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   VG Augsburg, 09.04.2018 - Au 3 K 17.34319   

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https://dejure.org/2018,12310
VG Augsburg, 09.04.2018 - Au 3 K 17.34319 (https://dejure.org/2018,12310)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09.04.2018 - Au 3 K 17.34319 (https://dejure.org/2018,12310)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09. April 2018 - Au 3 K 17.34319 (https://dejure.org/2018,12310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwVfG § 51; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Behandlungsmöglichkeit einer posttraumatischen Belastungsstörung in Pakistan

  • rewis.io

    Behandlungsmöglichkeit einer posttraumatischen Belastungsstörung in Pakistan

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Augsburg, 09.04.2018 - Au 3 K 17.34319
    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

    Auszug aus VG Augsburg, 09.04.2018 - Au 3 K 17.34319
    Da eine posttraumatische Belastungsstörung nur zum Entstehen kommt, wenn ein (außergewöhnlich) belastendes Ereignis stattgefunden hat, dessen Nachweis bei der (fach-) ärztlichen Begutachtung weder zu erbringen noch zu leisten ist, muss das behauptete traumatisierende Ereignis vom Kläger gegenüber dem Tatrichter glaubhaft gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG München, 24.11.2021 - M 5 K 17.37624

    Erfolglose Asylklage (Pakistan, interner Schutz, PTBS)

    Daher ist eine eventuell notwendige - auch psychiatrische - Behandlung in Pakistan möglich (ausdrückliche Behandelbarkeit von Depression und posttraumatischer Belastungsstörung: VG Augsburg, U.v. 9.4.2018 - Au 3 K 17.34319 - juris Rn. 21).
  • VG München, 19.07.2021 - M 5 K 17.37334

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Daher ist eine eventuell notwendige - auch psychiatrische - Behandlung in Pakistan möglich (ausdrückliche Behandelbarkeit von Depression und posttraumatischer Belastungsstörung: VG Augsburg, U.v. 9.4.2018 - Au 3 K 17.34319 - juris Rn. 21).
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