen Informationssysteme s. z. B. BayVGH, B.v. 12.12.2011 - 3 CS 11.2397 - juris Rn. 34; VG Ansbach, U.v. 19.4.2016 - AN 1 K 15.02332 - juris Rn. 142 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2015 - 6 B 326/15

    Fehlende charakterliche Eignung eines Polizeibeamten auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Anzahl und Schwere der Tatvorwürfe lassen auch keine Relativierung mehr als jugendtypisches Verhalten zu, selbst bei Berücksichtigung des Umstands, dass in der WhatsApp-Gruppe "..." aufgrund offenbar abgesenkter Hemmschwelle - ohne auch nur Ansätze von Inhaltsreflexion und Selbstkontrolle erkennen zu lassen - häufig Bilder und Texte mit rassistischen und/oder nationalsozialistischem Bezügen verbreitet wurden (s. hierzu OVG Nw, B.v. 5.6.2015 - 6 B 326/15 - juris; VG Aachen, U.v. 30.4.2015 - 1 K 2241/14 - juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657

    Unbefugtes Beschaffen polizeilicher Lagedaten

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Durch das als nicht unerhebliches Dienstvergehen anzusehende missbräuchliche Fotografieren und Abspeichern des Ergebnisses einer Datenbankabfrage wird auch regelmäßig das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Integrität und Zuverlässigkeit des Beamten nachhaltig erschüttert, da er damit gegen seine beamtenrechtliche Pflicht, die Gesetze und dienstliche Anordnungen zu beachten, verstoßen hat (vgl. BayVGH, U.v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657 - juris).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur dahin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5.00 - ZBR 2002, 184; BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31; VG Ansbach.
  • VG Aachen, 30.04.2015 - 1 K 2241/14

    Anwärter; Beamte; charakterlich; Dienst; Eignung; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Anzahl und Schwere der Tatvorwürfe lassen auch keine Relativierung mehr als jugendtypisches Verhalten zu, selbst bei Berücksichtigung des Umstands, dass in der WhatsApp-Gruppe "..." aufgrund offenbar abgesenkter Hemmschwelle - ohne auch nur Ansätze von Inhaltsreflexion und Selbstkontrolle erkennen zu lassen - häufig Bilder und Texte mit rassistischen und/oder nationalsozialistischem Bezügen verbreitet wurden (s. hierzu OVG Nw, B.v. 5.6.2015 - 6 B 326/15 - juris; VG Aachen, U.v. 30.4.2015 - 1 K 2241/14 - juris).
  • VG Ansbach, 19.04.2016 - AN 1 K 15.02332

    Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Auch dieses - nicht mehr als jugendtypisch zu wertendes -Verhalten belegt dessen Ungeeignetheit in besonderem Maß, da es zeigt, dass der Antragsteller dienstliche Anordnungen nicht beachtet und er sich dabei auch über die Rechte Dritter, hier der Personen, deren Daten er unberechtigt aufgenommen hat, hinwegzusetzen bereit ist (zum Missbrauch der polizeilichen Informationssysteme s. z. B. BayVGH, B.v. 12.12.2011 - 3 CS 11.2397 - juris Rn. 34; VG Ansbach, U.v. 19.4.2016 - AN 1 K 15.02332 - juris Rn. 142 ff.).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785
    Eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung ist sachlich bereits dann gerechtfertigt, wenn sich während der Probezeit Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung des Beamten ergeben (BVerwG, U.v. 29.9.1960 - II C 79.59 - BVerwGE 11, 139).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit

    Daraus folgt nach Auffassung der Kammer, dass das formelle Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nur dann erfüllt ist, wenn diese Begründung - unabhängig von ihrer sachlichen Tragfähigkeit - sowohl ein über das Erlassinteresse hinausgehendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 4 MR 1/10 -, juris, Rn. 38) erkennen lässt, als auch, dass eine Abwägung mit den Interessen des Betroffenen Beamten vorgenommen wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 46/18 - s. a. VGH München, Beschluss vom 16. August 2017 - 3 CS 17.1342 -, juris, Rn. 3; VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI -, juris, Rn. 56; VG Augsburg, Beschluss vom 5. September 2016 - Au 2 S 16.785 -, juris, Rn. 65; VG München, Beschluss vom 19. April 2013 - M 21 S 13.3328 -, juris, Rn. 34 ff.).
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