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   VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614, Au 6 K 18.1615   

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VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614, Au 6 K 18.1615 (https://dejure.org/2019,9583)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614, Au 6 K 18.1615 (https://dejure.org/2019,9583)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06. März 2019 - Au 6 K 18.1614, Au 6 K 18.1615 (https://dejure.org/2019,9583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayStrWG Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 S. 1 u 2, Art. 17; BayGO Art. 112, Art. 113; VwGO § 42 Abs. 2
    Unterhaltspflicht und Einziehung einer Straße liegen allein im öffentlichen Interesse

  • rewis.io

    Unterhaltspflicht und Einziehung einer Straße liegen allein im öffentlichen Interesse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Augsburg, 08.11.2017 - Au 6 K 17.631

    Anspruch auf gesicherte Erschließung und Erreichbarkeit eines Grundstücks

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
    Eine hierzu gegen die Gemeinde erhobene Klage, den aus Sicht der Klägerin durch die Einfahrten auf das Grundstück des Nachbarn überbeanspruchten Gemeingebrauch auf das notwendige Maß zurückzuführen, letztlich eine gesicherte Erschließung und Erreichbarkeit ihres Grundstücks auch mit Baufahrzeugen zu sichern, blieb erfolglos, da ihr aus Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch kein Anspruch auf eine bestimmte Erreichbarkeit ihres letztlich gut erschlossenen und erreichbaren Grundstücks zustehe (VG Augsburg, U.v. 8.11.2017 - Au 6 K 17.631).

    Dass der Klägerin auch aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück zusteht (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl. 2007, 45, juris Rn. 38) und kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt besteht (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 19), war bereits Gegenstand des vorangegangenen Klageverfahrens, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird (VG Augsburg, U.v. 8.11.2017 - Au 6 K 17.631 - Rn. 16 f.).

  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
    Dass der Klägerin auch aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück zusteht (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl. 2007, 45, juris Rn. 38) und kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt besteht (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 19), war bereits Gegenstand des vorangegangenen Klageverfahrens, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird (VG Augsburg, U.v. 8.11.2017 - Au 6 K 17.631 - Rn. 16 f.).
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
    Dass der Klägerin auch aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück zusteht (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl. 2007, 45, juris Rn. 38) und kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt besteht (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 19), war bereits Gegenstand des vorangegangenen Klageverfahrens, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird (VG Augsburg, U.v. 8.11.2017 - Au 6 K 17.631 - Rn. 16 f.).
  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 ZB 09.1107

    Anträge auf Zulassung der Berufung; rechtskräftige Vorentscheidung; Anliegerweg;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
    Denn die in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG statuierte Rechtspflicht zur Einziehung einer Straße im überwiegenden öffentlichen Interesse oder bei Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung besteht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit; Einzelinteressen Dritter sind hier nicht genannt (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 25.2.2010, Az. 8 ZB 09.1107, juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708

    Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
    Hat der Verfügungsberechtigte - hier der Beigeladene - aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch die Allgemeinheit zugelassen oder ist zumindest aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer nach objektiv erkennbaren äußeren Umständen von einer konkludenten Freigabe zur Verkehrsnutzung auszugehen, unterliegt die Fläche dem Straßenrecht (vgl. BayVGH, U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Anspruch auf Herstellung oder

    Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
    a) Diese Aufgabenzuweisung liegt jedoch allein im öffentlichen Interesse; einen Herstellungsanspruch Dritter wie z.B. einen - hier geltend gemachten - Anspruch auf Verbreiterung einer Straße schließt Art. 9 BayStrWG von vornherein aus (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 8 ZB 15.1084 - BayVBl. 2018, 247 Rn. 7 m.w.N.).
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