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   VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625   

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VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625 (https://dejure.org/2011,61729)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.06.2011 - Au 2 S 11.625 (https://dejure.org/2011,61729)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - Au 2 S 11.625 (https://dejure.org/2011,61729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Recht der Bundesbeamten; Zuweisung; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Bestimmtheit der Zuweisungsentscheidung; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 15 CS 09.1174

    Beschwerde; dauerhafte Zuweisung zu einer Tochtergesellschaft der Deutschen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Ausführungen allgemeiner Natur entsprechen nicht den Anforderungen an die besondere Begründungspflicht für eine Sofortvollzugsanordnung (vgl. z.B. BVerwG vom 18.9.2001 Az. 1 DB 26.01 RdNr. 6; BayVGH vom 29.7.2009 Az. 15 CS 09.1174 RdNr. 12; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNrn. 84 ff. zu § 80).

    Dies entspricht den allgemeinen für den mittleren Dienst formulierten Zielen der Ausbildung, wonach der Beamte in der Lage sein soll, Dienstgeschäfte mittleren Schwierigkeitsgrades selbstständig zu erledigen und schwierigere Aufgaben nach Anleitung zu erfüllen (vgl. speziell zur Tätigkeit als Sachbearbeiterin Backoffice NdsOVG a.a.O. RdNr. 16 ff.; siehe auch BayVGH vom 29.7.2009 a.a.O.).

    Der aufgelistete Aufgabenkatalog lässt die vorzunehmende Wertigkeitsprüfung in ausreichender Art und Weise zu (vgl. hierzu BayVGH vom 29.7.2009 a.a.O.; vom 30.3.2009 Az. 15 CS 09.112 ; NdsOVG a.a.O. RdNr.18).

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Ihnen darf kein Funktionsamt entzogen werden, ohne ihnen eine andere, ihrem Status entsprechende Ämterstellung zu übertragen (BVerwG vom 18.9.2008 BVerwGE 132, 40/43 f.; BayVGH vom 15.10.2010 Az. 6 CS 10.737 RdNr. 12).

    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen jedenfalls bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG i.V.m. § 18 BBesG erfüllt (BVerwG vom 18.9.2008 a.a.O.; BayVGH vom 28.1.2010 BayVBl 2010, 605).

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67

    Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Nicht hinnehmbare im Entscheidungszeitpunkt aber bereits konkret vorhersehbare gesundheitliche Auswirkungen der Zuweisung können diese Vorgaben erfüllen (vgl. z.B. BVerwG DÖD 1968, 192).
  • VGH Bayern, 30.03.2009 - 15 CS 09.112

    Zuweisung zu einem privaten Call-Center (VCS) der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Der aufgelistete Aufgabenkatalog lässt die vorzunehmende Wertigkeitsprüfung in ausreichender Art und Weise zu (vgl. hierzu BayVGH vom 29.7.2009 a.a.O.; vom 30.3.2009 Az. 15 CS 09.112 ; NdsOVG a.a.O. RdNr.18).
  • OVG Hamburg, 27.08.2004 - 1 Bs 271/04

    Pflicht zur Beachtung der Fürsorgepflicht durch das Bundeseisenbahnvermögen bei

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Es sind hier strenge Anforderungen zu stellen, d.h. es muss eine extreme, schlechthin nicht zumutbare oder außergewöhnliche Härte vorliegen (vgl. z.B. OVG Hamburg vom 27.8.2004 NVwZ-RR 2005, 125).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Die Antragstellerin hat insoweit nicht dargetan, worin konkret die Ermessensfehlerhaftigkeit der Personalauswahl zu sehen ist, insbesondere, dass überhaupt eine Auswahl zwischen mehreren geeigneten Beamten getroffen wurde und weshalb diese rechtsfehlerhaft gewesen sein sollte (s. hierzu BVerwG vom 25.1.1967 BVerwGE 26, 65/77; GKÖD § 26 BBG a.F. RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 15 B 09.2622

    Beamter bei der Deutschen Telekom; befristete Zuweisung zu einer

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen jedenfalls bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG i.V.m. § 18 BBesG erfüllt (BVerwG vom 18.9.2008 a.a.O.; BayVGH vom 28.1.2010 BayVBl 2010, 605).
  • VGH Bayern, 15.10.2010 - 6 CS 10.737

    Bundesbeamtenrecht; Telekom; dauerhafte Zuweisung zur Vivento Customer Services

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Ihnen darf kein Funktionsamt entzogen werden, ohne ihnen eine andere, ihrem Status entsprechende Ämterstellung zu übertragen (BVerwG vom 18.9.2008 BVerwGE 132, 40/43 f.; BayVGH vom 15.10.2010 Az. 6 CS 10.737 RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 6 CS 10.2094

    Bundesbeamtenrecht; Telekom; technischer Fernmeldehauptsekretär; dauerhafte

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    U.a. mit dem Vorbringen, dass ein öffentliches Interesse an der Gewährleistung einer amtsangemessenen Beschäftigung von voll alimentierten Beamten der Deutschen Telekom AG besteht und das Abwarten eines eventuellen Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens, welches unter Umständen Jahre in Anspruch nehmen könne, die Zuweisungsmaßnahme gefährden würde, weil in diesem Fall zur Erfüllung der zugewiesenen Tätigkeit zusätzliches Personal eingestellt werden müsste, hat die Antragsgegnerin ein besonderes, das öffentliche Interesse am Erlass der Zuweisungsentscheidung selbst übersteigendes öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung der Maßnahme dargelegt, demgegenüber das private Aussetzungsinteresse des Antragstellers im Hinblick auf die Wertung, die der Gesetzgeber für die insoweit ähnlichen Fälle der Abordnung und Versetzung in § 126 Abs. 4 BBG bzw. § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG allgemein getroffen hat, regelmäßig nachrangig ist (BayVGH vom 24.11.2010 Az. 6 CS 10.2094 RdNr. 9; vom 3.12.1998 Az. 3 CS 98.2069 RdNr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 5/11

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Auszug aus VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
    Deshalb sind insbesondere Zuweisungsentscheidungen an beschäftigungslose Beamte jedenfalls im Ausgangspunkt rechtlich nicht zu beanstanden, sofern die Rechtmäßigkeit im Übrigen gegeben ist (NdsOVG vom 18.5.2011 Az. 5 ME 5/11 RdNr. 21; VG Augsburg vom 15.7.2010 Az. Au 2 S 10.827 RdNr. 24).
  • VG Augsburg, 15.07.2010 - Au 2 S 10.827

    Dauerhafte Zuweisung als Kundenberaterin I im Unternehmen Deutsche Telekom ...

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

  • VGH Bayern, 03.12.1998 - 3 CS 98.2069
  • VG Augsburg, 30.09.2013 - Au 2 S 13.1021

    Bundesbeamtenrecht; Zuweisung

    U.a. mit dem Vorbringen, dass ein öffentliches Interesse an der Gewährleistung einer amtsangemessenen Beschäftigung von voll alimentierten Beamten der ... AG besteht und das Abwarten eines eventuellen Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens, welches unter Umständen Jahre in Anspruch nehmen könne, die Zuweisungsmaßnahme gefährden würde, weil in diesem Fall zur Erfüllung der zugewiesenen Tätigkeit zusätzliches Personal eingestellt werden müsste, hat die Antragsgegnerin ein besonderes, das öffentliche Interesse am Erlass der Zuweisungsentscheidung selbst übersteigendes öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung der Maßnahme dargelegt, demgegenüber das private Aussetzungsinteresse des Antragstellers im Hinblick auf die Wertung, die der Gesetzgeber für die insoweit ähnlichen Fälle der Abordnung und Versetzung in § 126 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) allgemein getroffen hat, regelmäßig nachrangig ist (BayVGH, B.v. 24.11.2010 - 6 CS 10.2094 - juris Rn. 9; B.v. 15.10.2010 - 6 CS 10.737 - juris Rn. 9; VG Augsburg, B.v. 14.6.2011 - Au 2 S 11.625 - juris Rn. 15).

    Nicht hinnehmbare im Entscheidungszeitpunkt aber bereits konkret vorhersehbare gesundheitliche Auswirkungen der Zuweisung können diese Vorgaben erfüllen (VG Augsburg, B.v. 14.6.2011 - Au 2 S 11.625 - juris Rn. 27).

  • VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 11 S 18.00776

    Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen eines

    Der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung ist bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer dem Statusamt des Beamten gleichwertigen Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG i.V.m. § 18 BBesG jedenfalls als gewahrt anzusehen (BVerwG, U.v. 18.9.2008 - BVerwGE 123, 107; BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 15 B 09.2622 - juris; VG Augsburg, B.v. 14.6.2011 - Au 2 S 11.625 - juris Rn. 22).
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