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   VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698   

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VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698 (https://dejure.org/2018,9740)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698 (https://dejure.org/2018,9740)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09. März 2018 - Au 8 S 17.1698 (https://dejure.org/2018,9740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GlüStV § 1, § 24, § 29 Abs. 4 S. 4; GewO § 33i; StGB § 317; VwGO § 80 Abs. 5; BayVwVfG Art. 36 Abs. 2, Art. 37 Abs. 1; AGGlüStV Art. 9 Abs. 1; LStVG Art. 9 Abs. 2
    Glücksspielrechtliche Untersagung

  • rewis.io

    Glücksspielrechtliche Untersagung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    In der Rechtsprechung des EuGH ist anerkannt, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des allgemeinen Interesses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können, wenn die Beschränkungen, die auf solche Gründe sowie auch die Notwendigkeit gestützt sind, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen, auch geeignet sind, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen (EuGH, U.v. 6.11.2003 - Rs.C-243/01, Gambelli - juris Rn. 67 m.w.N.).

    Die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten sowie die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen sowie für die Gesellschaft, die mit Spiel und Wetten einhergehen, rechtfertigen ein ausreichendes Ermessen staatlicher Stellen, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (EuGH, U.v. 6.11.2003 - Rs.C-243/01, Gambelli - juris Rn. 63 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    a) Die Anwendbarkeit der oben genannten Grundfreiheiten in einem Fall mit rein innerstaatlichem Bezug gemäß der Rechtsprechung des EuGH u.a. in den Rechtssachen Belgacom, Parking Brixen und Attanasio erscheint fraglich, da es für eine Anwendbarkeit von Grundfreiheiten in einem solchen Fall nicht genügt, dass die Antragstellerin hypothetisch von einer unionsrechtlichen Grundfreiheit Gebrauch machen könnte (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - juris Rn. 83).

    Zudem gibt es auch bereichsübergreifend keine gegenläufigen landesgesetzlichen Regelungen oder eine sie konterkarierende Politik, für die zu prüfen wäre, ob sie die Wirksamkeit dieser Einschränkungen beeinträchtigen könnten (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - juris Rn. 85; OVG Saarland, U.v. 5.7.2017 - 1 A 51/15 - juris Rn. 317).

  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31

    Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip;

    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    Für den Fall, dass keine Versagungsvoraussetzungen gegeben sind, enthält § 24 Abs. 2 Satz 1 GlüStV zwar keine Bestimmungen hinsichtlich des Ermessens, jedoch spricht das Fehlen einer näheren Normierung der Voraussetzungen eines Verwaltungsakts dafür, dass der Erlass in das Ermessen der Behörde gestellt ist (Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 40 Rn. 19; VG Regensburg, U.v. 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 - juris Rn. 57).

    Daraus ergibt sich, dass Nebenbestimmungen nur dann zulässig sind, wenn sie dem Zweck des Verwaltungsakts in der Hauptsache bzw. der gesetzlichen Regelungen, die für den Erlass des Verwaltungsakts maßgeblich sind, dienen (vgl. VG Regensburg, U.v. 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 - juris Rn. 57; Ramsauer in Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 36 Rn. 79).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11

    Gewerberechtliche Beseitigungsanordnung (EC-Cash-Terminals)

    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des VGH Baden-Württemberg (VGH BW, B.v. 20.7.2011 - 6 S 1430/11 - juris Rn. 6 ff.), da sich dieser im Rahmen des § 33i GewO mit der "übermäßigen Ausnutzung des Spielbetriebs" auseinandersetzt.
  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 9 ZB 14.1291

    Bausicherheitsrechtliche Anordnung; Sanierung eines Kellersystems; mehrere in

    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    Kommen jedoch mehrere Störer in Betracht, hat die Sicherheitsbehörde in jedem Fall eine Auswahlentscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen (BayVGH, B.v. 24.7.2015 - 9 ZB 14.1291 - juris Rn. 10).
  • OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht

    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    Zudem gibt es auch bereichsübergreifend keine gegenläufigen landesgesetzlichen Regelungen oder eine sie konterkarierende Politik, für die zu prüfen wäre, ob sie die Wirksamkeit dieser Einschränkungen beeinträchtigen könnten (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - juris Rn. 85; OVG Saarland, U.v. 5.7.2017 - 1 A 51/15 - juris Rn. 317).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.07.2002 - 20 CS 02.1482
    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    Mit dem Hinweis auf die besonderen Gefahren für die Allgemeinheit, die durch das Dulden bzw. Aufstellen eines Geldautomaten entstehen können, wird eine auf den konkreten Einzelfall abstellende und die Dringlichkeit hinreichend darlegende Begründung abgegeben (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2002 - 20 CS 02.1482 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
    Ebenso wie dort wurden auch die hier zitierten Anwendungshinweise nicht im Wege von Vollzugshinweisen an die örtlich zuständigen Aufsichtsbehörden weitergereicht, so dass sie keine ermessensbindende Wirkung entfalten können (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 49).
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