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VG Augsburg, 10.05.2010 - Au 3 S 10.316 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Sofortvollzug; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Vollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG Augsburg, 10.05.2010 - Au 3 S 10.316
Neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind die Gerichte zu einer Einzelfallbetrachtung deshalb grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (BVerfG vom 10.10.2003, 1 BvR 2025/03, NVwZ 2004, 93). - VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.498
Heranziehung zu Kostenbeitrag für Hilfe zur Erziehung; Maßgeblichkeit des …
Auszug aus VG Augsburg, 10.05.2010 - Au 3 S 10.316
Vielmehr sind die Regelungen der Durchführungsverordnung zu § 82 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (DV zu § 82 SGB XII) heranzuziehen (VG Augsburg vom 12.12.2006, Au 3 K 06.495, vom 21.4.2009, Au 3 K 08.498; vgl. auch BayVGH vom 23.2.2009, 12 C 08.1662).
- VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 1 K 12.00992
Vollstreckung aus gemeindlichen Ausstandsverzeichnissen
Soweit das VG ... (vgl. B. v. 10.5.2010, Au 3 S 10.316) meint, insoweit müssten sich zumindest aus den Behördenakten der Anordnungsbehörde Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese eine dementsprechende Ermessensentscheidung getroffen habe, vermag die Kammer diese Auffassung nicht zu teilen.