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   VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1   

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VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1 (https://dejure.org/2022,5874)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.02.2022 - Au 8 S 22.1 (https://dejure.org/2022,5874)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - Au 8 S 22.1 (https://dejure.org/2022,5874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a); WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 46 Abs. 1 S. 1; WaffG § 46 Abs. 2 S. 1; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2; BJagdG § 18 S. 1
    Erfolglose vorläufige Rechtsschutzbegehren gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen, gegen die Versagung der Neuerteilung eines Jagdscheins sowie die Einziehung eines Jagdscheins

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 25.08.2020 - 24 CS 20.1596

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Den berechtigten Belangen der Betroffenen könnte in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (BT-Drucks. 16/7717 S. 33; vgl. auch BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23).

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 24).

    Inwieweit die waffenrechtlichen Erlaubnisse für ihn etwa (beruflich) existenziell notwendig sind, hat der Antragsteller dagegen weder vorgetragen noch hinreichend substantiiert dargelegt (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 25).

    Nachdem der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass im Hinblick auf die Neben- bzw. Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

    Damit besteht auch hier ein öffentliches Interesse, nach einer Einziehung wegen Unzuverlässigkeit den weiteren Umgang mit Waffen nicht bis zu einem bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinzunehmen, sondern diesen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, die in § 45 Abs. 5 WaffG die Grundlage des kraft Gesetzes angeordneten Sofortvollzugs bilden, (ebenso) sofort zu unterbinden (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 21 CS 11.1226 - juris Rn. 7; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 Rn. 27).

  • VG München, 25.11.2015 - M 7 K 14.5555

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Hierunter fallen etwa Schussabgaben ohne (hinreichenden) Kugelfang, ohne ausreichende Sicht oder Schussabgaben, ohne sich zu vergewissern, dass der (potenzielle) Gefährdungsbereich frei von Menschen ist; insbesondere Schussabgaben im Freien/ Revier haben jegliche Gefährdungen auszuschließen (vgl. VG Minden, U.v. 17.8.2012 - 8 K 1001/12 - juris Rn. 25; vgl. zum Ganzen auch VG München, U.v. 25.11.2015 - M 7 K 14.5555 - juris Rn. 22, 26 zu Schussabgaben im Freien/ Revier, u.a. unter Rekurs auf § 3 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Jagd" sowie auch zu deren rechtlicher Fundierung).

    Die insoweit vorzunehmende Prognose erfordert hierbei nicht die Feststellung einer konkreten Gefahr, dass sich das "Versagen" des Antragstellers wiederholt; es genügt nach den oben dargelegten Maßgaben vielmehr eine - wie hier - verbleibende gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen oder Munition (vgl. VG München, U.v. 25.11.2015 - M 7 K 14.5555 - juris Rn. 27).

    Jegliche Gefährdungen, zumal bei einer wie hier beabsichtigten Überprüfung des Zielfernrohrs, waren nach summarischer Prüfung im Hinblick auf etwaige Abpraller oder Fehlschüsse - insbesondere auch bei starken Regen - nicht ausgeschlossen (vgl. auch VG München, U.v. 25.11.2015 - M 7 K 14.5555 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.03.2018 - 21 CE 17.2547

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedererteilung eines Jagdscheins

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Aber auch wenn man davon ausgeht, dass die Rechtslage noch offen ist, kann der Antragsteller im Übrigen einen Anordnungsanspruch vorliegend nicht glaubhaft machen, da nicht angenommen werden kann, dass das Hauptsacheverfahren nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO anzustellenden, summarischen Prüfung des Sach- und Streitstandes erkennbar zugunsten des Antragstellers ausgehen würde (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2018 - 21 CE 17.2547 - juris Rn. 15).

    Ein (sinngemäß) "Nicht-auf-die-Jagd-gehen-können" bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann - jedenfalls ohne weitere Umstände, die hier weder substantiiert dargelegt noch glaubhaft gemacht wurden - eine von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangte "Dringlichkeit" nicht begründen (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2018 - 21 CE 17.2547 - juris Rn. 11).

    Bei der im vorliegenden Falle begehrten Erteilung eines Jagdscheins geht das Gericht nach den vorstehenden Maßgaben von einer solchen unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache aus (vgl. auch BayVGH, B.v. 6.3.2018 - 21 CE 17.2547 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Die bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG vorzunehmende, gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose hat sich an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17; B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7).

    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich; ausreichend ist vielmehr eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7; B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9; B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich; ausreichend ist vielmehr eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7; B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9; B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 4 S 11.793

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Einer ausdrücklichen Ungültigkeitserklärung bedarf es bei einer Befristung des Jagdscheins nicht (vgl. VG Augsburg, U.v. 18.6.2008 - 4 K 07.1178 - juris Rn. 22; B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 22; vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 4.11.2019 - 21 CS 19.226 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 11.06.2001 - 21 ZB 01.631
    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Ein Waffenbesitzer handelt demnach leichtfertig, wenn er sich offenkundig keine Rechenschaft über sein Handeln ablegt und unüberlegt handelt (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 21 ZB 11.1286

    Keine ernstlichen Zweifel; Unzuverlässigkeit; Einstellung des Strafverfahrens

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinne als gering oder nicht gegeben anzusehen ist, heißt nicht, dass die Verfehlung auch ordnungsrechtlich, d.h. hier im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit vor leichtfertigem Umgang mit Waffen oder Munition, nicht zu einer fehlenden Zuverlässigkeit führen kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2011 - 21 ZB 11.1286 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt (BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 22; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648

    Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins -

    Auszug aus VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1
    Die bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG vorzunehmende, gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose hat sich an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17; B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 21 CS 11.1226

    Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten und Jagdschein

  • VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Ungültigerklärung sowie Einziehung

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

  • VG Augsburg, 18.06.2008 - Au 4 K 07.1178

    Jagdrecht; Einziehung des Jagdscheins; Regelunzuverlässigkeit; Geldstrafe von 180

  • VG München, 22.03.2019 - M 7 S 19.16

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entzug der Waffenbesitzkarte und Folgeentscheidungen

  • VG Minden, 17.08.2012 - 8 K 1001/12

    Einziehung des Jagdscheines und Widerruf der Waffenbesitzkarten rechtmäßig

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 21 CS 15.2130

    Widerruf, Erlaubniss, Waffenerwerb, Waffenbesitz, sorgfältige Verwahrung,

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720

    Waffenrecht / Jagdrecht; Beschwerde unbegründet; Unzuverlässigkeit; schussbereite

  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
  • VG Augsburg, 10.06.2009 - Au 4 S 09.698

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

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