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   VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 S 21.606   

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https://dejure.org/2021,34213
VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 S 21.606 (https://dejure.org/2021,34213)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10.05.2021 - Au 9 S 21.606 (https://dejure.org/2021,34213)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - Au 9 S 21.606 (https://dejure.org/2021,34213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Vollziehung, Zwangsgeld, Anordnung, Frist, Technik, Zwangsgeldandrohung, Streitwertfestsetzung, Ermessen, Mangel, Landratsamt, Grundwasser, Bestandskraft, Klage, Anordnung der sofortigen Vollziehung, aufschiebende Wirkung, Regeln der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 1 CS 10.1803

    (Erneute) isolierte Zwangsgeldandrohung; selbständige Rechtsverletzung durch

    Auszug aus VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 S 21.606
    Dabei sind die Umstände des Einzelfalls und die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen zu berücksichtigen, eine Begründung für die geschätzte Höhe des wirtschaftlichen Interesses ist regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BayVGH, B. v. 16.9.2010 - 1 CS 10.1803 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244

    Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 S 21.606
    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris).
  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290

    D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 S 21.606
    Es müssen die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2000 - 10 CS 99.3290 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des

    Auszug aus VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 S 21.606
    Soweit die Behörde die sofortige Vollziehung ausdrücklich angeordnet hat (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob sich die behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung als im Sinne des § 80 Abs. 3 VwGO ausreichend erweist; ist das nicht der Fall, hat das Gericht nach der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Vollziehungsanordnung ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, nicht jedoch die aufschiebenden Wirkung wiederherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - m.w.N. juris).
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