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VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verhältnis von § 4 Abs. 7 Satz 1 zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG;Löschung der Punkte nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG nach Entziehung der Fahrerlaubnis;Reduktion der Punkte über § 4 Abs. 5 StVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 28.05.2010 - 14 L 625/10
Entziehung Fahrerlaubnis; 18 Punkte;Tilgung nach Erreichen der 18 Punkte …
Kommt einer Klage, wie hier nach § 4 Abs. 7 Satz 2 StVG der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und nach § 47 Abs. 1 Satz 2 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) analog gegen die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins, vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV BayVGH, Beschluss vom 09.06.2005 - 11 CS05.478 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Fahrerlaubnisrecht, 40. Aufl. 2009, § 47 FeV Rdn. 13, kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung zu, kann das Gericht der Hauptsache gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage anordnen.