Rechtsprechung
VG Augsburg, 15.02.2023 - Au 6 S 23.186 |
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 15.02.2023 - Au 6 S 23.186
- VGH Bayern, 24.04.2023 - 10 CS 23.440
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 24.04.2023 - 10 CS 23.440
Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unter Beiordnung von Rechtsanwältin F. T., ... Hamburg - für eine noch zu erhebende Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 15. Februar 2023 (Au 6 S 23.186) wird abgelehnt.Der Antragsteller, ein bestandskräftig abgelehnter Asylantragsteller türkischer Nationalität, begehrt mit seinem am 2. März 2023 eingelegten Antrag isoliert die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unter Beiordnung seiner Bevollmächtigten - für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. Februar 2023 (Au 6 S 23.186), soweit dieses darin seinen Hilfsantrag gerichtet auf die Verpflichtung des Antragsgegners, dem Antragsteller eine einstweilige Duldung beziehungsweise eine Verfahrensduldung bis zwei Wochen nach dem Abschluss des erstinstanzlichen Klageverfahrens zu erteilen und ihm hierüber rückwirkend ab dem 31. Oktober 2022 eine Bescheinigung auszustellen, abgelehnt hat.
aa) Der Senat verweist zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen entsprechend § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die zutreffenden Gründe des angegriffenen Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 15. Februar 2023 (Au 6 S 23.186) und die Gründe des darin in Bezug genommenen vorangehenden Eilbeschlusses vom 1. Dezember 2022 (Au 8 K 22.2234 u. Au 6 S 22.2235).