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VG Augsburg, 11.04.2012 - Au 2 E 12.460 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Das Verbot des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG entfaltet keine drittschützende Wirkung zugunsten in der Nähe der Bäume wohnender Anlieger.Naturschutzrecht; AntragsbefugnisVG Augsburg 2. Kammer, Beschluss vom 11.04.2012, Au 2 E 12.460§ 123 VwGO, § 39 Abs 5 BNatSchG, Art 2 Abs 2 S 1 GGTenorI
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Aachen, 05.07.2012 - 6 L 14/12
Genehmigung des Windparks Titz-Rödingen ist nach vorläufiger gerichtlicher …
Ungeachtet dessen, dass eine fehlerhafte gutachterliche Bewertung derartiger artenschutzrechtlicher Fragen von ihnen - wie dargelegt - nicht mit Erfolg gerügt werden kann, machen sie insoweit auch ausschließlich öffentliche - und damit nicht nachbarschützende - Belange des Natur- und Umweltschutzes geltend, von denen eigene Privatinteressen nicht betroffen sind, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 7a B 1598/99.NE -, und Urteil vom 20. Januar 2012 - 2 D 141/09.NE - (für den abweichenden Fall des Rechtsbehelfs einer anerkannten Umweltschutzvereinigung); VG Augsburg, Beschluss vom 11. April 2012 - Au. 2 E 12.460 -, alle . - VG Augsburg, 04.11.2013 - Au 2 E 13.1722
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Baumrodungsarbeiten aufgrund …
Ist offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass eigene Rechte der Antragsteller verletzt oder in ihrer Verwirklichung gefährdet sein können, fehlt es an der für eine Sachentscheidung notwendigen - als prozessualer Filter gegenüber Popularklagen dienenden - Antragsbefugnis (vgl. VG Augsburg, B.v. 23.10.2013 - Au 2 E 13.1505; B.v. 11.4.2012 - Au 2 E 12.460 - juris Rn. 8 ff.). - VG Würzburg, 21.02.2020 - W 4 E 20.287
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung im Hinblick auf eine …
Denn unabhängig davon, dass eine Verletzung naturschutzrechtlicher Vorgaben gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG oder § 44 BNatSchG hier weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dienen diese Vorschriften allein öffentlichen Interessen und vermitteln keinen subjektiven Drittschutz (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2032 u.a. - juris Rn. 24; VG Augsburg, B.v. 11.4.2012 - Au 2 E 12.460 - juris). - VG Augsburg, 23.10.2013 - Au 2 E 13.1505
Naturschutzrecht
Ist offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossenen, dass eigene Rechte des Antragstellers verletzt oder in ihrer Verwirklichung gefährdet sein können, fehlt es an der für eine Sachentscheidung notwendigen als prozessualer Filter gegenüber einer actio popularis dienenden Antragsbefugnis (vgl. VG Augsburg, B.v. 11.4.2012 - Au 2 E 12.460 - juris Rn. 8 ff.;… VG Karlsruhe, U.v. 12.5.2009 - 4 K 1114/09 - juris Rn. 4).