Rechtsprechung
VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3, § 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen - rewis.io
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
- VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 18.33046
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 09.11.2017 - 1 VR 9.17
Zusicherung zur Überprüfung von Haftbedingungen
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Die Türkei unterliegt als Unterzeichnerstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention dem Folterverbot ebenso wie den Mindeststandards für die Ausgestaltung von Haftbedingungen, wie sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte näher beschrieben worden sind (EGMR, U.v. 20.10.2016 - 7334/13 - juris; unter Bezugnahme hierauf BVerwG, B.v. 9.11.2017 - 1 VR 9.17 - InfAuslR 2018, 88 f.): Danach stellt die Unterbringung eines Häftlings in Kroatien in einer überbelegten Gefängniszelle, in der dem Häftling lediglich ein Platz von 3 m² bis 4 m² zur Verfügung steht, eine Verletzung von Art. 3 EMRK dar, wenn der räumliche Faktor mit anderen Aspekten ungeeigneter physischer Haftbedingungen verbunden ist, die insbesondere den Zugang zu Bewegung im Freien, natürliches Licht, Verfügbarkeit von Belüftung, Angemessenheit der Raumtemperatur, Möglichkeit zur privaten Toilettenbenützung und die Einhaltung grundlegender sanitärer und hygienischer Erfordernisse betreffen.Soweit die konkrete Gefahr von Folter oder unmenschlicher Haftbedingungen besteht bzw. trotz Sachverhaltsaufklärung nicht im Einzelfall ausgeschlossen werden kann, kommt vor einer Abschiebung die Einholung einer Zusicherung einer türkischen Regierungsstelle in Betracht, dass - trotz der bekannten Überbelegung türkischer Haftanstalten (vgl. oben) - die Haftbedingungen im Fall der Inhaftierung eines konkreten Klägers den europäischen Mindeststandards entsprechen und deren Einhaltung durch Besuche diplomatischer oder konsularischer Vertreter der Bundesrepublik auch unangekündigt möglich ist (vgl. zu Foltergefahr und Haftbedingungen BVerfG, B.v. 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17 - NVwZ 2018, 318 f.; BVerwG, B.v. 9.11.2017 - 1 VR 9.17 - InfAuslR 2018, 88 f.).
- VG Aachen, 05.03.2018 - 6 K 3554/17
Asyl; Türkei; politische Verfolgung; Gülen; Militärdienst; Kurde; …
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Das Gericht geht aufgrund der vorliegenden und ins Verfahren eingeführten Erkenntnismittel davon aus, dass eine Verfolgung kurdischer türkischer Staatsangehöriger jedenfalls nicht die von der Rechtsprechung verlangte Verfolgungsdichte aufweist, die zu einer Gruppenverfolgung und damit der Verfolgung eines jeden Mitglieds führt (im Ergebnis wie hier VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51 m.w.N.).Daher besteht eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung insbesondere bei Personen, die in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie dort als tatsächliche oder potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (vgl. VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51 m.w.N.).
- BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in …
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Soweit die konkrete Gefahr von Folter oder unmenschlicher Haftbedingungen besteht bzw. trotz Sachverhaltsaufklärung nicht im Einzelfall ausgeschlossen werden kann, kommt vor einer Abschiebung die Einholung einer Zusicherung einer türkischen Regierungsstelle in Betracht, dass - trotz der bekannten Überbelegung türkischer Haftanstalten (vgl. oben) - die Haftbedingungen im Fall der Inhaftierung eines konkreten Klägers den europäischen Mindeststandards entsprechen und deren Einhaltung durch Besuche diplomatischer oder konsularischer Vertreter der Bundesrepublik auch unangekündigt möglich ist (vgl. zu Foltergefahr und Haftbedingungen BVerfG, B.v. 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17 - NVwZ 2018, 318 f.; BVerwG, B.v. 9.11.2017 - 1 VR 9.17 - InfAuslR 2018, 88 f.).
- EGMR, 20.10.2016 - 7334/13
MURSIC c. CROATIE
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Die Türkei unterliegt als Unterzeichnerstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention dem Folterverbot ebenso wie den Mindeststandards für die Ausgestaltung von Haftbedingungen, wie sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte näher beschrieben worden sind (EGMR, U.v. 20.10.2016 - 7334/13 - juris; unter Bezugnahme hierauf BVerwG, B.v. 9.11.2017 - 1 VR 9.17 - InfAuslR 2018, 88 f.): Danach stellt die Unterbringung eines Häftlings in Kroatien in einer überbelegten Gefängniszelle, in der dem Häftling lediglich ein Platz von 3 m² bis 4 m² zur Verfügung steht, eine Verletzung von Art. 3 EMRK dar, wenn der räumliche Faktor mit anderen Aspekten ungeeigneter physischer Haftbedingungen verbunden ist, die insbesondere den Zugang zu Bewegung im Freien, natürliches Licht, Verfügbarkeit von Belüftung, Angemessenheit der Raumtemperatur, Möglichkeit zur privaten Toilettenbenützung und die Einhaltung grundlegender sanitärer und hygienischer Erfordernisse betreffen. - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Auch wenn hierfür mehr zu fordern ist als ein kümmerliches Einkommen zur Finanzierung eines Lebens am Rande des Existenzminimums (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 20), ist doch vernünftigerweise zu erwarten, dass der Kläger sich dort aufhält und seinen Lebensunterhalt dort sicherstellt, wie er es bis zu seiner Ausreise auch getan hat. - BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die …
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Bevor auf der Grundlage einer solchen Zusicherung die Abschiebung erfolgt, ist dem Betroffenen außerdem Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen und gegebenenfalls um Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerfG, B.v. 24.7.2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 ff.). - EGMR, 13.12.2016 - 41738/10
Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Dann ergibt sich aus Art. 3 EMRK die Verpflichtung für den Konventionsstaat, den Betroffenen nicht in dieses Land abzuschieben (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 173 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285
Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene …
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Dies ist auch der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197) und die aus zu erwartenden schwierigen Lebensbedingungen resultierenden Gefährdungen im Einzelfall eine solche Intensität aufweisen, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behandlung auszugehen ist. - EGMR, 17.01.2012 - 8139/09
Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Konkret zu beurteilen ist die Verlässlichkeit einer Zusicherung an Hand mehrerer Kriterien, u.a. (EGMR, U.v. 17.1.2012 - 8139/09 - NVwZ 2013, 487 ff. Rn. 189): Bindung des zusichernden Staats an die europäische Menschenrechtskonvention, Mitteilung des Wortlauts der Zusicherung an das Gericht, Präzision der Zusicherung; innerstaatliche Verbindlichkeit des Zusichernden, Wahrscheinlichkeit ihrer Einhaltung durch die Behörden des Zielstaats, Einstufung der zugesicherten Behandlung im Zielstaat als rechtmäßig oder rechtswidrig, Dauer und Bedeutung der bilateralen Beziehungen zwischen dem abschiebenden Staat und dem Zielstaat sowie dessen Praxis der Einhaltung von Zusicherungen in der Vergangenheit, objektive Überprüfbarkeit der Einhaltung der Zusagen auf diplomatischem Wege oder über andere Bewachungsmechanismen einschließlich des unverzüglichen Zugangs zu einem Anwalt, Vorhandensein eines wirksamen Schutzsystems gegen Folter im Zielstaat und dessen Bereitschaft, mit internationalen Überwachungsorganen einschließlich internationaler Menschenrechtsorganisationen zusammen zu arbeiten, bei Foltervorwürfen zu ermitteln und die Verantwortlichen zu bestrafen, etwaige frühere Misshandlung des Betroffenen im Zielstaat, Prüfung der Verlässlichkeit der Zusicherung durch Gerichte des abschiebenden Konventionsstaats. - OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13
Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale …
Auszug aus VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922
Unabhängig davon steht Kurden in der Westtürkei trotz der auch dort problematischen Sicherheitslage und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen eine inländische Fluchtalternative offen (vgl. SächsOVG, U.v. 7.4.2016 - 3 A 557/13.A; BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 9 ZB 14.30399, alle juris). - BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 18.12
Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Erstreckung der …
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
- BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08
Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz; …
- VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399
Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- VG Augsburg, 30.04.2019 - Au 6 K 17.33876
Erfolglose Klage gegen vollablehnenden Asylbescheid (Türkei)
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.). - VG Augsburg, 22.08.2019 - Au 6 K 19.30949
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer …
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.). - VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Gruppenverfolgung
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.).
- VG Augsburg, 22.10.2019 - Au 6 K 18.31704
Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Einzelfall)
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der T. jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.). - VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 6 K 17.33883
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.). - VG Augsburg, 22.10.2019 - Au 6 K 18.31779
Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei keiner Gruppenverfolgung
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.). - VG Augsburg, 11.01.2022 - Au 6 K 20.31567
Heranziehung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei zum Militärdienst und …
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.). - VG Augsburg, 10.05.2023 - Au 6 K 22.30983
Asylfolgeantrag eines türkischen Asylbewerbers kurdischer Volkszugehörigkeit, …
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in stRspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.; vgl. auch aktuell die Bescheidsbegründung hierzu). - VG Augsburg, 25.05.2021 - Au 6 K 19.30581
Türkei: Keine Verfolgungsgefahr bei HDP- und BDP-Unterstützer mit bekannter …
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.). - VG Augsburg, 16.07.2019 - Au 6 K 17.35193
Familienflüchtlingsschutz
Die Grundversorgung und die medizinische Versorgung sind nach Überzeugung des Gerichts für Rückkehrer in der Türkei jedenfalls im Umfang des absoluten Existenzminimums gesichert (in std. Rspr. VG Augsburg, U.v. 9.10.2018 - Au 6 K 17.33922 - juris Rn. 89 ff.). - VG Augsburg, 05.02.2021 - Au 6 K 19.30004
Türkei: keine pauschale Verfolgung Oppositioneller; Anklageerhebung wegen …
- VG Augsburg, 04.07.2019 - Au 6 K 18.30715
Kein Flüchtlingsschutz für in Deutschland verheiratete türkische Kurdin
- VG Augsburg, 09.12.2020 - Au 4 K 19.31715
Erfolglose Asylklage (Türkei, Kurdinnen)
- VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 8 K 20.31116
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen behaupteter Verfolgung …
- VG Augsburg, 23.01.2019 - Au 6 K 17.35012
Erfolglose Asylklage eines Kurden aus der Türkei
- VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 6 K 22.30383
Verschlechterung der Bildungsperspektiven in der Türkei
- VG Augsburg, 15.01.2019 - Au 6 K 18.31897
Asylverfahren: Türkei
- VG Augsburg, 15.01.2019 - Au 6 K 17.35376
Erfolglose Klage wegen fehlender Inanspruchnahme internen Schutzes
- VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 4 K 20.30650
Türkei: drohende Verfolgung wurde nicht glaubhaft gemacht; keine …
- VG Augsburg, 10.07.2019 - Au 6 K 19.30262
Unterschutzstellung durch Ausstellung eines Reisepasses
- VG Hamburg, 10.02.2020 - 2 A 5986/18