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VG Augsburg, 17.06.2011 - Au 6 K 10.778 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschränkt-öffentlicher Weg; Volleinziehung; Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung; Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Einziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.06.2011 - Au 6 K 10.778
- VGH Bayern, 07.11.2012 - 8 ZB 11.1811
Wird zitiert von ... (2)
- VG Augsburg, 22.03.2017 - Au 6 K 16.1118
Eintragung eines Wegs in das straßen- und wegerechtliche Bestandsverzeichnis
Mit Urteil vom 17. Juni 2011 wies das Verwaltungsgericht Augsburg eine erneute Klage auf Einziehung des Wegs als unzulässig und unbegründet ab (Az. Au 6 K 10.778).Das verwaltungsgerichtliche Verfahren Au 6 K 10.778 sah die wirksame Eintragung ins Bestandsverzeichnis als Prämisse an, da ansonsten die Klage bereits deshalb unbegründet sei, da eine Einziehung einer rechtlich nicht existenten Straße schon gar nicht erfolgen könne.
- VGH Bayern, 24.02.2015 - 8 CE 15.7
Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig; unzureichende Beschwerdebegründung
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. Juni 2011 (Az. Au 6 K 10.778) ist mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2012 (Az. 8 ZB 11.1811), mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde, rechtskräftig geworden (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).