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   VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978   

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https://dejure.org/2010,44092
VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978 (https://dejure.org/2010,44092)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.03.2010 - Au 4 K 08.978 (https://dejure.org/2010,44092)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. März 2010 - Au 4 K 08.978 (https://dejure.org/2010,44092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Krankheitserreger als schädliche Umwelteinwirkungen;Abwehranspruch eines Schweinezuchtbetriebs gegen heranrückenden Schweinemastbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978
    b) Nach Überzeugung der Kammer besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwGE 55, 250 [254]; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 5 BImSchG, Rd Nr. 94) dafür, dass von dem streitgegenständlichen Stall des Beigeladenen Krankheitserreger über die Luft oder durch lebende Vektoren auf den Schweinebestand im vorhandenen Stall des Klägers auf Fl. Nr. ... übertragen werden und dort einen erheblichen Schaden verursachen können.

    Ob eine solche Wahrscheinlichkeit besteht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 55, 250 [254]) "nach der allgemeinen Lebenserfahrung, insbesondere nach dem Stand der Wissenschaft" (ebenso Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 5 BImSchG, Rd Nr. 9) zu beurteilen.

  • VG Augsburg, 09.12.2008 - Au 4 S 08.1492

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarschutz; Mastschweineanlage; benachbarter Betrieb

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978
    Am 27. Oktober 2008 begehrte der Kläger im Verfahren Au 4 S 08.1492 vorläufigen Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs vom 25. August 2008.

    Im Verfahren Au 4 S 08.1492 äußerte sich der Beigeladende dahingehend, dass der Kläger in seinem Betrieb auf dem Grundstück Fl. Nr. ... ebenfalls ausschließlich Schweine mäste, also den gleichen Betrieb unterhalte, für den der Beigeladene die angefochtene Genehmigung erhalten habe.

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978
    Im Rahmen des § 35 BauGB wird Nachbarschutz nur durch das Gebot der Rücksichtnahme vermittelt, das in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine besondere Ausprägung erfahren hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. z.B. Urteil vom 28.7.1999, Az. 4 B 38/99, NVwZ 2000, 552).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2000 - 1 M 760/00

    Baugenehmigung; Baunachbarklage; Betrieb; Enten-Stallanlage; Entenstall;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978
    Insoweit kann sich der Kläger auf "ältere Rechte" (vgl. OVG Lüneburg Beschl. vom 10.8.2000 Az. 1 M 760/00, BRS 63 Nr. 194; VG Oldenburg Urteil vom 23.1.2003, Az. 4 A 984/01 - juris) berufen.
  • VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.994

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978
    Eine hiergegen gerichtete Klage der Gemeinde ist Gegenstand des Verfahrens Au 4 K 08.994.
  • VG Oldenburg, 23.01.2003 - 4 A 984/01

    Abwehranspruch gegen Bau eines benachbarten Zuchtbetriebes wegen behaupteter

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978
    Insoweit kann sich der Kläger auf "ältere Rechte" (vgl. OVG Lüneburg Beschl. vom 10.8.2000 Az. 1 M 760/00, BRS 63 Nr. 194; VG Oldenburg Urteil vom 23.1.2003, Az. 4 A 984/01 - juris) berufen.
  • VG Minden, 23.02.2011 - 11 K 1424/09

    Rückgriff auf die nordrhein-westfälische Geruchsimmissions-Richtlinie bei der

    Das VG Augsburg, vgl. Urteil vom 17.3.2010 - Au 4 K 08.978 -, juris, hat in einem Einzelfall der Klage eines Schweinemastbetriebes gegen einen heranrückenden weiteren Schweinemastbetrieb nach Einholung von Sachverständigengutachten stattgegeben, weil bei einer Entfernung von (nur) 120 m eine Übertragung von Krankheitskeimen über die Abluft auf den Viehbestand des dortigen Klägers nicht mit der erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könne (juris Rn. 53).
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