Rechtsprechung
VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung durch Zeitablauf; örtliche Zuständigkeit; Arbeitszeitverlängerung; Reifenfachhandel; Saisonbetrieb; Ermessensfehler (verneint)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
- VGH Bayern, 13.03.2014 - 22 ZB 14.344
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 28.10.1993 - 22 B 90.3225
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
Auch in Fällen, in denen es mit gewisser Regelmäßigkeit immer wieder zu vermeintlichen Notfällen im Sinne des § 14 ArbZG kommt, ist die Geschäftsleitung eines Betriebes verpflichtet, diese organisatorisch vorausplanend zu bewältigen (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.1993 - 22 B 90.3225 - GewArch 1994, 192 f.). - BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93
Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
In diesen Fällen ist es für die Klägerin unzumutbar und mit ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar, sie auf eine erneute, ihr nachteilige Behördenentscheidung zu verweisen (BVerwG, B.v. 26.4.1993 - 4 B 31/93 - NVwZ 1994, 282 f.). - BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
(BVerwG, U.v. 24.1.1992 - 7 C 24/91 - NVwZ 1992, 563 f.).
- BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78
Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
Das Merkmal der sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckende Zuständigkeit ist dabei so zu verstehen, dass die Behörde für einen Bereich zuständig sein muss, der mehr als nur einen Verwaltungsgerichtsbezirk umfasst (BVerwG, B.v. 6.10.1978 - 5 ER 402/78 - BVerwGE 56, 306 f.). - BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
Jedenfalls gilt dies für die hier in Streit stehende Umstellung von einer während des Rechtsstreits erledigten Verpflichtungsklage (BVerwG, U.v. 12.4.2001 - 2 C 16/00 - BVerwGE 114, 149 ff.). - BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 6.91
Anerkennung studentischer Vereinigungen; Selbstbindung der Verwaltung; …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
Keine Selbstbindung wird hingegen durch das Handeln anderer Behörden in vergleichbaren Fällen begründet (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1993 - 6 C 6/91 - NVwZ 1994, 581ff.;… Kopp/Ramsauer a.a.O., Rn. 43 zu § 40). - VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231
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Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 32). - BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80
Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
Dieses Ermessen darf gemäß Art. 40 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) nur nach dem Zweck der Ermächtigung ausgeübt werden, d.h. die zu treffende Entscheidung muss ihre Rechtfertigung in den Zwecken des Gesetzes und der vom Gesetzgeber gewollten Ordnung der Materie finden (BVerwG, U.v. 15.12.1981 - 1 C 145.80 - BVerwGE 64, 285 ff.).
- VG Düsseldorf, 16.06.2023 - 29 L 1045/23
Arbeitszeit, Saisonbetrieb, Montagestelle, Messeveranstaltungen, Zumutbarkeit, …
Soweit nach Baeck/Deutsch/Winzer, in: dies., Arbeitszeitgesetz, 4. Aufl. 2020, § 14 Rn. 27 mit gewisser Regelmäßigkeit von der Ausnahme Gebrauch gemacht werden könne, bezieht sich dies auf den gesamten Betrieb und gerade nicht die einzelnen Arbeitnehmer; ebenso Biebl, in: Neumann/ders., Arbeitszeitgesetz, 16. Aufl. 2012, § 14 Rn. 7; zur gebotenen Beschränkung von § 14 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG auf Einzelfälle auch VG Augsburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - Au 5 K 13.1508 -, juris Rn. 36.