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VG Augsburg, 18.03.2009 - Au 2 K 08.1043 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rückforderung von Versorgungsbezügen; Billigkeitsentscheidung; Nichtgewährung einer Ratenzahlung; Ermessensfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 14.10.2008 - Au 2 K 08.1043
- VG Augsburg, 18.03.2009 - Au 2 K 08.1043
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen
Auszug aus VG Augsburg, 18.03.2009 - Au 2 K 08.1043
Die gemäß § 49 Abs. 2 Satz 3 SVG von der Beklagten nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder dass eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. BVerwG vom 8.10.1998 NVwZ-RR 1999, 387/388 m.w.N.). - VG Augsburg, 10.03.2009 - Au 2 K 08.1042
Unterhaltsbeitrag für schuldlos geschiedene Ehefrau eines Berufssoldaten; …
Auszug aus VG Augsburg, 18.03.2009 - Au 2 K 08.1043
Die Klägerin hat Versorgungsbezüge in Höhe von 5.361,84 EUR ohne Rechtsgrund erhalten (vgl. Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10.3.2009 Au 2 K 08.1042).