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   VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803   

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VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803 (https://dejure.org/2018,8970)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803 (https://dejure.org/2018,8970)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - Au 6 K 17.1803 (https://dejure.org/2018,8970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 26 Abs. 1, § 48 Nr. 1, § 51, § 55 Abs. 1 S. 2; EGBGB Art. 13 Abs. 1, Abs. 4
    Keine Gewährung länderübergreifender Umverteilung zu künftiger Ehefrau - Ausnahmefall liegt nicht vor, Eheschließung nicht nachgewiesen

  • rewis.io

    Keine Gewährung länderübergreifender Umverteilung zu künftiger Ehefrau - Ausnahmefall liegt nicht vor, Eheschließung nicht nachgewiesen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 248/12

    Eheschließung eines Afghanen im Konsulat eines Drittstaats

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Allenfalls bei beiderseitiger afghanische Staatsangehörigkeit wäre nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB ihrem Personalstatut nach möglicherweise überhaupt afghanisches Recht auf sie anwendbar (OLG Frankfurt am Main, B.v. 2.5.2013 - 20 W 248/12 - juris Rn. 18).

    Daher kann ihre Eheschließung im Bundesgebiet wegen des Vorrangs des Ortsrechts für Rechtshandlungen im Inland nach Art. 13 Abs. 3 EGBGB nur in den hier vorgesehenen Formen (OLG Frankfurt am Main, B.v. 2.5.2013 - 20 W 248/12 - juris Rn. 19) und damit vor dem Standesbeamten stattfinden.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Ein Verlöbnis erlangt ausländerrechtlichen Schutz, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 Abs. 1 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (BVerfG, B.v. 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58/67 ff.; B.v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323/329; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1/42) beeinträchtigt würde.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Ein Verlöbnis erlangt ausländerrechtlichen Schutz, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 Abs. 1 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (BVerfG, B.v. 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58/67 ff.; B.v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323/329; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1/42) beeinträchtigt würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Umgekehrt ist nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH BW, B.v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 - InfAuslR 2002, 228 ff.).
  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07

    Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18; B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N).
  • OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06

    Eheschließung, Scheinehe, Ehefähigkeitszeugnis

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen; dann ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht bzw. die Zweifel oder Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (SächsOVG, B.v. 16.5.2006 - 3 Bs 61/06 - AuAS 2006, 242 f.).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Ein Verlöbnis erlangt ausländerrechtlichen Schutz, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 Abs. 1 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (BVerfG, B.v. 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58/67 ff.; B.v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323/329; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1/42) beeinträchtigt würde.
  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 1 K 14.554

    Länderübergreifende Umverteilung; sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Diese Vorschrift ist eine Ausnahmeregelung (VG Augsburg, U.v. 30.9.2014 - Au 1 K 14.554 - juris; VG Augsburg, U.v. 17.3.2015 - Au 6 K 14.1699 - juris) und daher eng auszulegen.
  • VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165

    Abschiebungsanordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18; B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N).
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 10 CE 16.1965

    Keine Schutzwirkung vor Abschiebung bei unkonkretem Eheschließungsvorhaben

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
    Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18; B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung

  • AG Groß-Gerau, 08.06.2017 - 76 F 1057/16

    Eheschließung

  • VG Augsburg, 17.03.2015 - Au 6 K 14.1699

    Begehren der länderübergreifenden Umverteilung nach Freiburg eines türkischen

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