Rechtsprechung
VG Augsburg, 18.09.2008 - Au 3 K 07.1208 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; zahlreiche Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr; charakterliche Ungeeignetheit; Fahreignungsgutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59
Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung
Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2008 - Au 3 K 07.1208
Besteht bei einem Fahrerlaubnisbewerber ein allgemeiner Hang zur Missachtung der Rechtsordnung, so ist auch zu befürchten, dass er sich über Verkehrsvorschriften hinwegsetzen wird (vgl. BVerwG vom 13.1.1961, BVerwGE 11, 334; dem folgend VG Regensburg vom 24.5.2000, RO 9 K 99.1592).Entgegen der Ansicht des Klägers kann sich demnach die Ungeeignetheit auch aus anderen als verkehrsrechtlichen Straftaten ergeben, wenn zu befürchten ist, dass es der Besitz der Fahrerlaubnis erleichtert, strafbare Handlungen auch nicht verkehrsrechtlicher Art zu begehen (Benutzung eines Kraftfahrzeugs als Hilfsmittel zur Begehung einer Straftat) oder den Betroffenen in seiner Neigung hierzu fördert, und zu befürchten ist, dass er auch in Zukunft die Fahrerlaubnis zur Begehung von Straftaten ausnutzen werde (vgl. auch hierzu BVerwG vom 13.1.1961, BVerwGE 11, 334).
Es genügt daher, dass die Möglichkeit nach allgemeiner Erfahrung zu befürchten ist (BVerwG vom 13.1.1961, a.a.O.).
- BVerwG, 16.10.1986 - 3 B 11.86
Aufklärungspflicht - Strafurteil - Rücknahme der Bestallung zum Zahnarzt
Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2008 - Au 3 K 07.1208
Die Überprüfung der strafgerichtlichen Entscheidung drängt sich nicht auf (BVerwG vom 16.10.1986, NJW 1987, 1501;… Geiger in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 86 RdNr. 15). - BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84
Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer - …
Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2008 - Au 3 K 07.1208
Insbesondere bei der charakterlichen Eignung kommt eine Vielzahl von Tatsachen und persönlichen Merkmalen in Betracht, wie Art, nähere Umstände und Anzahl bereits begangener verkehrsrechtlicher oder auch nicht verkehrsrechtlicher Straftaten, außerdem Alter, die persönlichen und familiären Verhältnisse, etwaige Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten und anderes mehr (vgl. BVerwG vom 20.2.1987, 7 C 87/84).
- VGH Bayern, 14.07.1998 - 11 B 96.2862
Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2008 - Au 3 K 07.1208
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Ergebnis einer Fahreignungsuntersuchung auch dann verwertet werden darf, wenn die Behörde es zwar nicht verlangen durfte, der Betreffende es jedoch gleichwohl vorlegt (vgl. hierzu BayVGH vom 14.7.1998, 11 B 96.2862 unter Verweis auf BVerwG vom 19.3.1996, NZV 1996, 332; BayVGH vom 8.1.1996, 11 B 95.2725). - VG Regensburg, 24.05.2000 - RO 9 K 99.1592
Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2008 - Au 3 K 07.1208
Besteht bei einem Fahrerlaubnisbewerber ein allgemeiner Hang zur Missachtung der Rechtsordnung, so ist auch zu befürchten, dass er sich über Verkehrsvorschriften hinwegsetzen wird (vgl. BVerwG vom 13.1.1961, BVerwGE 11, 334; dem folgend VG Regensburg vom 24.5.2000, RO 9 K 99.1592). - BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96
Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens …
Auszug aus VG Augsburg, 18.09.2008 - Au 3 K 07.1208
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Ergebnis einer Fahreignungsuntersuchung auch dann verwertet werden darf, wenn die Behörde es zwar nicht verlangen durfte, der Betreffende es jedoch gleichwohl vorlegt (vgl. hierzu BayVGH vom 14.7.1998, 11 B 96.2862 unter Verweis auf BVerwG vom 19.3.1996, NZV 1996, 332; BayVGH vom 8.1.1996, 11 B 95.2725).