Rechtsprechung
VG Augsburg, 18.07.2007 - Au 4 K 06.1474 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträglicher Erlass einer Auflage für eine Spielhalle mit der Untersagung des Betrieb eines Terminals zur Abgabe von Sportwetten; Vorliegen eines Geldspielgeräts bei einem Spielautomaten mit Internetverbindung zum Abschluss von "Online" Sportwetten
- vdai.de
Keine Untersagung von Automaten zur Annahme von Sportwetten in einer genehmigten Spielhalle im Wege einer Auflage gem. § 33i GewO; diese Automaten sind keine Geldspielgeräte gem. § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO, sondern Glückspiele im Sinne von § 284 StGB, auf die §§ 33c bis 33g GewO gem. § ...
- kizina.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- isa-guide.de (Kurzinformation)
Betrieb eines Online-Terminals zur Abgabe von Sportwetten verstößt nicht gegen die Spielverordnung
- blogspot.com (Kurzinformation)
Betrieb eines Tipomat-Sportwettterminals in einer Spielhalle verstößt nicht gegen Spielverordnung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 23.03.2007 - 1 Bs 133/06
Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2007 - Au 4 K 06.1474
Die Vorschrift betrifft, wie das Wort "anderes" zeigt, Spiele mit Gewinnmöglichkeit, die nicht unter § 33 c GewO fallen, also nicht mit Geldspielgeräten mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung gespielt werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 23.3.2007, 1 Bs 133/06 m.w.N.). - VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162
Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt
Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2007 - Au 4 K 06.1474
Oddset-Wetten sind Glücksspiele im Sinne des § 284 StGB (vgl. BayVGH, Urteil vom 29.9.2004, Az. 24 BV 03.3162).
- VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des …
Auch eine analoge Anwendung der Vorschriften scheidet aus (so auch VG Halle, Beschl. v. 4.8.2004, 1 B 25/04, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v 29.8.2005, 1 M 297/04, juris; VG Augsburg, Urt. v. 18.7.2007, 4 K 06.1474, juris;… Hahn, in: Friauf, GewO, 2009, § 33 c, Rn. 4; Odenthal, Virtuelle Geldspielgeräte im Internet, Gewerbearchiv 2006, 58 ff.; Liesching, Anmerkung zu VG Berlin zur Gewerbeerlaubnis für Internet-Gewinnspiel, MMR 2009, 795 (796)). - VG Würzburg, 29.03.2012 - W 5 K 11.1004
Sportwetten; Untersagungsverfügung; Ermessen
Auf solche Glückspiele finden aber die §§ 33 c bis 33 g GewO, also auch § 33 f GewO, die Ermächtigungsgrundlage für die SpielV, keine Anwendung (vgl. auch VG Augsburg, U.v. 18.07.2007 Nr. Au 4 K 06.1474).