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   VG Augsburg, 10.05.2010 - Au 3 S 10.316   

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VG Augsburg, 10.05.2010 - Au 3 S 10.316 (https://dejure.org/2010,67336)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10.05.2010 - Au 3 S 10.316 (https://dejure.org/2010,67336)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - Au 3 S 10.316 (https://dejure.org/2010,67336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Sofortvollzug; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Augsburg, 10.05.2010 - Au 3 S 10.316
    Neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind die Gerichte zu einer Einzelfallbetrachtung deshalb grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (BVerfG vom 10.10.2003, 1 BvR 2025/03, NVwZ 2004, 93).
  • VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.498

    Heranziehung zu Kostenbeitrag für Hilfe zur Erziehung; Maßgeblichkeit des

    Auszug aus VG Augsburg, 10.05.2010 - Au 3 S 10.316
    Vielmehr sind die Regelungen der Durchführungsverordnung zu § 82 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (DV zu § 82 SGB XII) heranzuziehen (VG Augsburg vom 12.12.2006, Au 3 K 06.495, vom 21.4.2009, Au 3 K 08.498; vgl. auch BayVGH vom 23.2.2009, 12 C 08.1662).
  • VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 1 K 12.00992

    Vollstreckung aus gemeindlichen Ausstandsverzeichnissen

    Soweit das VG ... (vgl. B. v. 10.5.2010, Au 3 S 10.316) meint, insoweit müssten sich zumindest aus den Behördenakten der Anordnungsbehörde Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese eine dementsprechende Ermessensentscheidung getroffen habe, vermag die Kammer diese Auffassung nicht zu teilen.
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