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   VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744   

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VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744 (https://dejure.org/2018,51304)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744 (https://dejure.org/2018,51304)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. April 2018 - Au 3 K 16.1744 (https://dejure.org/2018,51304)
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  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 10.3172

    Schwerbehindertenrecht Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungsgebot; keine

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744
    Diese Möglichkeit, sich zu den Gründen, die der Arbeitgeber für die Kündigung angeführt hat, zu äußern, reicht aus, um dem Anhörungserfordernis Genüge zu tun ( vgl. BayVGH, B. v. 22.05.2012 - 12 ZB 10.3172 - juris Rn. 9).

    Angesichts der unbestrittenen Kündigung und dem Umstand, dass der Kläger selbst Dr. , als behandelnden Arzt angegeben und von der Schweigepflicht entbunden hat, hätte es der anwaltlich vertretene Kläger selbst in der Hand gehabt, sich durch Akteneinsichtnahme Kenntnis von der ärztlichen Beurteilung seiner gesundheitlichen Situation zu verschaffen und eine Stellungnahme hierzu abzugeben, was indes nicht erfolgt ist (BayVGH, B. v. 22.05.2012 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.10.2011 - 12 B 10.2811

    Schwerbehindertenrecht Zustimmung zu einer ordentlichen, krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist dies keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes ( BVerwG , B. v. 29.8.2007 - 5 B 77/07 - NJW 2008, 166; BayVGH, U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris; BayVGH, U. v. 05.10.2011 - 12 B 10.2811 - juris), die Nichtdurchführung des Verfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX kann aber im Ermessen gegebenenfalls zu Lasten des Arbeitgebers berücksichtigt werden, wenn bei gehöriger Durchführung des Präventionsverfahren die Möglichkeit bestanden hätte, die Kündigung zu vermeiden ( vgl. BVerwG , B. v. 29.8.2007 a.a.O. Rn.5).
  • VGH Bayern, 16.12.2008 - 12 ZB 07.3381

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur krankheitsbedingten Kündigung;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744
    Wesentlich für die Entscheidung des Integrationsamtes ist insoweit, in welchem Umfang weitere krankheitsbedingte Fehlzeiten künftig zu erwarten sind und ob in Zukunft noch vom Fortbestehen eines wirtschaftlich sinnvollen Austauschverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auszugehen sein wird ( vgl. dazu etwa BayVGH vom 16.12.2008 Az. 12 ZB 07.3381 m .w.N. - st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 BV 07.2256

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zu einer ordentlichen, personenbedingten

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist dies keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes ( BVerwG , B. v. 29.8.2007 - 5 B 77/07 - NJW 2008, 166; BayVGH, U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris; BayVGH, U. v. 05.10.2011 - 12 B 10.2811 - juris), die Nichtdurchführung des Verfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX kann aber im Ermessen gegebenenfalls zu Lasten des Arbeitgebers berücksichtigt werden, wenn bei gehöriger Durchführung des Präventionsverfahren die Möglichkeit bestanden hätte, die Kündigung zu vermeiden ( vgl. BVerwG , B. v. 29.8.2007 a.a.O. Rn.5).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744
    Das Integrationsamt hat deshalb im Zustimmungsverfahren nach den §§ 85 ff. SGB IX grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen etwa sozial gerechtfertigt ist im Sinn von § 1 Abs. 2 KSchG ( vgl. BVerwG , U. v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - BVerwGE 90, 287).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744
    Dies schließt es aus, Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen, die erst nach der Kündigung eingetreten sind und nicht zu dem dieser zugrundeliegenden Sachverhalt gehören ( BVerwG , B. v. 7.3.1991 - 5 B 114/89 - juris Leitsatz).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 77.07

    Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist dies keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes ( BVerwG , B. v. 29.8.2007 - 5 B 77/07 - NJW 2008, 166; BayVGH, U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris; BayVGH, U. v. 05.10.2011 - 12 B 10.2811 - juris), die Nichtdurchführung des Verfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX kann aber im Ermessen gegebenenfalls zu Lasten des Arbeitgebers berücksichtigt werden, wenn bei gehöriger Durchführung des Präventionsverfahren die Möglichkeit bestanden hätte, die Kündigung zu vermeiden ( vgl. BVerwG , B. v. 29.8.2007 a.a.O. Rn.5).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Augsburg, 17.04.2018 - Au 3 K 16.1744
    Bei seiner Ermessensentscheidung hat das Integrationsamt die widerstreitenden Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen ( vgl. BVerwG , U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336).
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