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   VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654   

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VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654 (https://dejure.org/2021,10960)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654 (https://dejure.org/2021,10960)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - Au 2 K 20.1654 (https://dejure.org/2021,10960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 98 Abs. 2
    Schadensersatz für einen Unfall beim Tanken auf einer Dienstreise

  • verkehrslexikon.de

    Schadensersatz wegen der Beschädigung eines privaten Kraftfahrzeugs während einer Dienstreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz für einen Unfall beim Tanken auf einer Dienstreise

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Würzburg, 28.07.2015 - W 1 K 13.1247

    Schadensersatz wegen der Beschädigung eines privaten Kraftfahrzeugs während eines

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    Zu Recht weist das Verwaltungsgericht Würzburg darauf hin, dass Wortlaut und systematische Zusammenhang eindeutig gegen eine weiterhin einschränkende Auslegung sprechen (vgl. ausführlich VG Würzburg, U.v. 28.7.2015 - W 1 K 13.1247 - BeckRS 2016, 42488).

    Überdies spricht auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 45 BeamtStG) gegen eine Beschränkung, weil auch ohne eine körperliche Gefährdung ein hoher materieller und finanzieller Schaden entstehen kann (VG Würzburg, U.v. 28.7.2015 - W 1 K 13.1247 - BeckRS 2016, 42488; i.E. ebenso Baßlsberger in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand August 2020, Art. 98 BayBG Rn. 19b).

  • BVerwG, 25.08.1977 - II C 27.74

    Mitgeführte Gegenstände - Beamter - Körperliche Gefährdung

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    a) Bei dem privaten Kraftfahrzeug des Klägers handelt es sich um einen "mitgeführten" Gegenstand (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1977 - II C 27.74 - juris Rn. 23; VG Regensburg, U.v. 15.2.2013 - RO 1 K 11.2172 - juris Rn. 28).

    Im Gegensatz zur Entscheidung des BVerwG vom 25. August 1977 - II C 27.74 - juris besteht nach der Neufassung gerade kein rechtssystematischer Zusammenhang mehr zwischen der Regelung des Sachschadensersatzes und der den Schadensersatz bei einem Dienstunfall regelnden Vorschriften.

  • VG Regensburg, 03.11.2020 - RO 12 K 19.2080

    Schadenersatzanspruch aus Verkehrsunfall, hier: Aufsuchen einer Toilette während

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    des 13. Abschnitts der VV-BeamtR mangels körperlicher Gefährdung ausgeschlossen ist (vgl. zu dieser Konstellation einer noch nicht erfolgten Ermessensentscheidung VG Regensburg, U.v. 3.11.2020 - RO 12 K 19.2080 BeckRS 2020, 29413 Rn. 31).

    Zu den Arbeitsmitteln im Sinn von Ziff. 1.5 Satz 2 Halbs. 2 VV-BeamtR gehört nämlich ein Kraftfahrzeug, das - wie hier - ausweislich der erteilten Dienstreisegenehmigung (Bl. 6 der Behördenakte) aus triftigen Gründen zur Durchführung einer Dienstreise oder eines Dienstganges benutzt wird (vgl. VG Regensburg, U.v. 3.11.2020 - RO 12 K 19.2080 - BeckRS 2020, 29413 Rn. 31).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2003 - 2 A 11521/03

    Beamtenrecht, Dienstunfall, Sachschaden, Sachschadensersatz, Ersatz von

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    Daher ist folgerichtig, wenn er bei dienstlichem Einsatz eines privaten Fahrzeugs das damit verbundene Schadensrisiko im Grundsatz übernimmt (in diesem Sinne zur rheinland-pfälzischen Regelung OVG RhPf, U.v. 15.12.2003 - 2 A 11521/03 - NVwZ-RR 2004, 633/634).
  • VG Bayreuth, 11.07.2017 - B 5 K 15.935

    Kein Dienstunfallschutz beim Verlassen der Autobahn zur Verrichtung der Notdurft

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    Allenfalls geringfügige Umwege und Unterbrechungen, die auf einer Verrichtung beruhen, die bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit angesehen werden können und "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt werden können, lassen den beamtenrechtlichen Unfallschutz nicht entfallen (vgl. ausführlich VG Bayreuth, U.v. 11.7.2017 - B 5 K 15.935 - BeckRS 2017, 122688 Rn. 20).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt daher für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (vgl. BVerfG, U.v. 21.5.1952 - 2 BvH 2/52 - NJW 1952, 737).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10

    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    Speziell zum Auftanken des Fahrzeugs ist dabei höchstrichterlich geklärt, dass das Auftanken grundsätzlich dem unversicherten, persönlichen Lebensbereich zuzuordnen ist, und der erforderliche Dienstzusammenhang nur ausnahmsweise gegeben ist, wenn das Nachtanken unvorhergesehen notwendig ist, weil sich während der Fahrt oder schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt den Inhalt des Reservetanks in Anspruch zu nehmen oder der Weg mit einer einzelnen Tankfüllung nicht verlässlich zurückgelegt werden kann und das Nachtanken daher auch bei vollem Tank voraussichtlich erforderlich wäre (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2010 - 2 A 4.10 - BeckRS 2011, 45777 Rn. 15; i.E. ebenso VG München, U.v. 28.6.2005 - M 5 K 04.2897 - BeckRS 2005, 38353).
  • BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06

    Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    Die Schreiben der Versicherungsgesellschaft * waren keine hoheitlichen, verbindlichen Ablehnungen mit Außenwirkung, weil bei diesen die Versicherungsgesellschaft als Entscheidungsträger aufgetreten ist und die Schreiben daher den Charakter einer von einer Privatperson getroffenen Maßnahme haben (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 30.8.2006 - 10 B 38.06 - BeckRS 2006, 25554 Rn. 6 im Gegensatz zu BVerwG, U.v. 23.8.2011 - 9 C 2.11 - NVwZ 2012, 506/507 Rn. 9).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    Die Schreiben der Versicherungsgesellschaft * waren keine hoheitlichen, verbindlichen Ablehnungen mit Außenwirkung, weil bei diesen die Versicherungsgesellschaft als Entscheidungsträger aufgetreten ist und die Schreiben daher den Charakter einer von einer Privatperson getroffenen Maßnahme haben (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 30.8.2006 - 10 B 38.06 - BeckRS 2006, 25554 Rn. 6 im Gegensatz zu BVerwG, U.v. 23.8.2011 - 9 C 2.11 - NVwZ 2012, 506/507 Rn. 9).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654
    Gerade diese sozialpolitisch motivierte Gleichstellung, sowie Sinn und Zweck des Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG und die Konzeption dieser Vorschrift als Ausnahmeregelung sind der Grund für die beschriebene restriktive Auslegung im Bereich der Dienstunfallfürsorge (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 2 C 7.04 - NVwZ-RR 2005, 421).
  • BVerwG, 29.08.2013 - 2 C 1.12

    Dienstunfall; Dienstzeit und Dienstort; Grippeschutzimpfung; dienstliche

  • VG München, 28.06.2005 - M 5 K 04.2897
  • BVerwG, 10.12.2013 - 2 C 7.12

    Dienstreise; Dienstunfall; Einkauf; Gegenstände des täglichen Bedarfs;

  • VG Regensburg, 15.02.2013 - RO 1 K 11.2172

    Sachschadenersatz; Umweg zum Kindergarten als "Wegeunfall"; Kraftfahrzeug als

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