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   VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154   

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https://dejure.org/2019,6409
VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154 (https://dejure.org/2019,6409)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154 (https://dejure.org/2019,6409)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - Au 6 S 19.30154 (https://dejure.org/2019,6409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3; AsylG § 4; AsylG § 29a; AsylG § 36 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 5 u. Abs. 7; VwGO § 80 Abs. 5
    Erfolgloser Eilantrag eines Doppelstaaters gegen Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag eines Doppelstaaters gegen Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154
    Nur wenn diese Staaten keinen Schutz gewähren, kommt nach dem Prinzip der Subsidiarität des internationalen Schutzes eine Flüchtlingsanerkennung in Betracht (BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 9).

    Der Gesetzgeber geht erkennbar davon aus, dass die Feststellung des Bundesamts sich in erster Linie auf den Herkunftsstaat des Asylbewerbers beziehen soll, im Hinblick auf den politische Verfolgung geltend gemacht wird und der sich bei Erfolglosigkeit dieses Begehrens vorrangig als Zielstaat für eine Abschiebung anbietet (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 10 ff.).

    Insbesondere würde sich in einem derartigen Fall der aufenthaltsrechtliche Status wegen der Regelung nach § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht verbessern (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 13).

  • VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153
    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154
    Der Kläger und Antragsteller (im Folgenden: Antragsteller) begehrt im Klageverfahren (Au 6 K 19.30153) nach Ablehnung seines Asylantrags als offensichtlich unbegründet die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Zuerkennung subsidiären Schutzes und die Feststellung nationaler Abschiebungsverbote und im vorliegenden Antragsverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Abschiebungsandrohung nach Albanien.

    Hiergegen ließ der Antragsteller Klage (Au 6 K 19.30153) erheben, über die noch nicht entschieden ist, mit dem Antrag, die Antragsgegnerin zu verpflichten, dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, hilfsweise dazu, ihm subsidiären Schutz zu gewähren, hilfsweise dazu, Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG festzustellen, hilfsweise das Einreise- und Aufenthaltsverbot aufzuheben bzw. kürzer zu befristen und den Bescheid vom 30. Januar 2019 aufzuheben, soweit er der o.g. Verpflichtung entgegenstehe.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154
    Dies bedeutet, dass die Vollziehung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme nur dann ausgesetzt werden darf, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 - DVBl 1996, 729).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154
    Dabei muss das Verwaltungsgericht bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes diese Prüfung auch auf das Merkmal der Offensichtlichkeit erstrecken (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 2 BvR 153/02 - InfAuslR 2003, 244).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154
    Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197).
  • VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30156

    Keine Gefahr der Auslieferung, Entführung oder Verschleppung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154
    Er reiste am 11. April 2018 zusammen mit seiner am ...1990 geborenen Ehefrau, einer türkischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 S 19.30156; BAMF-Akte Bl. 128 ff.), und seinem am ... 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 S 19.30158; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl.
  • VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30156

    Wegen Rechtswidrigkeit einer verlängerten Ausreisefrist erfolgreicher Eilantrag

    Sie reiste am 11. April 2018 zusammen mit ihrem am ... 1988 geborenen Ehemann, einem ausweislich seines vorgelegten Reisepasses sowohl türkischen als auch albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 S 19.30154; BAMF-Akte Bl. 78 ff., 91 ff.), und ihrem am ... 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 S 19.30158; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl.
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