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   VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172   

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VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172 (https://dejure.org/2022,10183)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.02.2022 - Au 3 S 22.172 (https://dejure.org/2022,10183)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Februar 2022 - Au 3 S 22.172 (https://dejure.org/2022,10183)
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  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Ein Fall intendierten Ermessens kann jedoch insoweit angenommen werden, als die Führung eines Fahrtenbuches den ihr zugedachten Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie für eine gewisse Dauer angeordnet wird, wobei sechs Monate im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" liegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25).

    Ohnehin könnten nicht hinreichende behördliche Ermessenserwägungen insbesondere zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG i.V.m. § 114 Satz 2 VwGO im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25 ff.).

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 11 ZB 15.171

    Die Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, ohne einen Hinweis des

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Unterbleiben Angaben zum Personenkreis der möglichen Fahrzeugführer, sind weitere Ermittlungen in der Regel nicht erforderlich, so dass eine Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v.16.4.2015 - 11 ZB 15.171 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Es ist daher in einer solchen Situation grundsätzlich ausreichend, bei einem Unternehmen anzurufen und Auskunft aus diesen Unterlagen zu verlangen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 11 ZB 15.171 - juris Rn. 12 m.w.N., VG Augsburg, B. v. 13.3.2019 - Au 3 S 18.1852 - juris Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Seiner Verpflichtung als Fahrzeughalter, bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren mitzuwirken, kann er deshalb - ohne stichhaltige Erläuterung im Einzelfall - nicht mit der Behauptung genügen, es sei nicht möglich, den Fahrzeugführer ausfindig zu machen (zum Ganzen OVG NW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93, NJW 1995, 3335).

    Da - wie dargelegt - bei Geschäftsfahrzeugen eines kaufmännischen Betriebs eine Dokumentation von Geschäftsfahrten zu erwarten ist, kann schließlich dahinstehen, ob die Anhörung der Antragstellerin zum Fahrer des Tatfahrzeugs erst mit am 10. Mai 2021 abgesandten Schreiben und damit an der Grenze der von der Rechtsprechung entwickelten Zwei-Wochen-Frist für die Benachrichtigung des Halters erfolgt ist (vgl. OVG NW U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335).

  • VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Es ist daher in einer solchen Situation grundsätzlich ausreichend, bei einem Unternehmen anzurufen und Auskunft aus diesen Unterlagen zu verlangen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 11 ZB 15.171 - juris Rn. 12 m.w.N., VG Augsburg, B. v. 13.3.2019 - Au 3 S 18.1852 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 CS 13.606

    Fahrtenbuchauflage für mehrere Firmenfahrzeuge; Verletzung der kaufmännischen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Ein Fall intendierten Ermessens kann jedoch insoweit angenommen werden, als die Führung eines Fahrtenbuches den ihr zugedachten Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie für eine gewisse Dauer angeordnet wird, wobei sechs Monate im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" liegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - 8 B 892/20
    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Da § 31a StVZO nur eine abstrakte Wiederholungsgefahr voraussetzt, die daran anknüpft, dass der verantwortliche Fahrer bei Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist, führen weder der Zeitablauf zwischen Feststellung des Verkehrsverstoßes (26. April 2021) und Verhängung der Fahrtenbuchauflage (16. Dezember 2021) noch der Umstand, dass es seitdem zu keinen weiteren Verkehrsverstößen gekommen sein soll, zur Unverhältnismäßigkeit (vgl. OVG NW, B.v. 22.7.2020 - 8 B 892/20 - juris Rn. 33 ff.).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    1 St 338/88">NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94.99 - BayVBl 2000, 380).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94.99 - BayVBl 2000, 380).
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

    Auszug aus VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172
    Die Mitwirkung des Halters besteht in diesen Fällen darin, den Fahrer des Tatfahrzeugs zu nennen; das Bestreiten des Verkehrsverstoßes ist keine Mitwirkung in diesem Sinne (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 CS 15.6

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; ausreichende Ermittlungen

  • VGH Bayern, 18.08.2014 - 20 CS 14.1675

    Tierseuchenrecht; Untersuchung des Rinderbestandes; Gebot hinreichend konkret;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrzeugführer; Feststellung des Fahrzeugführers;

  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

  • OVG Bremen, 12.01.2006 - 1 A 236/05

    Firmenfahrzeug; Fahrtenbuchauflage, wenn sich Fahrzeugführer nach

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