Rechtsprechung
VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; BayWG Art. 22 Abs. 3; WHG § 39; BNatSchG § 44 Abs. 2
Verpflichtung zu Gewässerunterhaltungsmaßnahmen - Absenkung von Biberdämmen - rewis.io
Sofortvollzug, Unternehmer einer Wasserbenutzungsanlage, Sonderunterhaltslast, Anordnung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, Verhältnis Wasserrecht und Naturschutzrecht, Biberdammbauten, Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
- VGH Bayern, 07.12.2021 - 8 CS 21.2334
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 09.03.2011 - 8 ZB 10.165
Keine Verletzung eines subjektiven Rechts bei Durchführung eines …
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
Soweit die Antragstellerin die fachliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes in Frage stellen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (…st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
Soweit die Antragstellerin die fachliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes in Frage stellen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11;… B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782
Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des …
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
(1) Soweit die Behörde die sofortige Vollziehung ausdrücklich angeordnet hat (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO), hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob sich die behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung als im Sinne des § 80 Abs. 3 VwGO ausreichend erweist; ist das nicht der Fall, hat das Gericht die Vollziehungsanordnung ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, nicht jedoch die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wiederherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris).
- OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 7 ME 8/19
Betreiber; Deponie; Grundwasser; Stilllegung
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
Daher vermag selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts allein die sofortige Vollziehung regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. NdsOVG, B.v. 17.4.2014 - 7 ME 8/19 - juris Rn. 26). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2018 - 2 M 61/18
Anspruch auf Beseitigung von Biberdämmen
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
Ob die Ausnahmegenehmigung nur auf Antrag erteilt werden kann (so OVG LSA, B.v. 27.7.2018 - 2 M 61/18 - juris Rn. 7) oder als Tatbestandsvoraussetzung einer gebotenen Gewässerunterhaltungsmaßnahme von Amts wegen erteilt werden kann, bedarf keiner Entscheidung, da die Erteilung der notwendigen naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt wurde und die Antragstellerin durch das Antragserfordernis keiner gesonderten Beschwer unterliegt. - VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden weiteren Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris). - VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290
D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung, …
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
Es müssen die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt aus § 80 Abs. 1 VwGO auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2000 - 10 CS 99.3290 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 07.12.2021 - 8 CS 21.2334
Zum adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Anlagenbetrieb und Unterhaltung - hier …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. August 2021 (Az. Au 9 S 21.1391) wird geändert.