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VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614, Au 6 K 18.1615 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayStrWG Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 S. 1 u 2, Art. 17; BayGO Art. 112, Art. 113; VwGO § 42 Abs. 2
Unterhaltspflicht und Einziehung einer Straße liegen allein im öffentlichen Interesse - rewis.io
Unterhaltspflicht und Einziehung einer Straße liegen allein im öffentlichen Interesse
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614, Au 6 K 18.1615
- VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 ZB 19.805
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Augsburg, 08.11.2017 - Au 6 K 17.631
Anspruch auf gesicherte Erschließung und Erreichbarkeit eines Grundstücks
Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
Eine hierzu gegen die Gemeinde erhobene Klage, den aus Sicht der Klägerin durch die Einfahrten auf das Grundstück des Nachbarn überbeanspruchten Gemeingebrauch auf das notwendige Maß zurückzuführen, letztlich eine gesicherte Erschließung und Erreichbarkeit ihres Grundstücks auch mit Baufahrzeugen zu sichern, blieb erfolglos, da ihr aus Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch kein Anspruch auf eine bestimmte Erreichbarkeit ihres letztlich gut erschlossenen und erreichbaren Grundstücks zustehe (VG Augsburg, U.v. 8.11.2017 - Au 6 K 17.631).Dass der Klägerin auch aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück zusteht (…vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl. 2007, 45, juris Rn. 38) und kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 19), war bereits Gegenstand des vorangegangenen Klageverfahrens, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird (VG Augsburg, U.v. 8.11.2017 - Au 6 K 17.631 - Rn. 16 f.).
- VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356
Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt
Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
Dass der Klägerin auch aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück zusteht (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl. 2007, 45, juris Rn. 38) und kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 19), war bereits Gegenstand des vorangegangenen Klageverfahrens, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird (…VG Augsburg, U.v. 8.11.2017 - Au 6 K 17.631 - Rn. 16 f.). - VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980
Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz
Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
Dass der Klägerin auch aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück zusteht (…vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - BayVBl. 2007, 45, juris Rn. 38) und kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt besteht (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 8 B 09.1980 - juris Rn. 19), war bereits Gegenstand des vorangegangenen Klageverfahrens, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird (…VG Augsburg, U.v. 8.11.2017 - Au 6 K 17.631 - Rn. 16 f.).
- VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 ZB 09.1107
Anträge auf Zulassung der Berufung; rechtskräftige Vorentscheidung; Anliegerweg; …
Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
Denn die in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG statuierte Rechtspflicht zur Einziehung einer Straße im überwiegenden öffentlichen Interesse oder bei Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung besteht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit; Einzelinteressen Dritter sind hier nicht genannt (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 25.2.2010, Az. 8 ZB 09.1107, juris Rn. 41). - VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708
Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich …
Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
Hat der Verfügungsberechtigte - hier der Beigeladene - aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch die Allgemeinheit zugelassen oder ist zumindest aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer nach objektiv erkennbaren äußeren Umständen von einer konkludenten Freigabe zur Verkehrsnutzung auszugehen, unterliegt die Fläche dem Straßenrecht (vgl. BayVGH, U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 32). - VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Anspruch auf Herstellung oder …
Auszug aus VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614
a) Diese Aufgabenzuweisung liegt jedoch allein im öffentlichen Interesse; einen Herstellungsanspruch Dritter wie z.B. einen - hier geltend gemachten - Anspruch auf Verbreiterung einer Straße schließt Art. 9 BayStrWG von vornherein aus (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 8 ZB 15.1084 - BayVBl. 2018, 247 Rn. 7 m.w.N.).