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   VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852   

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VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852 (https://dejure.org/2019,6398)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852 (https://dejure.org/2019,6398)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. März 2019 - Au 3 S 18.1852 (https://dejure.org/2019,6398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 1, § 113 Abs. 1 S. 1; StZVO § 31a Abs. 1 S. 1; HGB § 6 Abs. 1; StVG § 24; StVO § 49 Abs. 1
    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • rewis.io

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Verlangt die öffentliche Verwaltung hingegen vom Halter des Tatfahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuchs für eine deutlich längere Zeit als ein halbes Jahr, darf sie nach Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG nicht darauf verzichten, nachvollziehbar zu erläutern, warum sie sich für die gewählte Zeitspanne entschieden hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 14; B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25).

    Ohnehin könnten nicht hinreichende behördliche Ermessenserwägungen insbesondere zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG i.V.m. § 114 Satz 2 VwGO im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25-27).

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 11 ZB 15.171

    Die Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, ohne einen Hinweis des

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Unterbleiben Angaben zum Personenkreis der möglichen Fahrzeugführer, sind weitere Ermittlungen in der Regel nicht erforderlich und eine Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter gerechtfertigt (vgl. BayVGH, B.v.16.4.2015 - 11 ZB 15.171 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Es ist daher in einer solchen Situation grundsätzlich ausreichend, bei einem Unternehmen anzurufen und Auskunft aus diesen Unterlagen zu verlangen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 11 ZB 15.171 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380).

    Verlangt die öffentliche Verwaltung hingegen vom Halter des Tatfahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuchs für eine deutlich längere Zeit als ein halbes Jahr, darf sie nach Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG nicht darauf verzichten, nachvollziehbar zu erläutern, warum sie sich für die gewählte Zeitspanne entschieden hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 14; B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Denn je mehr sich ein Fahrzeughalter darum bemüht, zu der Tataufklärung beizutragen, desto weniger wird unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr Anlass bestehen, ihn hierzu für künftige Fälle durch eine Fahrtenbuchauflage anzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Die Mitwirkung des Halters besteht in diesen Fällen darin, den Fahrer des Tatfahrzeugs zu nennen, das Bestreiten des Verkehrsverstoßes ist keine Mitwirkung in diesem Sinne (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2311

    Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutztes Fahrzeug

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Dauer ist es nämlich legitim zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin durch die nicht geführten Fahrtenbücher an der Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers nicht hinreichend mitgewirkt hat und die Anordnung als solche auch nur das verlangt, was ohnehin sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspricht (BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2311 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Ferner ist es nicht erforderlich, dass eine Wiederholungsgefahr besteht (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90/89 - NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Da wie dargelegt bei Geschäftsfahrzeugen eines kaufmännischen Betriebs eine Dokumentation von Geschäftsfahrten zu erwarten ist, ist es unschädlich, dass die Anhörung der Antragstellerin zum Fahrer des Tatfahrzeugs erst am 7. März 2018 und damit deutlich jenseits der von der Rechtsprechung entwickelten 2-Wochen-Frist für die Benachrichtigung des Halters erfolgt ist (vgl. OVG Münster U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852
    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 CS 13.606

    Fahrtenbuchauflage für mehrere Firmenfahrzeuge; Verletzung der kaufmännischen

  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

  • VGH Bayern, 18.08.2014 - 20 CS 14.1675

    Tierseuchenrecht; Untersuchung des Rinderbestandes; Gebot hinreichend konkret;

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 CS 15.6

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; ausreichende Ermittlungen

  • VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172

    Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug

    Es ist daher in einer solchen Situation grundsätzlich ausreichend, bei einem Unternehmen anzurufen und Auskunft aus diesen Unterlagen zu verlangen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 11 ZB 15.171 - juris Rn. 12 m.w.N., VG Augsburg, B. v. 13.3.2019 - Au 3 S 18.1852 - juris Rn. 31).
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