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   VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508   

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https://dejure.org/2014,777
VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508 (https://dejure.org/2014,777)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508 (https://dejure.org/2014,777)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - Au 5 K 13.1508 (https://dejure.org/2014,777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung durch Zeitablauf; örtliche Zuständigkeit; Arbeitszeitverlängerung; Reifenfachhandel; Saisonbetrieb; Ermessensfehler (verneint)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 28.10.1993 - 22 B 90.3225
    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
    Auch in Fällen, in denen es mit gewisser Regelmäßigkeit immer wieder zu vermeintlichen Notfällen im Sinne des § 14 ArbZG kommt, ist die Geschäftsleitung eines Betriebes verpflichtet, diese organisatorisch vorausplanend zu bewältigen (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.1993 - 22 B 90.3225 - GewArch 1994, 192 f.).
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
    In diesen Fällen ist es für die Klägerin unzumutbar und mit ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar, sie auf eine erneute, ihr nachteilige Behördenentscheidung zu verweisen (BVerwG, B.v. 26.4.1993 - 4 B 31/93 - NVwZ 1994, 282 f.).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
    (BVerwG, U.v. 24.1.1992 - 7 C 24/91 - NVwZ 1992, 563 f.).
  • BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78

    Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
    Das Merkmal der sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckende Zuständigkeit ist dabei so zu verstehen, dass die Behörde für einen Bereich zuständig sein muss, der mehr als nur einen Verwaltungsgerichtsbezirk umfasst (BVerwG, B.v. 6.10.1978 - 5 ER 402/78 - BVerwGE 56, 306 f.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
    Jedenfalls gilt dies für die hier in Streit stehende Umstellung von einer während des Rechtsstreits erledigten Verpflichtungsklage (BVerwG, U.v. 12.4.2001 - 2 C 16/00 - BVerwGE 114, 149 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 6.91

    Anerkennung studentischer Vereinigungen; Selbstbindung der Verwaltung;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
    Keine Selbstbindung wird hingegen durch das Handeln anderer Behörden in vergleichbaren Fällen begründet (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1993 - 6 C 6/91 - NVwZ 1994, 581ff.; Kopp/Ramsauer a.a.O., Rn. 43 zu § 40).
  • VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231

    Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
    Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
    Dieses Ermessen darf gemäß Art. 40 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) nur nach dem Zweck der Ermächtigung ausgeübt werden, d.h. die zu treffende Entscheidung muss ihre Rechtfertigung in den Zwecken des Gesetzes und der vom Gesetzgeber gewollten Ordnung der Materie finden (BVerwG, U.v. 15.12.1981 - 1 C 145.80 - BVerwGE 64, 285 ff.).
  • VG Düsseldorf, 16.06.2023 - 29 L 1045/23

    Arbeitszeit, Saisonbetrieb, Montagestelle, Messeveranstaltungen, Zumutbarkeit,

    Soweit nach Baeck/Deutsch/Winzer, in: dies., Arbeitszeitgesetz, 4. Aufl. 2020, § 14 Rn. 27 mit gewisser Regelmäßigkeit von der Ausnahme Gebrauch gemacht werden könne, bezieht sich dies auf den gesamten Betrieb und gerade nicht die einzelnen Arbeitnehmer; ebenso Biebl, in: Neumann/ders., Arbeitszeitgesetz, 16. Aufl. 2012, § 14 Rn. 7; zur gebotenen Beschränkung von § 14 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG auf Einzelfälle auch VG Augsburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - Au 5 K 13.1508 -, juris Rn. 36.
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