Rechtsprechung
VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 2; AufenthG § 28 Abs. 1; AufenthG § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; § 32 AufenthG
Kein Absehen vom Visumverfahren nach Eheschließung in Dänemark - rewis.io
Kein Absehen vom Visumverfahren nach Eheschließung in Dänemark
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 17.5.2011 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).
Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (BVerfG, B.v. 17.5.2011 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).
- VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 33).In Fällen wie dem vorliegenden soll die vorherige Durchführung des Visumverfahrens gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern (BayVGH, B.v. 21.2.2013 a.a.O. Rn. 35).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 2 B 4.09
Nachzugsrecht eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.7.2009 - OVG 2 B 4.09 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 ZB 14.2577
Aufhebung der Annullierung eines Schengen-Visums
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Der Nachweis über diese Kenntnisse ist zumindest durch ein geeignetes und zuverlässiges Zeugnis erbracht (BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 ZB 14.2577 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123
Einreise mit Schengen-Visum; Eheschließung im Bundesgebiet; keine Fiktion bei …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Erforderlich ist, dass die Antragstellerin zu 1 im Zeitpunkt des Eintritts der letzten Anspruchsvoraussetzung (hier: des Sprachnachweises) für die Erteilung der von ihr begehrten Aufenthaltserlaubnis noch über die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund des ausgestellten Schengenvisums verfügt (unter Verweis auf den Wortlaut der Norm: BayVGH, B.v. 28.5.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 10). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 11 N 3.14
Visum; Türkei; Kindesnachzug; besondere Härte; wesentliche Veränderung der …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Eine besondere Härte liegt nur vor, wenn nach den Gegebenheiten des Einzelfalls das Interesse des minderjährigen Kindes und des im Bundesgebiet lebenden Elternteils an dem Zusammenleben im Bundesgebiet deswegen vorrangig ist, weil sich die Lebensumstände wesentlich geändert haben, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland ermöglicht haben, und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar ist (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - OVG 11 N 3.14 - juris Rn. 7 m.w.N.;… Bergmann/Dienelt, AufenthG, 11. Aufl., § 32 Rn. 64). - VGH Bayern, 18.12.2012 - 10 C 12.1789
Prozesskostenhilfe; hinreichende Aussicht auf Erfolg; Aufenthaltserlaubnis; …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Die gesetzte Frist zur Stellungnahme bezog sich dementsprechend auch nicht auf die Abschiebungsandrohung, sondern auf die derzeit noch nicht beschiedenen Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung etc. Im Übrigen wurde eine Anhörung auch durch die Stellungnahme des Antragsgegners zum Vorbringen der Antragsteller im gerichtlichen Verfahren nachgeholt, so dass ein etwaiger Verstoß gegen eine Anhörungspflicht nach Art. 45 Abs. 1 Nr. 3 BayVwVfG geheilt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 10 C 12.1789 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ehegatte einer deutschen …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Auch Sinn und Zweck der Regelung sprechen für diese Auslegung, weil nur diejenigen Ausländer begünstigt werden sollen, die im Schengen-Visum zutreffende Angaben gemacht haben und bei denen sich der Aufenthaltszweck aufgrund nach der Einreise eingetretener neuer Umstände geändert hat (so auch stRspr. des BayVGH, vgl. etwa Beschluss vom 12.1.2010 - Az. 10 CS 09.2705 - juris Rn. 9). - BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Einreise meint dabei die letzte Einreise in das Bundesgebiet (BVerwG U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris). - VGH Bayern, 02.02.2010 - 10 ZB 09.2155
Aufenthaltsbegehren; familiäre Bindungen; Vater-Kind-Beziehung; Zumutbarkeit der …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709
Die Nachholung des Visumverfahrens aus dem Heimatland ist der Antragstellerin zu 1 auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK grundsätzlich zumutbar (…vgl. BVerfG, B.v. 4.12.2007 - 2 BvR 2341/06 - InfAuslR 2008, 239 Rn. 6; BayVGH, B.v. 2.2.2010 - 10 ZB 09.2155 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 18.05.2009 - 10 CS 09.853
Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trotz erschlichenem Schengen-Visum
- BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06
Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen …
- VG Schleswig, 29.11.2018 - 1 B 130/18
Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Somit kommt es auch nicht darauf an, dass über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bisher noch nicht entschieden wurde (VG Augsburg, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - Au 6 S 17.1709 -, Rn. 28, juris).