Rechtsprechung
VG Augsburg, 17.03.2021 - Au 9 E 21.474 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; AufenthG §§ 5, 10, 30; AufenthV § 39; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
Kein Absehen vom Visumsverfahren trotz fehlender deutscher Auslandsvertretung in Afghanistan - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.03.2021 - Au 9 E 21.474
- VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft
Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2021 - Au 9 E 21.474
Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).Der mit der Durchführung des Visumsverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 15.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14 m.w.N.).
Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt
Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2021 - Au 9 E 21.474
Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 33).In Fällen wie dem vorliegenden soll die vorherige Durchführung des Visumsverfahrens gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 35).
- BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14
Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2021 - Au 9 E 21.474
Hierfür genügt weder eine Soll- noch eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (…vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27; BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 15). - BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2021 - Au 9 E 21.474
Hierfür genügt weder eine Soll- noch eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27;… BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer im Wege des …
Das Verwaltungsgericht lehnte mit Beschluss vom 17. März 2021 (Au 9 E 21.474) den Antrag nach § 123 VwGO ab.