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VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
AsylG § 26 Abs. 1, § 48 Nr. 1, § 51, § 55 Abs. 1 S. 2; EGBGB Art. 13 Abs. 1, Abs. 4
Keine Gewährung länderübergreifender Umverteilung zu künftiger Ehefrau - Ausnahmefall liegt nicht vor, Eheschließung nicht nachgewiesen - rewis.io
Keine Gewährung länderübergreifender Umverteilung zu künftiger Ehefrau - Ausnahmefall liegt nicht vor, Eheschließung nicht nachgewiesen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 248/12
Eheschließung eines Afghanen im Konsulat eines Drittstaats
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Allenfalls bei beiderseitiger afghanische Staatsangehörigkeit wäre nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB ihrem Personalstatut nach möglicherweise überhaupt afghanisches Recht auf sie anwendbar (OLG Frankfurt am Main, B.v. 2.5.2013 - 20 W 248/12 - juris Rn. 18).Daher kann ihre Eheschließung im Bundesgebiet wegen des Vorrangs des Ortsrechts für Rechtshandlungen im Inland nach Art. 13 Abs. 3 EGBGB nur in den hier vorgesehenen Formen (OLG Frankfurt am Main, B.v. 2.5.2013 - 20 W 248/12 - juris Rn. 19) und damit vor dem Standesbeamten stattfinden.
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Ein Verlöbnis erlangt ausländerrechtlichen Schutz, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 Abs. 1 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (BVerfG, B.v. 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58/67 ff.; B.v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323/329; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1/42) beeinträchtigt würde. - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Ein Verlöbnis erlangt ausländerrechtlichen Schutz, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 Abs. 1 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (BVerfG, B.v. 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58/67 ff.; B.v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323/329; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1/42) beeinträchtigt würde.
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01
Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Umgekehrt ist nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH BW, B.v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 - InfAuslR 2002, 228 ff.). - OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei …
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (…vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N). - OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06
Eheschließung, Scheinehe, Ehefähigkeitszeugnis
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen; dann ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht bzw. die Zweifel oder Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (SächsOVG, B.v. 16.5.2006 - 3 Bs 61/06 - AuAS 2006, 242 f.). - BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Ein Verlöbnis erlangt ausländerrechtlichen Schutz, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 Abs. 1 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (BVerfG, B.v. 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58/67 ff.; B.v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323/329; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1/42) beeinträchtigt würde. - VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 1 K 14.554
Länderübergreifende Umverteilung; sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem …
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Diese Vorschrift ist eine Ausnahmeregelung (VG Augsburg, U.v. 30.9.2014 - Au 1 K 14.554 - juris; VG Augsburg, U.v. 17.3.2015 - Au 6 K 14.1699 - juris) und daher eng auszulegen. - VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165
Abschiebungsanordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N). - VGH Bayern, 02.11.2016 - 10 CE 16.1965
Keine Schutzwirkung vor Abschiebung bei unkonkretem Eheschließungsvorhaben
Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (…vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N). - VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266
Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung
- AG Groß-Gerau, 08.06.2017 - 76 F 1057/16
Eheschließung
- VG Augsburg, 17.03.2015 - Au 6 K 14.1699
Begehren der länderübergreifenden Umverteilung nach Freiburg eines türkischen …