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   VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821   

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https://dejure.org/2021,5620
VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821 (https://dejure.org/2021,5620)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821 (https://dejure.org/2021,5620)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - Au 1 E 20.2821 (https://dejure.org/2021,5620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; GG Art. 6
    Fehlender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Einholung eines Visums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, da Verletzung von Art. 6

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821
    Soweit die Nachholung des Visumverfahrens im Ausland erforderlich ist, ist dessen Durchführung nicht von vorneherein unzumutbar, auch wenn es mit einer vorübergehenden Trennung der Familie verbunden ist (BVerfG, B.v. 15.3.2018 - 2 BvQ 24/18).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821
    Eine rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise oder Abschiebung wäre nur dann anzunehmen, wenn die effektive Verfolgung und Geltendmachung eines Anspruchs des Antragstellers auf ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung der Personensorge nur bei dessen Verbleiben im Bundesgebiet gewährleistet wäre (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821
    Art. 6 GG gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821
    Es ist bereits fraglich, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (offengelassen BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408

    Umgangsrecht verschafft keinen Duldungsgrund, wenn keine Betreuungs- und

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 21.07.2021 - Au 1 K 20.2820
    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821
    Mit Schriftsatz vom 28. Dezember 2020 ließ der Antragsteller Klage gegen den Bescheid erheben, über die noch nicht entschieden ist (Au 1 K 20.2820).
  • VG Augsburg, 21.07.2021 - Au 1 K 20.2820

    Erfolgloser PKH-Antrag in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

    Einen gleichzeitig mit der Klage gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung dieses Anspruchs lehnte die Kammer mit Beschluss vom 11. Februar 2021 ab (Az.: Au 1 E 20.2821).

    Hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussichten verweist die Kammer auf ihren Beschluss vom 11. Februar 2021 im Verfahren Au 1 E 20.2821 sowie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2021 im Verfahren 10 CE 21.748.

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 10 C 22.945

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem auf die

    In Abänderung von Nr. IV des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Februar 2021 (Au 1 E 20.2821) wird dem Antragsteller für das Eilverfahren - unter Beiordnung von Rechtsanwalt M2.
  • VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820

    Erfolglose Klage wegen humanitären Aufenthaltsrechts

    Mit Beschluss vom 11. Februar 2021 lehnte die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung ab (Az.: Au 1 E 20.2821).
  • VG Würzburg, 09.11.2021 - W 9 E 21.1420

    Nachholung des Visumverfahrens

    Es obliegt dem Antragsteller, durch Annahme entsprechender Unterstützungsangebote, die Nachholung eines Visumsverfahrens möglichst familienverträglich zu gestalten (vgl. VG Augsburg, B.v. 11.2.2021 - Au 1 E 20.2821 - juris).
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