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VG Augsburg, 10.01.2018 - Au 5 M 18.30018 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
- rewis.io
Kostenfestsetzung in Asylsachen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VG Augsburg, 28.11.2017 - Au 5 K 17.31489
Nachgewiesene posttraumatische Belastungsstörung als Abschiebungsverbot
Auszug aus VG Augsburg, 10.01.2018 - Au 5 M 18.30018
Die Klägerin hatte im Verfahren Au 5 K 17.31489 zunächst mit Schriftsatz vom 17. März 2017 Klage mit dem Antrag erhoben, die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin Asyl, hilfsweise die Flüchtlingseigenschaft, weiter hilfsweise subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen bzw. festzustellen, dass für die Klägerin ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegt.Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie auf die Akte des Ausgangsverfahrens Au 5 K 17.31489 und die Behördenakten der Beklagten Bezug genommen.
Auf diesen Betrag ist die vom Gericht festgesetzte Kostenquote (Ziffer III. des Urteils vom 28.11.2017 in der Rechtssache Au 5 K 17.31489) anzuwenden, so dass sich unter Berücksichtigung der nach § 2 Abs. 2 Satz 2 RVG gebotenen Aufrundung ein rechnerischer Betrag von 197, 10 EUR ergibt.