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   VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812   

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VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812 (https://dejure.org/2018,43029)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812 (https://dejure.org/2018,43029)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - Au 5 S 18.1812 (https://dejure.org/2018,43029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a; BauGB § 30, § 31, § 212a; BayBO Art. 6, Art. 28, Art. 55 S. 1, Art. 63 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1, Art. 81 Abs. 1 Nr. 5
    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Kindertagesstätte

  • rewis.io

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Kindertagesstätte

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalles kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zumutbar ist, an (BVerwG, U.v. 18.11.2004, 4 C 1.04 - juris, Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 4).

    Es entspricht insoweit der ganz herrschenden Meinung, dass Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung nicht nachbarschützend sind (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.1994 - 4 B 215/95 - juris Rn. 3 zu § 34 BauGB; BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12 zu § 34 BauGB; B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 3 zu § 34 BauGB).

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Es entspricht insoweit der ganz herrschenden Meinung, dass Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung nicht nachbarschützend sind (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.1994 - 4 B 215/95 - juris Rn. 3 zu § 34 BauGB; BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12 zu § 34 BauGB; B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 3 zu § 34 BauGB).

    Hauptkriterien bei der Beurteilung einer "abriegelnden" bzw. "erdrückenden" Wirkung sind unter anderem die Höhe des Bauvorhabens und seine Länge sowie die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung (BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 31; B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459

    Klinikerweiterung - Einfügen eines neuen Gebäudes in die vorhandene

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Brandschutzvorschriften entfalten nicht per se nachbarschützende Wirkung, sondern nur dann, wenn sie "nach außen" zielen, also nicht auf den Schutz des von der Anforderung betroffenen Gebäudes und seiner Bewohner bzw. Benutzer begrenzt sind, sondern mit Blick auf die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch in der Umgebung jedenfalls auch auf den Schutz des Nachbargrundstücks und der sich dort befindlichen Personen und/oder Sachen ausgerichtet sind (BayVGH, B.v. 10.7.2014 - 9 CS 14.998 - BayVBl. 2014, 727; B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 16; B.v. 8.3.2018 - 15 CE 17.2599 - juris Rn. 58).

    Bei Regelungen über Brandwände ist grundsätzlich zu unterscheiden: Während Regelungen über innere Brandwände zur Bildung bzw. Begrenzung von Brandabschnitten innerhalb eines Gebäudes - wie hier - von ihrem Schutzzweck hier gesehen ausschließlich "nach innen" bezogen sind und daher keine nachbarschützende Wirkung entfalten, sind Regelungen für Brandwände als Gebäudeabschlusswände (Art. 28 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 4 BayBO), weil ihnen auch der normative Schutzzweck zukommt, einen Brandübergriff auf Nachbargebäude zu verhindern, zu Gunsten von unmittelbar angrenzenden Nachbarn grundsätzlich drittschützend (BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 15, 17).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Daraus folgt aber auch, dass ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht besteht (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - NVwZ 2008, 427 f.).

    Der Nachbarschutz eines außerhalb der Grenzen des Plangebiets gelegenen Grundstückseigentümers wie der Antragstellerin bestimmt sich bundesrechtlich (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - NVwZ 2008, 427 f.).

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Hat dagegen die Anfechtungsklage des Nachbarn mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg, so ist das im Rahmen der vorzunehmenden und zu Lasten des Antragstellers ausfallenden Interessenabwägung ein starkes Indiz für ein überwiegendes Interesse des Bauherrn an der sofortigen Vollziehung der ihm erteilten Baugenehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 18).

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, so hat eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen stattzufinden (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind, weil dieser in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise in einem schutzwürdigen Recht betroffen ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).

    Gebäudehöhe und die Gestaltung der Einfriedung keine nachbarschützenden Rechte verletzen, auf die sich die Antragstellerin im Rahmen des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO analog allein berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Es entspricht insoweit der ganz herrschenden Meinung, dass Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung nicht nachbarschützend sind (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.1994 - 4 B 215/95 - juris Rn. 3 zu § 34 BauGB; BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12 zu § 34 BauGB; B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 3 zu § 34 BauGB).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalles kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zumutbar ist, an (BVerwG, U.v. 18.11.2004, 4 C 1.04 - juris, Rn. 22; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.03.2006 - 1 CS 06.227

    Anfechtung einer Baugenehmigung für einen Boxenlaufstall mit Melkhaus;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Eine besondere "Situationsberechtigung" (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 3.3.2006 - 1 CS 06.227 - juris Rn. 19; VG München, B.v.3.3.2010 - M 11 SN 10.604 - juris Rn. 18) der Lage des Grundstücks der Antragstellerin am bisherigen Ortsrand ist nicht zu erkennen.
  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2018 - Au 5 S 18.1812
    Eine solche Wirkung kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 38: 12-geschossiges Gebäude in 15 Meter Entfernung zu 2, 5 geschossigem Nachbarwohnhaus; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 15: drei 11, 05 Meter hohe Siloanlagen im Abstand von sechs Meter zu einem 2-geschossigem Wohnanwesen; BayVGH, B.v. 10.12.2008 - 1 CS 08.2770 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet;

  • VG München, 03.03.2010 - M 11 SN 10.604

    Nachbarantrag; Gebot der Rücksichtnahme; Firstrichtung; Aussicht auf die Berge

  • VGH Bayern, 10.07.2014 - 9 CS 14.998

    Liegt nach Wortlaut und Sinn des Grundbucheintrags und des darin in Bezug

  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 9 CS 14.2441

    Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot

  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244

    Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks

  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 15 CE 17.2599

    Brandschutzrechtliche Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender

  • VGH Bayern, 12.04.1991 - 1 CS 91.439
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2132

    Zum Nachbarrechtsschutz gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren

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