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   VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391   

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https://dejure.org/2021,35272
VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391 (https://dejure.org/2021,35272)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391 (https://dejure.org/2021,35272)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. August 2021 - Au 9 S 21.1391 (https://dejure.org/2021,35272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BayWG Art. 22 Abs. 3; WHG § 39; BNatSchG § 44 Abs. 2
    Verpflichtung zu Gewässerunterhaltungsmaßnahmen - Absenkung von Biberdämmen

  • rewis.io

    Sofortvollzug, Unternehmer einer Wasserbenutzungsanlage, Sonderunterhaltslast, Anordnung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, Verhältnis Wasserrecht und Naturschutzrecht, Biberdammbauten, Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 8 ZB 10.165

    Keine Verletzung eines subjektiven Rechts bei Durchführung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
    Soweit die Antragstellerin die fachliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes in Frage stellen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47

    Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
    Soweit die Antragstellerin die fachliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes in Frage stellen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des

    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
    (1) Soweit die Behörde die sofortige Vollziehung ausdrücklich angeordnet hat (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO), hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob sich die behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung als im Sinne des § 80 Abs. 3 VwGO ausreichend erweist; ist das nicht der Fall, hat das Gericht die Vollziehungsanordnung ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, nicht jedoch die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wiederherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 7 ME 8/19

    Betreiber; Deponie; Grundwasser; Stilllegung

    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
    Daher vermag selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts allein die sofortige Vollziehung regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. NdsOVG, B.v. 17.4.2014 - 7 ME 8/19 - juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2018 - 2 M 61/18

    Anspruch auf Beseitigung von Biberdämmen

    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
    Ob die Ausnahmegenehmigung nur auf Antrag erteilt werden kann (so OVG LSA, B.v. 27.7.2018 - 2 M 61/18 - juris Rn. 7) oder als Tatbestandsvoraussetzung einer gebotenen Gewässerunterhaltungsmaßnahme von Amts wegen erteilt werden kann, bedarf keiner Entscheidung, da die Erteilung der notwendigen naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt wurde und die Antragstellerin durch das Antragserfordernis keiner gesonderten Beschwer unterliegt.
  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244

    Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden weiteren Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris).
  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290

    D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
    Es müssen die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt aus § 80 Abs. 1 VwGO auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2000 - 10 CS 99.3290 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 8 CS 21.2334

    Zum adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Anlagenbetrieb und Unterhaltung - hier

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. August 2021 (Az. Au 9 S 21.1391) wird geändert.
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